Beiträge von hifi_nok
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hallo? das ist doch alles mist.... wer rechnet denn damit einen Unfall zu bauen und dann alle Teile dokumentieren zu müssen?
Gerechnet habe ich auch nicht damit, dass mir einer mit 2,4 Promille im Schädel den Leasingwagen total zertrümmert. Alle Veränderungen die gemacht wurden, waren mit der Leasingfirma abgesprochen und wenn erforerlich im Brief eingetragen. Das Auto war Totalschaden, die Bank nahm sich die Entschädigung nach Gutachten von der gegnerischen Versicherung... das war's. Man darf nie vergessen, auch wenn man Halter ist, der Eigentümer des Leasingfahrzeuges ist die Bank/Hersteller/Händler.
Gerechnet habe ich auch nicht damit, dass mein Motorrad (war mein Eigentum) im Winterlager aus der Garage geklaut wird. Ich musste detailliert nachweisen, was ich an zusätzlichen Anbauteilen/Einbauten hatte. Nicht grundlos hatte ich alles per Foto und Rechnungen fein sauber dokumentriert. Erst nach genauer Prüfung aller Fotos und Unterlagen durch den Sachverständigen wurde alles zum Wiederbeschaffungwert erstattet.
Bei Leasingfahrzeugen ist es ähnlich wie mit einer Mietwohnung. Machen kann man viel, aber man muss die Risiken kennen und vieles mit dem Vermieter im Vorfeld absprechen.
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Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, müssen auch sämtlich Änderungen am Fahrzeug mit dem Leasing - Geber, Mazda oder wer auch immer, abgesprochen und festgehalten werden.
Habe ich auch nicht gemacht, aber rechtlich war das glaube ich gesetzt. Muss einem nur klar sein.Läuft dann ganz doof... Man wird in einen Unfall verwickelt, die Fuhre wird vom Unfallort gleich zur Werkstatt gebracht und dann stürzt sich der Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung d'rüber. Und schon sind Verbreiterung/Tieferlegung, besondere Felgen, Anbauteile usw. des Leasingfahrzeuges dokumentiert.
Wie das alles geregelt wird, liegt dann einzig und allein am guten Willen aller Beteiligten.
Lesenswert
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Ich wäre allerdings auch dafür, dass man die Höhe des Strafmaßes dem zu versteuernden Jahreseinkommen anpassen würde, ähnlich wie in Finnland und weiteren Ländern.
Dann würde es jeden mehr oder weniger gleich treffen im Geldbeutel und einen höheren Effekt erzielen, meine Meinung.
Abgesehen davon, dass es das bei uns auch gibt, kann das dann richtig teuer werden, hier z. B. im Sept. in der CH
Schweiz: 43km/h zu viel - Millionärin soll extrem hohe Strafe zahlenEine Schweizer Verkehrssünderin wird kräftig zur Kasse gebeten. Was die Richter ihr aufbrummen - und was die ursprüngliche Strafe war.www.morgenpost.deDas muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Im ersten Urteil über 400.000 Chf und nur weil der Prozess so lange dauerte, wurde die Strafe halbiert.
Dabei ist das ein Strafmaß, was gar nicht so ungewöhnlich ist. 85 Tagessätze, also rund drei Monate. Egal, wie hoch da das Einkommen ist, es sind und bleiben rund 3 Monatsgehälter.
Apropos CH
Hier mal die Tarife
Tempolimit und GeschwindigkeitsüberschreitungenAuf Autobahnen gilt 120 km/h, auf Autostrassen 100 km/h, auf Haupt- und Nebenstrassen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h und innerhalb von Ortschaften 50 km/h.www.ch.chIn der Tabelle findet man "Anzeige". Das heißt, es gibt Post vom Staatsanwalt, die Strafe richtet sich letztlich nach den Vermögensverhältnissen/Einkommen. Ab "21 d'rüber" ist dann auch der Führerschein für mind. 1 Monat weg.
Da sieht man dann auch den Unterschied zwischen Deutschen und Schweizern. Während hier beim geplanten Fahrverbot eine Revolution anlief nach dem Motto "die Demokratie ist in Gefahr", sagen die meisten Schweizer: "wieso aufregen, wir kennen doch die Spielregeln."
