Nochmals Frage an die Räderexperten, Reifenfreigabe

  • Hallo, ich habe nirgends etwas gefordert. Ich habe lediglich eine Frage gestellt. Und wenn Dir das zu fordernd erscheint, dann antworte doch bitte gar nicht erst oder setze mich meinetwegen auf Deine Ignore-Liste.

    Dann bist Du mit dem Forum anscheinend überfordert. Du bist immer nur bei Dir und deinen ersten Beitrag.


    Warum fügt man wohl Zitate ein und antwortet darauf ?


    Deinen Wunsch komme ich gerne entgegen. Und wünsche dir eine Rostfreie und perfekte Straßenlage.


    Viel Spaß noch noch und versuchs einfach mit einen zweiten mal lesen, vielleicht hilft es. Ich glaube aber nicht dran.


    Weiter geht's mit : siehe unten

  • Eigentlich ist ja alles geklärt, aber...


    Ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe:


    • Es gibt eine ABE für die Felge, kein Mustergutachten. Damit sind bestimmte Felgen-/Reifenkombinationen sowohl beim G131 als auch G160 eintragungsfrei. Alles unter der Vorraussetzung das sonst alles Fahrwerk-relevante Serie ist
    • Die ABE ist zweigeteilt. Im ersten Teil die Freistellung von der Eintragungspflicht, im zweiten Teil die zulässigen Felgen/Reifenkombinationen pro Fahrzeug
    • Die 6,5x16 Felge braucht nur beim G131 mit Reifen 205/50R16 eingetragen zu werden,alle anderen Kombinationen sind eintragungsfrei

    Stimmen mir die Experten da zu ? Ich werde den TÜV-Mann auf jeden Fall dazu befragen wenn ich meine Räder wegen GW-Fahrwerk eintragen lasse.


    Ich war heute noch einmal bei meinem Reifenhändler. War ein sehr gutes Gespräch:Nach Rücksprache mit Kollegen und vor allem mit 2 TÜV-Leuten, stellt sich die Lage so dar:
    Wenn ich die Reifengröße 205/50 16 fahren will, so muß diese in die Papiere eingetragen werden. Es gibt in der ABE zur RIAL-Felge keine Befreiung zum Nachtrag i.d. Papiere.Punkt.
    Deswegen werde ich jetzt auf 17 Zoll umswappen und folgende Kombi bestellen:


    RIAL Milano 7Jx17 ET 44 mit Kleber 205/45 17 88V Krisalp HP3 , aktive Reifendrucksensoren. Die Räder kosten insgesamt 100 € mehr als die 16 Zoll Variante mit 195/50 16

    Unter der Vorraussetzung das das oben Gesagte stimmt ist die Aussage deines Reifenhändlers fragwürdig. Das erhärtet auch die Tatsache das die Freigabe für die Milano 7Jx17 100% genauso aufgebaut ist wie die für die 6,5x16 Felge. Und wenn die ET auch gerade mal um 1mm abweicht: Es ist nun mal nicht die von Mazda typgeprüfte Serienfelge. Also warum sollte die 7x17 eintragungsfrei sein wenn es die 6,5x16 NICHT ist? Ernst gemeinte Frage!

  • Es geht ja auch nicht um die Felge an sich, sondern um die Felgen/Reifenkombination. Beide Felgen haben eine ABE und sind Eintragungsfrei, (ich red jetzt vom G160). Von den 3 in der ABE genannten Reifengrößen sind 2 auch im COC Papier. Diese Kombi`s dürfen dann auch ohne Berichtigung der Papiere gefahren werden, (was ja auch Sinn macht, denn die stehen ja auch schon drin).
    Das ist mein letzter Stand.
    Grüße
    TTempodrom

  • Ich war vorgestern zur Abnahme meiner Winterräder RIAL Milano 6,5x16 mit Reifen 195/50R16 in Zusammenhang mit meinem H&R Monotube GW-Fahrwerk.
    Dabei habe ich den Leiter der TÜV Prüfstelle gefragt wie es sich mit der vorliegenden ABE im Zusammenhang mit serienmässigem MX-5 G160 verhalten würde. Klare Aussage: alle 3 in der ABE aufgeführten Reifen-/felgenkombinationen dürfen eintragungsfrei gefahren werden. Also auch die 205/50R16, es ist schließlich eine ABE (im Rahmen der Serienmässigkeit der übrigen Fahrwerks-Komponenten).
    Das COC hat damit gar nichts zu tun, das Papier gilt für die Serienfelgen und die Serien-Reifengrössen. Die oben stehenden Aussagen sind damit zumindest fragwürdig.
    Damit bin ich mit dem Thema auch durch.