Blau ist sie dieses Jahr, die TÜV-Plakette...

  • Mein ND ist heute auch durch den TÜV gekommen. ABER .. die Plakette bekomme ich erst, wenn die ganzen Umbauten im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ich habe bisher nur die TÜV-Bescheinigungen mitgeführt. Das Thema hatten wir glaube ich irgendwo, finde es gerade nicht. Erleichtert war ich über die Abgasmessung, es ist ja nur noch ein 200-Zellen-KAT eingebaut, der auch schon was älter ist. Man achte auf die Bremswerte der Vorderachse 8o


    TÜV.jpeg


    Wolfram

    2 Mal editiert, zuletzt von Wolfram ()

  • ABER .. die Plakette bekomme ich erst, wenn die ganzen Umbauten im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ich habe bisher nur die TÜV-Bescheinigungen mitgeführt. Das Thema hatten wir glaube ich irgendwo, finde es gerade nicht.

    Gab es dafür irgendeine Begründung? Stand bei dir in irgendeiner Änderungsabnahme etwas von unverzüglicher Berichtigung der Fahrzeugpapiere?

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Mein ND ist heute auch durch den TÜV gekommen. ABER .. die Plakette bekomme ich erst, wenn die ganzen Umbauten im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ich habe bisher nur die TÜV-Bescheinigungen mitgeführt. Das Thema hatten wir glaube ich irgendwo, finde es gerade nicht. ...


    Wolfram

    Hallo Wolfram,


    hier im Tieferlegungs-Thread wurde das Thema "Eintragen in den Schein bei nächster Gelegenheit" besprochen. Muss ich auch noch machen lassen...


    Tieferlegung

    --- meiner: MX-5 1.8 NC RC Sendo Bj. 04/14 mit SPS Street Fahrwerk ---

  • @Harkpabst


    Guten Morgen :)


    Ich habe gerade noch mal die Papiere durchgesehen. Bei fast allen Umbauten (Goodwin AGA, Felgen, 215er Reifen, Fahrwerk etc.) reicht es laut TÜV-Bericht, diese bei Gelegenheit eintragen zu lassen. Hier genügt die Mitführung der Berichte im Fahrzeug. "Nur" bei Bremse, Distanzscheiben und Federn steht drauf: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich". Wobei ich nicht weiß, für welche Komponente das jetzt erforderlich ist, ich tippe auf die Bremse. Ich konnte leider nicht mit dem TÜV-Prüfer persönlich sprechen. Das habe ich verschwitzt. Glück gehabt, dass mich niemand damit angehalten hat - oder noch schlimmer - es einen Unfall gegeben hat. Das wäre ziemlich blöd ausgegangen.


    Abnahme.pdf


    Wolfram

  • @Harkpabst
    ...... reicht es laut TÜV-Bericht, diese bei Gelegenheit eintragen zu lassen. Hier genügt die Mitführung der Berichte im Fahrzeug.

    So habe ich das bisher bei jedem von unseren Fahrzeugen gehandhabt. Wurde in 33 Jahren noch nie von irgend jemandem beanstandet oder bemängelt. Weder TÜV, noch Polizei (bei Kontrollen) noch der Käufer beim Veräußern!
    Klar...das Eintragen kostet nur 1-2h "Lebenszeit" beim Stassenverkehrsamt, aber wer hat die schon einfach so übrig! :D Gibt wichtigeres!

    Sonnige 8) Grüße
    Andreas






    „Ein Sportwagen ist eine Sitzgelegenheit, die es uns ermöglicht, von unten auf andere herabzuschauen.“


    fehmarn-feeling.de

  • Dachte ich auch. Ich habe die TÜV-Eintragungen (das sind schon ein paar bei meinem ND) nur flüchtig durchgesehen und es schlicht "übersehen", dass bei den o.g. Komponenten eine Eintragung unverzüglich erfolgen muss. Aus der Nummer kommt man nicht raus. Der Prüfer hätte mein Fahrzeug gestern vermutlich auch vorläufig still legen können, bis die Eintragung erfolgt ist, weil ich das über lange Zeit ignoriert habe.