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Ab wann "zählt" man denn selbst, sogar als MX5-Fahrer dazu?
Bisschen tiefer als Offroad ab Werk, Spoiler, Frontlippe oder sonstiges? Das sind nämlich die ersten, augenscheinlichen Gründe für die Poser-Beamten, einen erst mal pauschal raus zu ziehen und zu kontrollieren!
Na und?
Grundsätzlich sind das bauliche Veränderungen am Fahrzeug, in einigen wenigen Fällen müssen sogar Einzelabhnahmen erfolgen. Im Rahmen einer Verkehrsüberprüfung ist das also ein völlig legitimes Mittel diese Umbauten zu überprüfen. Im Zweifel kann sogar eine Vorführung beim TÜV erforderlich werden.
Genau so kann die Rennleitung einen "fetten" Benz kontrollieren, der zwar edel und teuer aussieht, aber bei genauerem Hinsehen ist das eine Rostlaube mit springenden Rädern, weil die Stoßdämpfer ausgelutscht sind.
Das unnütze Hin- und Herfahren ist in der Praxis schwer zu beweisen, da müssen schon weitere Begleitumstände hinzukommen, z. B. das "Stolzieren" auf einer belebten Straße vor einer grölenden Menge. Wer auf Parkplatzsuche dreimal um den Block fahren muss, fällt nicht unter diesen Tatbestand, auch wenn er einen tiefergelegten MX hat.
Im Übrigen hilft ein Blick in den § 30 StVO
Auszug
Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Da müssen schon mal zwei Tatbestände erfüllt sein:
innerhalb geschlossener Ortschaften
Andere belästigt
Abgesehen davon ist der ganze erste Absatz des § 30 sehr "weich" formuliert, so dass es weder für die Rennleitung noch für den Autofahrer einfach ist, ein klare Entscheidung zu fällen. Unterm Strich werden also die Gerichte immer wieder Einzelfallentscheidungen fällen müssen. Aber auch die Gerichte fällen Urteile, die oftmals mehr Fragen als Antworten aufwerfen, hier z. B. aus einer Begründung:
Unnötig ist eine Lärmbelästigung, die bei der Benutzung des Fahrzeugs über das bei sachgerechter Nutzung notwendige Maß hinaus entsteht. Das Verbot gilt bereits dann, wenn die abstrakte Gefahr von Beeinträchtigungen anderer besteht, ohne dass die konkrete Beeinträchtigung bestimmter Personen festgestellt werden müsste. Maßgeblich ist insoweit, ob die konkrete Beeinträchtigung die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet. Ob die Grenze der Zumutbarkeit im konkreten Einzelfall überschritten wird, muss nicht durch eine lärmtechnische Messung ermittelt werden. Es ist eine Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung von Einzelfallumständen, wie zum Beispiel der Tageszeit, dem Fahrzeugstandort einschließlich der vorhandenen Geräuschkulisse und dem Gebietscharakter vorzunehmen.
Während innerhalb geschlossener Ortschaften nach halbwegs Klarheit und Duchsetzbarkeit im Rahmen des Möglichen ist, wird's außerhalb geschlossener Ortschaften schon schwieriger mit Begründungen.
Unnützes Hin- und Herfahren.... Kurzum: Ein typisches "Meisterwerk" des Verkehrsministeriums.
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Keine Ahnung ob das wirklich der Lautsprecher ist oder mein Empfinden und die ganze Testerei...
Neee, das ist tatsächlich so, dass sich Lautsprecher etwas verändern. Zwar wird heftig darüber diskutiert, ob und wie stark sich das bemerkbar macht oder wie lange diese Einspielphase dauert, aber es gibt diese Einspielphase. Das ist sogar an den Chassis messbar.
Die Veränderungen in der Einspielphase verlaufen nicht geradlinig, sondern nehmen mit dem "Alter" ab. Beim Bass-Chassis "lockern" sich Zentrierspinne und Membran etwas, was Auswirkung auf die Thiele-Small-Parameter hat. Ein Effekt ist z. B., dass die untere Grenzfrequenz etwas nach unten tutscht, der Bass geht "tiefer". Beim Hochtöner gibt's diese Einspielphase grundsätzlich auch, ist aber manchmal nicht so ausgeprägt wahrnehmbar. Denn beim Hochtöner spielt das Arbeitsprinzip eine wichtige Rolle. Folien-Speaker (z. B. Magnetostaten) können da sehr deutlich reagieren, allerdings spielt diese Bauformen im Kfz-Bereich keine Rolle.
