Warum wird überhaupt darüber diskutiert? Wenn jemand etwas verbotenes anstellt ist das nicht mein Problem. Meines Wissens wurde die Deaktivierung der Haubensprengung hier auch gar nicht zur Diskussion gestellt. So wie ich den Eingangsbeitrag verstanden habe ging es dem Threadersteller um den Ärger nach der Haubenöffnung, nicht um die Situation davor.
Beiträge von Skoddy
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Syndesmosenruptur
Boah, was hast Hast Du den angestellt?
An dieser Stelle nochmal ne gute Besserung.
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Kann mir bei Stadt Verkehr so um die 30km/h nicht vorstellen das da ein Körper
so hart auf der Motorhaube/Motorblock auftrifft!
Da hast Du teilweise recht. Die Aufprallgeschwindigkeit dürfte nahezukommen niedriger sein als die Ausgangsgeschwindigkeit. Dass der Autofahrer im Tiefschlaf auf den Fußgänger draufhält ist sicher nicht die Regel. Daher ist das Treffertempo hoffentlich niedriger.
Allerdings reicht ein Touchdown bei Tempo 30 aus um schwere Verletzungen zu erzeugen. Im Auto fühlt sich das zwar langsam an. Aus Fussgängersicht ist das aber schon heftig.
Wieso hat man eigentlich keine Autos entwickelt bei denen sich bei Fussgängerunfall die Windschutzscheibe absenkt? Hat schon mal jemand ein Unfallopfer fliegen und anschließend landen gesehen?
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Im übrigen bin ich in Südtirol noch nirgend wo aufgesetzt
Komm einfach mal nach Deutschland

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Ich fahre die jetzt im vierten und letzten Jahr
Boah, wie machst Du das?
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Ich sehe das ähnlich wie Sepp69. Ich fahre bei gutem Wetter und wenn es nass wird pass ich meine Fahrweise an. Das ist so wie mildem Verdeck. Wenn ich ein Auto für alle Fälle wollte hätte ich ein Coupé oder mindestens ein Hardtop.
Meine Bridgestones hab ich auch zu Ende gefahren, was allerdings sehr schnell ging. Ersetzt wurde sie durch Eagle F1, eine allerdings auch im Trocknen ganz andere Welt.
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Findest du die Serienreifen tatsächlich so dramatisch?
Ja
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Davon gehen allein 6.896 Euro an die EU und unseren Staat.
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Wie viele Mazdas insgesamt?
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Man verliert teilweise oder sogar ganz den Versicherungsschutz.
Nö. Der ist zwingend vorgeschrieben.
Die Höchstgrenze für eventuelle Regressforderungen liegt bei 5.000 Euro.