Beiträge von hifi_nok

    Die Aktualität wird immer ein Thema bleiben, je nachdem, wer die Karten herausgibt.


    Wer wirklich aktuelle Karten haben möchte, sollte mal bei den kostenlosen OSM-Karten nachsehen, da diese in der Regel auf Basis der amtlichen Karten erstellt werden. Aber auch da sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass die Karten "stündlich" aktualisiert werden. Diese OSM-Karten lassen sich dann in einige Planungs-Softi einbinden (z. B. Basecamp)


    Bei den Wegpunkten (z. B. die befahrbaren Alpenpässe) gibt's mittlerweile einige Sammlungen im i-net, die im Detail alle etwas abweichen können, insbesondere in den "Randlagen". Ich habe mittlerweile aus mehreren Sammlungen (fast) alle Alpen-, Pyrenäen- und Apenninen-Pässe zusammengefasst. Dabei bleibt es nicht aus, dass viele Pässe doppelt und manchmal auch etwas "verschoben" sind. Ob aber der WP auf dem Stilfser Joch 50 Meter verrutscht ist, spielt in der Praxis keine Rolle.


    Hinzu kommt, dass einige Wegpunkte in den unterschiedlichen Sammlungen schon etwas älter sein können und aus verschiedenen Gründen mittlerweile nicht mehr anfahrbar sind.

    Daher können alle Reiseführer, Bildbände usw nur Hilfsmittel sein. Immer noch einer der besten Tipps: Vor Ort mit den Eingeborenen plaudern.

    Kleine Anmerkung:

    Natürlich sind die Routen auch für die 4-rädige Fraktion nutzbar. Allerdings sollte immer auch der Begleittext und die Besonderheiten über die Strecke gelesen werden. Denn es kann passieren, dass einige Passagen nur für 1-spurige Fahrzeuge sinnvoll zu befahren sind. Dann müssen natürlich die Routenvorschläge angepasst werden.


    Wer etwas auf der Ride-Seite stöbert findet auch Karten mit Routenvorschlägen oder auch Roadbooks zum Ausdrucken.

    Ich weiß nicht, ob der Tipp schon kam...


    Die Macher des Ride-Magazin haben eine tolle i-net-Seite ins Leben gerufen, auf der es jede Menge Infos rund um Alpentouren gibt. Alle (befahrbaren) Pässe als Wegpunkte, Straßenzustand, sosntige Infos. Was geibt's neben den Strecken?


    Pässe.Info - Pässe-Infos Alpenpässe, Pässe und Höhenstrassen
    Pässe-Infos, Fotos, Karten, POIs und Wintersperren von Alpenpässen, Pässen und Höhenstrassen für Touren mit dem Motorrad und Auto.
    www.paesse.info


    An der Stelle auch gleich der Tipp auf das aktgeuelle Heft 9 mit dem Schwerpunktthema Alpen-Extrem. U. a. mit der Route des Grandes Alps und Westalpen, sowie der augenblickliche Sachstand der ganzen Lärmdiskussionen im Bereich der Dolos.

    hifi_nok



    Immer wieder fallen Blinde zwischen zwei Fahrzeuge, so mancher hat dafür mit schwersten Folgen oder sogar dem Tod bezahlen müssen.

    Ist dann immer die Frage, warum sie hingefallen sind.


    Wird in den engen Innenstädten bei wachsender E-Mobilität (wahrscheinlich/vielleicht/eventuell...???) auch noch ein Thema werden: rumliegende Ladekabel.


    Denn ob der Blinde zwischen zwei Autos über einen e-Scooter oder über ein Ladekabel stolpert, ist im Endergebnis egal. Zumindest in der Haftungsfrage dürfte es beim Autoladekabel einfacher werden.


    Kleiner OT-Gag am Rande: Hab's in Berlin gesehen, dass an einer Ladesäule zwei Autos geladen wurden. Dabei rollte einer der beiden Fahrzeuge auf das Ladekabel des anderen. Schade, dass ich nicht mitbekam, wie die Sache ausging.

    Ich muss immer daran denken wenn sonn Ömmeken drüber stolpert und sich wat bricht.

    Geht als Musetrbeispiel auch ein "blinder Opa"....