Bei den namhaften Lautsprecherherstellern werden die Weichen natürlich auf eingespielte Chassis abgestimmt. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass Hersteller ihre Lautprecher auch so konzipieren, dass sie "out of the box" gut funktionieren. Insbesondere, wenn im Handel keine Zeit für die Einspielphase ist, hätten damit diese Lautsprecher Vorteile in einer "quick & dirty-Vorführung".
Inwieweit das alles bei einer Umsetzung im Cabrio von Wichtigkeit ist, ist eine andere Frage.
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Es gibt ja einige Nutzer, die Zusatzgeräte betreiben und dafür Strom benötigen. Wer dabei aber auch auf einfachen Rückbau achten will/muss (z. B. Leasingfahrzeuge) hat im MX5 mit einer einzigen Steckdose (die noch schwer erreichbar im Fußraum liegt) kein einfaches Spiel.
Wer externes Navi, 2A-Ladestrom für's Handy und die Option der Steckdose nutzen möchte, der kommt um eine kleine Bastelarbeit nicht vorbei.
Ich habe das Problem wie folgt gelöst:
Basis ist ein 12-Volt-Stecker, von dem eine Kfz-Steckdose und ein zweites (abgesichertes) Kabel abgeht. Für dieses Kabel habe ich sog. AMP-Stecker aus dem Modellbau-Bereich verwendet. Diese sind leicht verfügbar, verpolungssicher und halten Ströme bis 10 A aus (was in meinem Fall aber nicht erforderlich ist).
An diesen AMP-Stecker können weitere Zusatzgeräte angeklemmt werden oder wie hier ein Y-Verteiler.
Hier ein 12V -> USB-Wandler, der bis zu 2A Ladestrom zur Verfügung stellt, so dass auch größere Handy schnell und zuverlässig geladen werden können. Am zweiten Stecker des Y-Verteilers kommt in meinem Fall die Navi-Stromversorgung.
Hauptproblem ist eigentlich nur, das ganze Kabelzeugs klapperfrei und sicher zu befestigen. Die zusätzliche 12-Volt-Steckdose habe ich am Teppich befestigt, so dass sie etwas leichter zu erreichen ist, als die Original-Steckdose. Hierzu mit einem heißgemachten Nagel/Pieker ein paar kleine Löcher in den Teppich bohren und die Steckdose mit Kabelbinder befestigen (durch den heißen Nagel/Pieker werden die Fasern verschmolzen und reißen nicht weiter aus). Die kleinen Löcher sieht man später beim Entfernen nicht. Insgesamt keine Löcher, keine "Stromdiebe", spurloser Rückbau in wenigen Minuten.
Die ganze Sache hat in unserem MX fast 5 Jahre völlig problemlos funktioniert und wartet jetzt auf den Einsatz im neuen MX.
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Die Belastbarkeit (in Watt) hat nur eine einzige Aussage: Wenn ich die angegebene elektrische Leistung zuführe, geht der Lautsprecher nicht kaputt. Die Dauerbelastbarkeit wird dabei meist immer noch so ermittelt wie zu Zeiten der alten DIN 45324: Rosa Rauschen, 30 Sekunden ein, 60 Sekunden aus (wenn ich das richtig im Kopf habe). Diese Angabe enthält keinerlei Information über die dabei abgegebene Schallleistung oder den Schalldruckpegel (somit auch den Wirkungsgrad) oder gar dabei auftretende Verzerrungen.
Auch hierzu noch eine kleine Ergänzung.
Harkpabst, ich bin mir auch nicht mehr sicher, ob dazu auch die Ermittlung der Temperatur an der Schwingspule gehörte. Das war ja in den Frühtagen oft so, dass die Spule im wahrsten Sinne des Wortes "abrauchte".
Zwar wird dieser Wert bei fast allen Herstellern angegeben, aber wahrscheinlich eher aus "Tradition". Denn allen seriösen Entwicklern ist klar, dass diese Angabe für den Alltag Unsinn ist.
