Allerdings durften sie mir keine Prüfplakette geben und mussten mir ein Prüfprotoll mit "erheblichen Mängeln" geben.
Bei mir (GTÜ) war die gleiche Situation. Prüfer hatte geringe Mängel eingetragen, fehlender Eintrag in Fahrzeugpapiere. Keine Pflicht zur Wiedervorführung.