...dem beide Parteien zustimmen müssen.
Beiträge von Skoddy
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Ja, korrekt. Früher gab es überwiegend ungeregelte Klimakompressore. Die Temperatur wurde dann geregelt, in dem man zugeheizt hat.Das ist heute auch noch so. Die Klimakompressoren waren und sind immer geregelt. Früher liefen die Dinger im On-Off-Betrieb, also wechselweise an und aus. Heute sind sie leistungsgeregelt, schalten nicht mehr hin und her. Das ist der einzige Unterschied.
Die Tage hatten wir recht feuchte Luft. Um diese zu entfeuchten und zu kühlen braucht es mehr Leistung als bei trockner Luft und der Verbrauch steigt, sofern die Klima läuft.
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Du musst einem Vergleich ja nicht zustimmen.
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Meiner Erfahrung nach neigt der V12 auch zu genau diesem Ablaufbild. Andere Reifen werden bei mir nicht so schnell rund wie genau dieser Reifen.
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Aber wieseo gehst du davon aus, dass der TE nicht der Fahrer war?
Das hat er indirekt so in seinem Eröffnungsbeitrag geschrieben. Er meinte er hätte den Wagen auf keinen Fall verkehrsbehindernd dort geparkt.
Du kannst natürlich recht haben wenn dort zeitabhängige Halteverbote stehen. Dann liege ich natürlich falsch. Da sollte der TE schauen ob er das gewesen sein kann.
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Die AGBs des Vermieters sind eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Vermieter und Nutzer. Das Ordnungsamt interessiert sich dafür nicht. Es wird auch keinen Richter geben der wegen eines Parktickets eine Hausdurchsuchung beim Vermieter anordnen wird.
Wenn der Betroffene angibt nicht der Fahrer gewesen zu sein der das Auto falsch geparkt hat wird das Verfahren gegen den Betroffenen in der Regel eingestellt.
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Der Fahrer ist ja bekannt
Echt? Gibt es einen Zeugen der den Fahrer gesehen hat dass er das Fahrzeug dort falsch geparkt hat? Ich glaube nicht. Es haben mehrere Leute Zugang zu diesen Fahrzeugen. Wenn er den Vorwurf bestreitet wird kein Sachbearbeiter einen Bußgeldbescheid erlassen.
Es ist richtig dass die Verfahrenskosten höher liegen. Diese gehen aber an den Halter des Fahrzeugs. Es ist nicht Aufgabe des Mieters sich u die Fahrereigenschaft und sonstige Belange des Carsharers zu kümmern.
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Wenn der Fahrer im ruhenden Verkehr nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann wird das Verfahren eingestellt. Übrig bleiben die Verfahrensgebühren. Diese trägt aber der Halter, nicht der Täter.
Nochmal: Man muss seine Unschuld nicht beweisen.
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Du musst Deuine Unschuld gar nicht beweisen, Ganz im Gegenteil muss Dir nachgewiesen werden dass Du den Verstoß begangen hast.
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Was macht man denn bitte in so einem Fall.
Ich nehme an es ist ein Anhörungsbogen. Einfach angeben dass Du den Wagen dort nicht abgestellt hast. Der Rest ist nicht Dein Problem.
Das Ordnungsamt schreibt aber normalerweise keine weitere Ermahnung bezüglich abschleppen rein. Ist das Schreiben auch wirklich vom Amt?