Im Alltag hören wir nicht mit Rauschtönen, sondern mit dynamikreichen Musiksignalen. Daher war diese Messmethode schon in den Frühtagen der HiFi-Norm sehr heftig umstritten.
Was passiert, wenn ein Chassis einen sehr heftigen Stromimpuls erhält? Wir können natürlich sehen, dass ein Chassis eine große Auslenkung macht. In der Frühzeit war es nicht selten, dass der Schwingspulenträger im "Boden" des Luftspaltes aufschlug. Dann bestand die Gefahr, dass der Schwingspulenträger Schaden nahm und z. B. im Luftspalt fröhlich schabte. Mittlerweile ist das ein sehr seltener Konstruktionsfehler. "Heute" wird der Membranhub in erster Linie über die Sicke begrenzt. Zwar kann es dann ebenfalls so etwas wie ein Anschlaggeräusch geben, aber die Ursache ist anders. Wir können das mit einem Stück Papier nachvollziehen. Wir halten ein Blatt Papier mit beiden Händen und "schieben" es zusammen. Dann entsteht diese Welle im Papier. Jetzt ziehen wir ruckartig das Papier auseinander und wir hören eine Art Knallgeräusch. Das Gleiche passiert bei der Sicke. Moderne Sicken halten das auch aus, allerdings nicht im Dauerbetrieb und irgendwann reißt auch unser Blatt Papier oder eben die Sicke

Wir können aber daraus weiter schließen, dass dadurch auch extreme Anforderungen an die Verklebung zwischen Sicke und Membran erforderlich werden.
Allerdings gibt es bei Überlast deutliche akustische Warnhinweise. Zum Einen natürlich dieses "Anschlagknallen", Aber lange vorher wird das Klangbild komprimiert und erzeugt dadurch massive Verzerrungen. Wer Ohren hat hört somit schon, wenn das Chassis in den Grenzbereich kommt. Jedenfalls bei einem Musiksignal.
Was an der Stelle so gut wie nie betrachtet wird, dass das eigentliche Problem der Verstärker ist. Wer auf die akustischen Warnsignale achtet, kann gefahrlos auch einen kleinen Kompakt-Lautsprecher mit einer Monsterendstufe betreiben. Und es wird nie etwas passieren.
Wer aber einen Minimal-Low-Budget-Billig-Amp mit 50 Watt an einem großen "250 Watt-Lautsprecher" anschließt, kann diesen Lautsprecher ganz schnell abschießen. Werden Verstärker im Grenzbereich betrieben, kann sogenanntes Clipping entstehen. Dieses Clipping besteht aus hochfrequenten Verzerrungen (daher meistens sogar unhörbar) die enorm viel Energie in den Hochtöner jagen. Das halten die nicht lange aus. Je nach Schutzmaßnahmen und Arbeitsprinzip (z. B. Bändchen) dauert es nur Bruchteile von Sekunden!!! zum Totalschaden. Piezo-Strahler sind eigentlich überhaupt nicht kaputt zu bekommen. Klingen aber dafür sche....
Das heißt also, die eigentliche Gefahr lauert im Verstärker und die Angabe der max. Belastbarkeit eines Lautsprechers ist eine trügerische Sicherheit.
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Harkpabst hat schon alles sehr gut beschrieben, nur noch ergänzend:
Bedingt durch die Zusammenhänge Drahtdicke = Drahtlänge auf der Spule ergibt sich, dass ein dünner Draht gut für die "magnetische Leistung" ist, gleichzeitig der dünne Draht aber bei hoher Stromzuführung heiß wird. Dadurch besteht zumindest die Gefahr, die die Lackschicht des Drahtes schmilzt. Erst seit relativ kurzer Zeit gibt es hochtemperaturfeste "Lackschichten", so dass der Draht dünn, somit lang sein kann und trotzdem hohe Ströme verkraftet.
Um das Magnetfeld des Permanentmagneten "stärker" zu machen, gibt es neben der Materialzusammensetzung die bautechnische Herangehensweise, den Luftspalt "eng" zu halten. Dies setzt nicht nur eine extrem präzise Fertigung des Luftspaltes voraus, sondern fordert gleichzeitig eine sehr präzise Membranführung im Bereich Sicke/Zentrierspinne. Je größer der Membranhub wird, desto höher die Anforderungen an die Membranführung.
Viel Zeitgenossen denken, dass ein großer Magnet immer toll ist, aber wie erläutert, muss das nicht effektiv sein. Es gibt sogar irgendwann den Punkt, wo über die Magnetgröße überhaupt keine Steigerung mehr möglich ist, da bereits eine magnetische Sättigung eingetreten ist.
Zwar sieht ein großer Magnet toll und teuer aus, das Geheimnis liegt aber an nicht sichtbaren Stellen, wie Luftspalt, Wickeldraht und Membranführung. Und da wird's dann auch teuer.
Ein hoher Wirkungsgrad hat auch den Vorteil, dass über verschiedene Möglichkeiten das Chassis bedämpft werden kann. Hört sich erst einmal widersprüchlich an, ergibt aber unterm Strich eine deutliche Verbesserung bei den Klirrwerten.
Ein Irrglaube ist es aber, das man annimmt, dass große Membranen immer Vorteile haben. Gerade bei 2-Wegern ist das ein ziemlicher Balanceakt. Große Membranen neigen erst einmal dazu, höhere Frequenzen stärker zu bündeln. Das ist eine Funktion der Frequenz und somit im Normalfall nicht beeinflussbar. Im Ergebnis kommt je nach abgestrahlter Frequenz eine ungleichmäßige Energieabstrahlung zustande. Je höher die Trennfrequenz liegt und je größer die Membran des Tieftöners ist, desto größer werden die Probleme. Ganz nebenbei müssen große Membranen bei hohen Frequenzen auch entsprechend beschleunigt werden, was wiederum den Antrieb des Chassis fodert. Und da drehen wir uns automatisch wieder zu Luftspalt, Drahtlänge und Membranführung.
Falsch ist der Ansatz, dass man verbogene Amplitudengänge (z. B. durch Interferrenzen, unterschiedliche Energieabstrahlung usw.) mittels EQ wieder glattziehen kann. Es handelt sich da um Fehler, die bereits bei der Konstruktion vermieden werden sollten. Denn insbesondere im Bassbereich sind EQ-Korrekturen alles andere als trivial.
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Völlig stromlos, überall und immer erhältlich.....
Blumenspritze o. ä., Küchenkrepp.
Kurz mit Wasser aus der Blumenspritze die entsprechenden Stellen an der Karosse einsprühen. Küchenkrepp auflegen und jetzt das Küchenkrepp einsprühen. 5 Minuten warten, evtl noch ein zweites Mal das Küchenkrepp einsprühen, abwischen.
In alten Tipps findet man auch die Vorgehensweise mit Zeitungspapier (anstelle Küchenkrepp). Das sollte nicht gemacht werden, da sich u. U. Druckerschwärze auflöst.
Für den Alltag: ausgediente Pumpflasche Glasreiniger mit Wasser füllen und auslaufsicher im Kofferraum lagern, dazu ein bisschen Küchenpapier und man kann sogar bei der nächsten Pinkelpause den gröbsten Mist entfernen.
Um ätzende Vogelsch...e vom Stoffdach in "Notsituationen" zu entschärfen: Wasser (kann zur Not auch aus der Seltersflasche sein), ein normaler Lappen. Lappen nass machen, auf die Stelle legen, kurz warten, vorsichtig abtupfen.
Was hat denn das Ordnungsamt auf dem Hof zu melden? ? Oder war das im öffentlichen Bereich?
Glaubst du, dein Grundstück ist rechtsfreier Raum? Je nach weiteren Begleitumständen ist man sogar im Dunstkreis von Straftaten (Felgenreiniger, Lösungsmittel oder Ölsreste sickern in den Boden).
Da solche Taten nicht nur über das Strafgesetzbuch geregelt sind sondern auch über diverse Nebengesetze (Bundesnaturschutzgesetz, -Immisionsschutzgesetz usw.) oder auch über diverse Vorordnungen und spezielle Landesgesetze, sind auch die Zuständigkeiten der Behörden unterschiedlich. Je nach Örtlichkeit, Umfang und Schadstoffe können somit neben der örtlichen Polizei auch Bundesbehörden oder aber Verwaltungsbereiche in Gemeinden und Kommunen für die Verfolgung zuständig sein.
Und zur Not bittet ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei der Polizei um Amtshilfe. Da reicht ein Anruf aus.