Die AGBs des Vermieters sind eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Vermieter und Nutzer. Das Ordnungsamt interessiert sich dafür nicht. Es wird auch keinen Richter geben der wegen eines Parktickets eine Hausdurchsuchung beim Vermieter anordnen wird.
Wenn der Betroffene angibt nicht der Fahrer gewesen zu sein der das Auto falsch geparkt hat wird das Verfahren gegen den Betroffenen in der Regel eingestellt.