Blieb wegen der ganzen Corona-Geschichte wohl komplett unter dem Radar...
In der aktuellen "Motorrad" ist zu lesen, dass der NRW-Ministerpräsident Laschet Anfang März einen Entschließungsantrag in den Bundestag einbrachte, der sich mit dem Thema Motorradlärm befasst. Am 15. Mai nahm der Bundestag den Antrag an, so dass das Thema jetzt im Bundestag erörtert wird. Dabei waren die Forderungen so groß, dass es in der Praxis wohl kaum noch möglich sein dürfte, dass Verbrenner diese Hürde nehmen können.
Jetzt kommt's aber erst... Messmethoden und Beschlagnahme in dem Zusammenhang sollten dabei auch neu geregelt werden.
Bis jetzt fehlt mir allerdings das Verständnis, wieso das Thema Lärm nur bei Motorrädern Anwendung finden kann/soll.
Der Verkehrrsausschuss des Bundestages erweiterte den NRW-Antrag um die Prüfung, ob die Halterhaftung auch im fließenden Verkehr eingeführt werden kann. Dann zahlt man kein Bußgeld, sondern den Verwaltungsaufwand, der u. U. teurer ist als das Bußgeld. Außerdem könnte das Fahrtenbuch relativ schnell zur Pflicht werden.
Der Vorschlag der Halterhaftung im Fließverkehr kam übrigens schon vor einigen Jahren aus den Reihen der Verkehrsgerichtstagung!
In dem Zusammenhang sollten irgendwelche Jubelausbrüche zur Rücknahme der Änderungen eher zurückhaltender sein. Frei nach dem politischen Motto im Bundesrat: "Wenn Hr. Scheuer unsere Zustimmung haben will, wollen wir auch was dafür haben."