    Nach Unfall mit E-Scootern in Bremen: Ein Hindernis zum Mieten
    Im Sommer stürzte Klaus Bopp über herumliegende E-Scooter und verletzte sich schwer. Der Bremer ist blind und fordert nun, die Roller zu verbannen.
    taz.de

    und

    E-Scooter werden zur Stolperfalle: Verletzter Bremer kündigt Klage an
    Klaus Bopp aus der Bremer Neustadt sind auf dem Gehweg liegende Roller zum Verhängnis geworden: Er hatte trotz seines Blindenstocks keine Chance, stürzte ...
    www.weser-kurier.de

    Je mehr man über diese Dinger nachdenkt, desto schneller gehören sie aus dem Verkehr gezogen. Allein die Begründung "für die Mobilität auf dem letzten Kilometer" kann man nur mit dem Kopf schütteln. Für diesen letzten Kilometer gab uns die Evolution zwei Beine.


    Aber zum Ausgang...


    Grundsätzlich gilt natürlich, dass der Halter in Haftung genommen werden kann, das wäre also der Verleiher. Der Roller gilt grundsätzlich als Kraftfahrzeug, was ja auch optisch daran zu erkennen ist, dass er ein Kennzeichen hat.


    Das ergibt sich aus § 7 des StVG (Straßenverkehrsgesetz)

    Zitat

    (1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

    Ganzer Text


    Aaaaaber keine Regel ohne Ausnahme, schon gar nicht wenn es eine Regel aus dem Verkehrsministerium ist. Und jetzt wird die Angelegenheit beim E-Scooter "aufgeweicht".


    § 8 StVG

    Zitat

    Die Vorschriften des § 7 gelten nicht,

    1.wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann,


    Ganzer Text


    Hier liegt also die Falle. Ist es ein E-Scooter unter 20 Km/h wird der Schaden nach den Spielregeln des BGB abgewickelt.


    Hier auch von einem Anwalt





    Unterm Strich bleibt nur der dringende Rat, sich mit einem Anwalt kurzzuschließen, um die Chancen zu prüfen, zumal auch die Gerichte sehr häufig divergierende Urteile sprechen. Am Ende wird wahrscheinlich eine gesunde Abwägung übrigbleiben:


    Schadenshöhe

    vs.

    Eigenbeteiligung bei der eigenen Kaskoversicherung

    vs.

    Beweisführung

    vs.

    Kosten des Anwalts (evtl. Eigenanteil bei der Rechtsschutzversicherung )

    vs

    Risiko, den Prozess zu verlieren.



    Wie schon empfohlen: Hin zum Anwalt.


    Wird aber wegen der Beweisführung nicht einfach....


    https://www.rechtsanwalt-winkelmeier.de/fachgebiete/haftungsrecht/

    Jedes Gerät kenne ich im Detail natürlich auch nicht.


    Beim Garmin Zumo 595 in den
    Einstellungen -> Routenpräferenz -> Luftlinie


    Je nach Gerät kann es sein, dass nach dem Laden der am PC geplanten Route die Luftlinie nochmals im Gerät aktiviert werden muss. Einfach probieren.


    Wenn es richtig ist, wird auf dem Display dann einfach eine gerade Linie zwischen den Zielpunkten angezeigt.


    Danach sollte der Kilometerzähler zum Ziel auf dem Display sichtbar gemacht werden. Dazu den Tripmaster mitlaufen lassen und ein Feld nach Wahl in der Anzeige ändern.


    Bei den Handschachteln von Garmin funzt das auch sehr oft, auch dort in der Regel in den Einstellungen zur Routenberechnung zu finden.


    Je nach Gerät können auch Presets erstellt werden, so dass bei der Wahl des Fahrzeuges auch gleich die passenden Einstellungen geladen werden. Hier zeigt Garmin insbesondere bei den Handgeräten was machbar ist (z. B. GPSMAP 64S und neuer).


    Wenn ich so überlege, war mein GPSMAP 496 das beste Gerät, was ich je von Garmin hatte. In Sachen Navigation und Anpassungsmöglichkeiten bis heute ungeschlagen. Leider haben sie die ganze Baureihe einschlafen lassen, so dass die alten Geräte Probleme mit dem Speicherbedarf der aktuellen Karten haben.


    Die schlechte Nachricht: Nein, eine Übertragung ins MZD ist mit Garmin nicht möglich. Es bleibt also beim "Zweitgerät" im Auto. Das MZD für Radio/Telefon, dazu kommt das Navi.