Änderungen in die Papiere für´s EU-Ausland eintragen lassen?

  • Vielleicht weiß ja einer von Euch, der evt schon mal in eine Kontrolle im EU-Ausland gekommen ist, da Bescheid...
    Sollte ich die Änderungen (Spurplatten & Alupedalerie) lieber in die Papiere eintragen lassen?
    Ende Mai möchte ich ja nach Südtirol und der Dekra-Mensch, der mir die Spurplatten abgenommen hat, meinte, das wäre nicht nötig...
    Aber ich weiß ja nicht, ob die ausländischen Beamten bei einer Kontrolle etwas mit dem Schrieb anfangen könnten...

  • Hallo Postschlumpf, ich glaube ich kann deine Bedenken zerstreuen. Soviel ich weiß, gibt es dafür keine EU weiten Zulassungen und damit länderspezifische Verbote im EU Ausland. Zugelassen in Deutschland, versichert in Deutschland, damit gilt auch bei abgenommenen Veränderungen am KFZ deutsches Recht in der EU. Zudem sind deine Veränderungen optisch nur für Eingeweihte erkennbar. Das KFZ ist neu und noch relativ unbekannt vor allem was die Serienoptik und damit den Vergleich mit Veränderungen betrifft. Damit keine Auffälligkeiten - keine Beanstandungen. Die werden dir nur zu deiner "bella macchina" gratulieren :)

    G 160 SL Looping Purweiß 02/2016, Bianchina Cabrio Hell-u. Dunkelblau 06/1964, Q5 3,0 TDI Quattro MTM Schwarz 05/2012, Opel Zafira Silber 09/2003, Bobbycar Rot 01/1999, Bobbycar ADAC gelb mit Telefonhörer gelb Zustand erbarmungswürdig ca. 1997

  • Prima... Dann kann ich mir morgen Vormittag den Gang zum Kreis und die anfallenden Gebühren sparen :)

  • In den Papieren steht immer so ein Spruch, dass die Nachtragung in den Fahrzeugpapieren bei nächster Gelegenheit vorgenommen werden muss. So oder so ähnlich.


    Ich hatte mein Gewindefahrwerk beim NB-FL zwar dem TÜV vorgeführt, aber nach einem Jahr war es immer noch nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Ich habe dann bei einer Polizeikontrolle eine Knolle kassiert. 20,- € oder so!


    Ich habe nicht schlecht gestaunt! Kein Scherz!

  • In den Papieren steht immer so ein Spruch, dass die Nachtragung in den Fahrzeugpapieren bei nächster Gelegenheit vorgenommen werden muss. So oder so ähnlich.

    Nee, es reicht wenn man den TÜV Bericht bei sich hat. Muß man nicht eintragen, jedenfalls die Spurplatten. Hat der Prüfer extra noch erwähnt.

  • Es kommt darauf an, was auf dem TüV-Bericht steht. Steht da "bei nächster Befassung der Zulassungsstelle", dann ist das unbestimmt in der Zukunft (ggf. erst bei einem Verkauf der Käufer, wenn er das Fahrzeug ummeldet). Steht da etwas von "zeitnah" o.ä., dann entsprechend schnell. Falls Zweifel bestehen, einfach den TüV-Typen fragen ;)
    Ein "bei nächster Gelegenheit" könnte man tatsächlich auch als "zeitnah" deuten.

  • ...Ich habe dann bei einer Polizeikontrolle eine Knolle kassiert. 20,- € oder so!

    So, habe es dann heute für 11,70 € eintragen lassen... Immer noch besser, als 20 €, wenn man wirklich Pech haben sollte...

  • Ich bin grad etwas verwundert hab das Teilegutachten für die Alupedale mal überflogen (sind auch 3 Stück beiliegend, erstmal sehr verwirrend) und man muss das unverzüglich abnehmen lassen und später dann beim nächsten Besuch beim Landratsamt eintragen lassen :O

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake