Nochmals Frage an die Räderexperten, Reifenfreigabe

  • Moinsen,
    ich war heute beim Reifenhändler zwecks Winterkompletträder.
    Ich hab mir wieder die Rial Milano 6,5x 16 ausgesucht. In der ABE zu dieser Felge sind für den G160 3 Reifengrößen ohne Auflagen freigegeben. U. A. : 205/50 R 16. Der Mitarbeiter, (der sonst immer schon durch Ahnungslosigkeit auffiel), meinte, daß ich diese Reifengröße trotzdem nur fahren dürfte, wenn sie von Mazda freigegeben ist!! Das ist doch Quatsch, oder ?
    Ich meine, wofür stehts denn in der ABE drin.
    Er wollte jetzt nochmal mit dem Chef sprechen.
    Gibt es belastbare Meinungen dazu?


    Danke

  • Ich fahre die Kombi, anfangs gab es keine ABE dafür, wurde allerdings nachgeliefert. Ist alles OK

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • @TTempodrom einfach mal das Gutachten lesen. Dort stehen die Auflagen drin und sind spätestens beim zweiten Lesen auch verständlich.


    Nicht immer andere die Arbeit machen lassen ;) .

  • Nun gut, es gibt keine Auflage, die ABE, das Festigkeitsgutachten und die für den MX-5 relevante Anlage zum Gutachten mitzuführen, aber ich würde es trotzdem tun.


    Die Anlage enthält die konkrete Rad-Reifen-Kombination und den allgemeinen Hinweis auf die Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die ABE hingegen den ausdrücklichen Hinweis, dass diese Berichtigung nicht erforderlich ist.


    Dies griffbereit zu haben, kann doch nicht schaden.

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Markus hat natürlich recht. Kanckpunkt wäre die Reifengrösse 205/50R16. Wäre mir neu das die in den COC-Paperen serienmässig drin ist. Ich zitiere mal aus der ABE dieser Felge:


    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält

    Eine solche Freistellung ist aber in dieser ABE nicht vorhanden. Ich hab dieselbe Felge und mich mit der Reifengrösse 195/50R16 auch auf der sicheren Seite gefühlt. Leider hab ich nun ein Gewinde-Fahrwerk drin was die ABE zunichte macht. Merke: jede Abweichung vom Serienstandard (Reifengrössse, Spurplatten und erst recht Federn auch mit ABE) heben eine ABE auf! Quelle: GTÜ Prüfer bei der Abnahme meines Fahrwerks.

  • Eine solche Freistellung ist aber in dieser ABE nicht vorhanden.

    Doch, genau das steht in der ABE.


    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
    The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE.


    Zitat

    Ich hab dieselbe Felge und mich mit der Reifengrösse 195/50R16 auch auf der sicheren Seite gefühlt. Leider hab ich nun ein Gewinde-Fahrwerk drin was die ABE zunichte macht. Merke: jede Abweichung vom Serienstandard (Reifengrössse, Spurplatten und erst recht Federn auch mit ABE) heben eine ABE auf!


    Das ist wiederum richtig. Und steht so auch in der Anlage zum Gutachten. :)


    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


    ABE, Gutachten zur ABE und Anlage zum Gutachten sind alle hier erhältlich: http://rial.de/gutachten_abe/?…MI)/MI%20656%20_%206,5x16

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Richtig, aber nur beim G 131.


    IMG_20180929_085957.jpg


    Da @TTempodrom im Eingangsbeitrag nach die Zeile für den G 160 angesprochen hatte, bin ich davon ausgegangen, dass er auch einen hat. Sollte in der Signatur etwas anderes stehen: Sorry, die kann ich nicht sehen. :) In dem Fall gilt "Kommando zurück" und die Abnahme ist erforderlich.