Motorhaube und Fußgängerschutzsystem

  • "Damit bin ich raus:)"
    Nein, bist du nicht :)
    Der beschriebene Revisionsentscheid (wie ging das endgültige Urteil aus?) geht von einem in der Ursache (Fehlauslösung von Airbags) zwar vergleichbaren Fall aus, bei dem allerdings ein erheblicher Gesundheitsschaden einem vergleichsweise geringen Sachschaden gegenüber stand.
    Im Fall der aktiven Motorhaube würde ich den Schadensersatz-Paragrafen 823 doch als gegeben ansehen. Das Revisionsgericht formuliert in Absatz 27:

    Allerdings ist sowohl die auf die deliktische Produkthaftung als auch die auf das Produkthaftpflichtgesetz gestützte Ersatzpflicht des Herstellers aus-
    geschlossen, wenn der den Schaden verursachende Fehler des Produkts im Zeitpunkt seiner Inverkehrgabe nach dem damaligen Stand von Wissenschaft
    und Technik nicht erkennbar war (sogenannter Entwicklungsfehler).


    Zeitpunkt der Inverkehrgabe (des ND) war 2015, das ist 15 Jahre nach dem für den o. a. BMW gegebenen Zeitpunkt. Und es war 2015 etlichen Autoherstellern möglich, aktive Motorhauben ohne Fehlauslösungen in Verkehr zu bringen. Meiner Ansicht nach auch mit vertretbarem Mehraufwand. Ebenso wie im von dir angesprochenen Fall könnten Ultraschallsensoren in der Front erkennen, ob überhaupt eine Kollision stattgefunden hat. Der Rest ist dann eine geänderte Software des Steuergerätes. Es wäre Mazda also sehr wohl möglich gewesen, Fehlauslösungen (weitestgehend - ein 'nie' kann es nicht geben) zu vermeiden, da solche Lösungen bereits bekannt waren und also nur konstruktiv hätten Anwendung finden müssen.
    Allerdings ist ein solcher Rechtsstreit langwierig und teuer, selbst mit Rechtsschutzversicherung ist nicht gesagt, dass diese das bis zur Revision oder zum BGH übernimmt. Und ohne ein entsprechendes Gutachten (auch teuer) hätte der Kläger im zitierten Fall wohl auch keinen Erfolg gehabt.
    Wie von mir schon erwähnt: Der Klageweg ist ultima ratio, erfolgversprechender ist gerade in der heutigen Zeit der Druck der öffentlichen Meinung ("Shitstorm").

  • Habe grds. nichts gegen eine theoretische Anspruchsgrundlage 823 gesagt. Auch nicht, dass man ggf. beim Gang durch die Instanzen am Ende einen Vergleich oder mehr erlangt. Trotzdem kann man die o.g. Revisionsentscheidung (mit ihrem Ergebnis) nicht einfach 1:1 übertragen - die Überlegungen und Vorgaben des BGH grds. aber schon.
    (Alles weitere führt hier zu weit und ist nicht immer schnell und kurz zu fassen - und wie so oft blanke Theorie ohne entspr. (Einzell-)Fall.


    So endgültig raus ;) )

    2 Mal editiert, zuletzt von MCrown ()

  • Schicksal?Der Schaden einer einzigen Fehlausloesung sollte trotzdem auf Kulanz ersetzt werden. Ein Grosskonzern wie Mazda kann das verkraften, ein Normalverdiener eher nicht.

    Das sehe ich auch so.

    Zitat von Offenflitzer

    Wer hat schon 5 Jahre Vollkasko auf dem Auto und genau danach koennte es passieren.

    Ich, immer. Dennoch: Siehe oben.


    Und es war 2015 etlichen Autoherstellern möglich, aktive Motorhauben ohne Fehlauslösungen in Verkehr zu bringen.

    Was macht Dich da so sicher? Ich habe auch schon von Fehlauslösungen anderer Hersteller/Modelle gelesen, zudem sogar innerhalb der Modelpalette eines Herstellers (Mercedes) gemischt mit reversiblen und nicht reversiblen Hauben (wie beim MX-5) bestückt wird.

    MX-5 RF 2.0 G160 (2018) in matrixgrau metallic, Sports-Line

    Einmal editiert, zuletzt von embe71 ()

  • So, heute habe ich mein Schätzchen nach 4 Wochen Werkstatt (nach einem Wildschaden) abgeholt. Alles Neu Motorhaube, Scheinwerfer, Kotflüger und das „geliebte“ Steuergerät. Das teuerste Ersatzteile war der Scheinwerfer mit 1268,74 €.
    Bin dann erstmal offen gefahren und habe mich einfach nur gefreut.


    Viele Grüße
    Diana

  • Hallo @Diana,


    Deine Freude kann ich gut nachvollziehen. 4 Wochen schönes Wetter und kein MX-5 sind ja schon fast Körperverletzung.


    Bei Dir hat ein Scheinwerfer 1268€ gekostet, dann war es wohl Matrixlicht? Einer meiner einfachen LED-Scheinwerfer kam auf 762€ plus Austausch und einstellen, zuzügl. 19% MwSt. Beide Scheinwerfer auf. 1992€.


    Was hat denn das Steuergerät mit Umbau und MwSt. gekostet?



    Gruß Ulli

    Ab August 1998 bis heute, NA limited edition von 1992 in british racing green. :)

    Ab Mai 2016-2018, ND G160 EL von 2016. in Rubinrot. Ab Mai 2019 -2022, ND G-184 EL von 2019 in Purweiß.

  • Danke Diana. Also 835€ + Einbau. Für den Einbau müssen die Verkleidungen hinter den Sitzen entfernt werden. Also gesammt rund 1.000€ für das Steuergerät, wie schon angenommen.



    Gruß Ulli

    Ab August 1998 bis heute, NA limited edition von 1992 in british racing green. :)

    Ab Mai 2016-2018, ND G160 EL von 2016. in Rubinrot. Ab Mai 2019 -2022, ND G-184 EL von 2019 in Purweiß.

  • Steuergeraet muss ersetzt werden!!!!! (dann auch noch 1000€)
    Das klingt so als ob man einen Kaffee trinkt und muss dann die Kaffeemaschine ersetzen. ;(
    In der digitalen Welt sollte es ein leichtes sein ein Steuergeraet in den Ursprungszutand zurueckzusetzen.
    Mich aergert das. Bin erstaunt dass das einfach so hingenommen wird.
    Mein Standpunkt. Bitte keine weiteren Belehrungen.
    Bin raus aus dem Thema.