Trackday Anneau du Rhin 2021

  • Meine Versicherung schließt Trackdays gem. deren AGB´s aus, ich habe bei denen eine Extra-Vereinbarung abgeschlossen,

    die kostet dann eben auch entsprechend, Abwicklung erfolgt im HP sowie auch im Kaskofall unabhängig von den Klauseln

    der Veranstalter.

    Nichtsdestotrotz halte ich das Geschäftsgebaren der AdR-Betreiber für fragwürdig, eine derartige Klausel gibt es meines Wissens

    auf deutschen Rennstrecken nicht.

    Infolgedessen wird dies der letzte Trackday in AdR für mich sein.

  • Ob du die Klausel bei einem Schadensfall "rausholst" ist völlig egal, wenn deine Versicherung aufgrund der unterschriebenen Klausel die Zahlung ablehnt (und das tun die sehr gerne...). Unterschätze da nicht das Wissen von Versicherungen.


    Dass was Papenburg an Reifenverschleiß kostet, kannst du auch einfach in eine KFZ-Rechtsschutzversicherung investieren, die sich dann mit der Versicherung auseinandersetzen muss. ;)
    Im Ernst, ich lass mir von der Klausel den Spaß nicht verderben. Sollte der schlimmste Fall eintreten, dann müssen das die Anwälte und Gerichte klären. Dafür gibt es die.


    Zitat


    Dass du das für nichtig hälst ist ja dein gutes Recht, hat aber nichts mit realer Rechtssprechung zu tun.


    Nein, das ist nicht mein Recht, sondern meine Einschätzung. Es gibt auch keine reale Rechtssprechung, weil - wie du schon sagst - diese Klausel bei deutschen Rennstrecken nicht üblich ist und daher vermutlich noch kein Gericht die Aufgabe hatte, das zu beurteilen.