Vorsatz im Straßenverkehr

  • Gerade Thema bei meinen Kollegen: hier wird behauptet, dass ich bei einer Verurteilung mit Vorsatz konfrontiert werde, wenn ich drei Geschwindigkeitsvorgaben übersehen habe. Ist da was dran? Und ergänzend dazu: träfe das auch zu, wenn ich bei zwei Geschwindigkeitskontrollen direkt hintereinander mituüberhöhter Geschwindigkeit gemessen werden würde?

  • Versuch das mal aus der Sicht eines Richters zu sehen. Also wer 3 Schilder übersieht oder zwei mal kurz hintereinander geblitzt wird, also ja, ich würde da definitiv Vorsatz unterstellen. Und wirklich viel gegenbeiweise wird man wohl nicht bringen können.

  • Genauso, wenn zusätzlich zum Geschwindigkeitslimit noch ein Hinweis auf Radarkontrollen per Zusatzschild erfolgt.


    Irren ist menschlich, aber bei zwei oder mehr übergangen Schildern ist man des Fahrens nicht mächtig oder handelt vorsätzlich.

  • Hmm, alles noch Spekulationen. Ich hab was im Internet gefunden, was recht aufschlussreich ist:


    https://www.dresdner-fachanwae…sse-laengere-fahrverbote/
    (genereller Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit)


    https://www.dresdner-fachanwae…atz-oder-fahrlaessigkeit/
    (einige Gerichtsurteile)


    Wer das alles nicht lesen möchte, sollte sich zwei Punkte merken:
    Wenn man offensichtlich zu schnell fährt (Umgebung zieht zu schnell vorbei), ist mit Vorsatz unterwegs. Und auf jeden Fall keine Gründe abliefern (Termindruck), das wird immer als Vorsatz gewertet.

  • Irren ist menschlich, aber bei zwei oder mehr übergangen Schildern ist man des Fahrens nicht mächtig oder handelt vorsätzlich.


    Des Fahrens nicht mächtig: Pauschalisierung und hier kein bisschen hilfreich. In einem Schilderwald kann man das durchaus übersehen. Und in welchem Abstand dürfen denn dann Schilder stehen? Bin ich froh, dass Richter genauer (be)urteilen. In jedem Fall immer Einzelfallentscheidungen.

  • https://www.bussgeldkatalog.or…aktuelles-urteil-1369790/


    "Ein Mann war auf einer Autobahn mit 167 km/h nach Toleranzabzug unterwegs, obwohl durch mehrere Verkehrsschilder klar gekennzeichnet war, dass in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zu beachten ist. Er fuhr also 47 km/h zu schnell.
    Der Fall landete vor dem zuständigen Amtsgericht. Der Richter legte eine Geldbuße in Höhe von 440 Euro plus ein Fahrverbot von einem Monat fest. Der Grund: Dem Fahrer sei Vorsatz bei der Geschwindigkeitsüberschreitung vorzuwerfen. "



    Wurde aber in der nächsten Instanz zurückgenommen. So ein Glück muss man aber nicht immer haben.

  • Kein Glück, sondern mit meinen beiden Links sicherlich zu begründen. 120 kmh sind keine Landstraße, also muss man nicht mit 100 kmh Höchstgeschwindigkeit rechnen. Mehrere Schilder ist eine wage Aussage, da ist der Text nicht hilfreich.

  • Das ist ein schmaler Grat und der von J_a_n verlinkte Artikel ist da schon ganz gut.


    Was fehlt, ist die "Zwischenstufe", der bedingte Vorsatz, also die billigende Inkaufnahme.


    Die Problematik ist in solchen Fällen immer die Nachweisführung im Gerichtsverfahren. Denn NUR im Gerichtsverfahren wird die Schuldfrage geklärt. Deshalb kann nicht pauschal gesagt werden, ob Vorsatz, bedingter Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.


    http://www.rechtslexikon.net/d/vorsatz/vorsatz.htm

  • Genau, und ob es nun Vorsatz ist oder nicht, entscheidet halt am Ende der Richter. Demnach kannst du Glück haben oder eben Pech. Je nachdem ob er es als erwiesen sieht oder nicht.

  • Ich ganz persönlich habe da eine recht rustikale Meinung, die aber nicht gerichtsverwertbar ist :D


    Wenn jemand ein Schild am Wegesrand sieht und es ihn nicht sonderlich interessiert, handelt er immer vorsätzlich. Nach meiner ganz persönlichen Meinung kann keine Fahrlässigkeit vorliegen, wenn man vor einer klar erkennbaren Feuerwehreinfahrt parkt oder auf der Berliner Stadtautobahn durchgehend mit 100 fährt.