Hat Mazda Probleme mit dem neuen Model 2018/2?

  • Zum Beispiel um zu sehen, ob nach wie vor sowohl die Bereifung 205/45R17 und 195/50R16 im CoC steht. :)

    Ah, ok - das macht Sinn. Ich kanns aktuell nachschauen, aber hier nicht scannen o.ä.


    Nein, unter Nr. 35 steht ausschließlich: "205/45R17 84W, 17x7J offset 45".
    Mal als unbeholfenem: Heißt das, dass ich meine 16" Winterreifen vom G160, die mein Händler noch verwahrt, nicht mehr verwenden darf?

  • Darf ich fragen wofür? Bin relativ kritisch bei solchen Unterlagen mit Weitergabe...
    Auto ist da, fährt gut und ist zugelassen. Kurzes Feedback gibts in der Plauderecke im Thread zum MJ19 (auch wenn ers scheinbar 18/2 ist...)

    Schön, das Du wieder da bist.


    Das CoC ist die EG Übereinstimmungsbescheinigung zu dem Fahrzeug-Typ, da stehen die technischen Daten drin. Z.B. was serienmäßig an Räder und Reifen gefahren werden darf noch ausführlicher als in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung. Ist praktisch der technische Fußabdruck.


    Der Inhalt des CoC ist bis auf die darin enthaltene Fahrgestell-Nr. unter 0.10 für alle Fahrzeuge gleich. Wenn Du Deine Fahrzeug- Identifizierungsnummer (Fahrgestell-Nr.) nicht weitergeben möchtest, könntest Du die schwärzen.


    Über die Daten würden sich sicher einige hier, incl. mich freuen, weil z.B. die Reifen / Felgen Sachen einfach besser planbar sind, wenn wir die Daten haben.



    Gruß Ulli

    Ab August 1998 bis heute, NA limited edition von 1992 in british racing green. :)

    Ab Mai 2016-2018, ND G160 EL von 2016. in Rubinrot. Ab Mai 2019 -2022, ND G-184 EL von 2019 in Purweiß.

  • Nein, unter Nr. 35 steht ausschließlich: "205/45R17 84W, 17x7J offset 45".
    Mal als unbeholfenem: Heißt das, dass ich meine 16" Winterreifen vom G160, die mein Händler noch verwahrt, nicht mehr verwenden darf?

    Wenn die 16"-Bereifung nicht mehr im CoC steht, macht es das leider nicht einfacher.


    Wenn du die Winterreifen auf Zubehörfelgen montiert hast, fehlt dafür im Moment ganz sicher noch die ABE des Herstellers. Auch die Mazda-Felgen dürfte man demnach zunächst nicht mehr einfach montieren. In dem Fall solltest du den Händler einfach einmal anspitzen, das mit Mazda Deutschland zu klären.


    Augenblicklich kann man ja noch nicht einmal ein Vergleichsgutachten beibringen, um eine Einzelabnahme zu machen. Ein kompetenter amtlich anerkannter Sachverständiger sollte nach meiner Einschätzung (und die bedeutet leider im Zweifelsfall gar nichts) sowohl fähig, als auch berechtigt sein, trotzdem eine Abnahme durchzuführen, aber der Aufwand und die Kosten wären sehr ärgerlich.


    Ich verstehe nicht, was Mazda da gemacht hat. :(

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen