Beiträge von hifi_nok

    Blieb wegen der ganzen Corona-Geschichte wohl komplett unter dem Radar...


    In der aktuellen "Motorrad" ist zu lesen, dass der NRW-Ministerpräsident Laschet Anfang März einen Entschließungsantrag in den Bundestag einbrachte, der sich mit dem Thema Motorradlärm befasst. Am 15. Mai nahm der Bundestag den Antrag an, so dass das Thema jetzt im Bundestag erörtert wird. Dabei waren die Forderungen so groß, dass es in der Praxis wohl kaum noch möglich sein dürfte, dass Verbrenner diese Hürde nehmen können.


    Jetzt kommt's aber erst... Messmethoden und Beschlagnahme in dem Zusammenhang sollten dabei auch neu geregelt werden.


    Bis jetzt fehlt mir allerdings das Verständnis, wieso das Thema Lärm nur bei Motorrädern Anwendung finden kann/soll.


    Der Verkehrrsausschuss des Bundestages erweiterte den NRW-Antrag um die Prüfung, ob die Halterhaftung auch im fließenden Verkehr eingeführt werden kann. Dann zahlt man kein Bußgeld, sondern den Verwaltungsaufwand, der u. U. teurer ist als das Bußgeld. Außerdem könnte das Fahrtenbuch relativ schnell zur Pflicht werden.


    Der Vorschlag der Halterhaftung im Fließverkehr kam übrigens schon vor einigen Jahren aus den Reihen der Verkehrsgerichtstagung!


    In dem Zusammenhang sollten irgendwelche Jubelausbrüche zur Rücknahme der Änderungen eher zurückhaltender sein. Frei nach dem politischen Motto im Bundesrat: "Wenn Hr. Scheuer unsere Zustimmung haben will, wollen wir auch was dafür haben."


    Hier der "Antrag Lärm" aus NRW

    Teil 1
    Richtig, das wirst du selbst mit Knast nicht gänzlich verhindern können, aber man kann schon früh Hemmschwellen setzen, um den "Einstieg" nicht so leicht zu machen.



    Teil2
    Neee, umgekehrt: Die Strafen sind nicht existenzbedrohend. Es ist das eigene Verhalten, was die eigene Existenz bedroht.

    Gerechtigkeitsempfinden....


    Während Mopedfahrern ein Punkt droht, wenn sie ihr Moped auf dem Gehweg parken, liegen kreuz und quer Mietroller und -Räder auf den Gehwegen rum.


    Und das Gerechtigkeitsempfinden "Über-Alles-Gesehen"....


    Kriminelle Clans führen den Rechtsstaat am Nasenring durch die Arena.


    Deutsche Gerichte schaffen es innerhalb von 10 jahren nicht, überhaupt ein Urteil zu fällen, bei dem 21 Tote zu beklagen sind (Düsseldorf/Loveparade).


    Und das ist auch keine typische Berliner Geschichte:
    https://www.tagesspiegel.de/po…langsam-ist/24530798.html


    KG: Richter lassen Schwerverbrecher frei – und klagen an
    Das Berliner Kammergericht hat wegen Überlastung der Justiz einen mutmaßlichen Schwerverbrecher aus der Untersuchungshaft entlassen. Mit drastischen…
    rsw.beck.de



    Wieder in den Straßenverkehr zurück...
    Viele Richter sind der Meinung, dass nicht höhere Strafen, sondern mehr Kontrollen wirken.


    Hmm...
    Mehr Kontrollen, mehr höhere Anzeigen, mehr Einsprüche, mehr Klagen? Die Gerichte kommen ja jetzt schon nicht mehr hinterher.


    Oder


    Mehr Kontrollen, nur minimale Verwarnungsgelder, so dass Einsprüche erst gar nicht lohnenswert sind? Das wird die "Poser" begeistern.


    Das "Gerichtigkeitsempfinden" nur auf Fahrverbote zu reduzieren, ist da schon gewagt.


    Vielleicht wird sogar andersrum ein Schuh d'raus. Vielleicht hat man den Maßnahmenkatalog viel zu spät "angezogen". Denn weder die illegalen Straßenrennen noch ein "lockeres Verhältnis zur Geschwindigkeit" sind Erscheinungen der letzten drei Jahre.

    Auf Bußgeldkatalog.org gibt's eine Meinungsumfrage, die sicherlich nicht hochpräzise ist und maximal einen Trend abbildet.
    https://www.bussgeldkatalog.or…erbot-ab-21-km-h-2378226/


    Das Ergebnis sieht man erst, wenn man abgestimmt hat, Stand heute früh:
    längst überfällig = 33,6 %
    überzogen = 33,8 %
    Höheres Bußgeld ja, aber zu früh FS-Entzug = 12,4%
    Noch zu milde = 20,1 %


    Interessant, dass ÜBER die Hälfte die Maßnahmen als "längst überfällig" bzw "noch zu milde" bewerten.


    Da natürlich überhaupt nicht bekannt ist, welche "Verkehrsteilnehmergruppe" (Radler, Fußgänger, Autofahrer) wie abgestimmt hat, kann das natürlich nur in einem gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang gesehen werden.


    Soviel zum "Gerechtigkeitsempfinden" des Verkehrsministerium. Aber bei genauerer Betrachtung ist diese Aussage sowieso ein Angriff auf die menschliche Intelligenz. Das "Gerechtigkeitsempfinden" ist bei mir schon länger aus dem Gleichgewicht.

    Wir haben ja in dieser Plauderrunde schon einige unterschiedliche Standpunkte gelesen. Zu viele/zu wenige Kontrollen, zu niedrige/zu hohe Bußgelder, wann ist man Raser...


    Das alles ist überhaupt nicht neu und wird auch in Fachkreisen schon "ewig" thematisiert. Hier ein sehr lesenswerter Artikel vom Verkehrsgerichtstag 2013. Bitte bedenkt, dass zwischenzeitlich einige Verordnungen und Gesetze geändert wurden.


    https://www.verkehrswacht-dortmund.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Aggressionen_im_Stra%C3%9Fenverkehr_DP_2013_01.pdf


    Anfang 2020 war das Thema Aggressivität wieder ein Bestandteil des Verkehrsgerichtstages. Leider habe ich bisher nur diese sehr kurze Zusammenfassung gefunden:


    https://www.bg-verkehr.de/medien/news/2020/ausgabe-2-2020/aktuell/deutsche-verkehrsgerichtstag-macht-aggression-zum-thema


    Was eigentlich immer wieder diskutiert wird und wo es wahrscheinlich auch nie eine allgemeingültige Regel gibt: Was sind die entsprechenden "Schwellwerte"? Also z. B. ab wann wird man zum Raser, wann ist jemand aggressiv?

    Mir geht es insgesamt darum, dass es erstrebenswert wäre, die Fraktion von Rasern und Dränglern zu treffen.

    Aber genau das ist doch der Punkt. Wer ist Raser?


    In unzähligen Diskussionen gibt's eigentlich dazu nur ein Fazit: "Jeder, der schneller als ich fährt, ist ein Raser." :D


    Da gibt's sogar Untersuchungen
    https://www.kues-magazin.de/ab-wann-werden-wir-zum-raser/


    Oder ein Artikel in der Stuttgarter Zeitung:
    https://www.stuttgarter-zeitun…17-a363-994c6c68faae.html


    Das heißt also, dass eigentlich sehr früh ein "Stopsignal" seitens des Gesetzgebers erfolgen muss, um so sehr früh zu zeigen, dass Geschwindigkeitsübertretungen nicht bagatellisiert werden dürfen.

    Da sind wir in weiten Teilen sogar einer Meinung.


    Es ist aber andererseits auch wieder ernüchternd, wenn nur dann die Regeln eingehalten werden, wenn überall überwacht wird.


    Das heißt, durch deinen Satz


    "Wenn ich überall mit einer Kontrolle/Blitzer rechnen muss, dann passe ich auch allgemein meine Fahrweise diesen Umständen an."


    forderst du ja praktisch die Politik auf, noch mehr Überwachung einzusetzen.



    Und dann wird auch irgendwann über einen Kurswechsel nachgedacht werden müssen. Ganz viele Überwachungen mit kleinen Strafen, die achselzuckend hingenommen werden oder lieber weniger Überwachung mit "deutlich merkbaren" Sanktionen.

    Ach so, habe ich noch im Zusammenhang mit "Wiederholungstäter" vergessen....


    Das gilt in der Regel bei Geschwindigkeitsübertretungen auch nur, wenn mehr als 26 Km/h d'rüber anliegen. In der Stadt also mehrfach mit >76 Km/h!

    Hi idefix,


    na ja, wo kein Verkehr ist, ergibt eine "flächendeckende Überwachung" auch keinen Sinn ;)


    Autoforum, Ast absägen.
    Das hat nichts miteinander zu tun. Selbst wenn man das in einer philosophischen Diskussion führt, so muss einfach festgehalten werden, dass das Auto in der letzten Vergangenheit immer mehr zum Buhmann wurde. Warum also dann noch völlig ohne Not auch noch Öl ins Feuer gießen?


    "Wir" können uns an der Stelle ein Beispiel bei der Zweiradfraktion nehmen. Dort war und ist es in weiten Teilen angesehen, fernab jeder Verkehrsregel bestimmte Streckenabschnitte zu "durchschießen". Die gleichen Typen jammern jetzt rum, dass immer Front wegen der "lauten Raser" gemacht wird. Und die Typen merken es nicht einmal, das sie die Stimmung gegen sich selbst aufheizen.


    Überwachungsstaat will keiner. Auf der anderen Seite zeigen - leider - alle Regeln unseres Zusammenlebens, dass ohne "Überwachung" jede Regel sinnlos ist. Das fängt schon im Kindergarten an.


    Bei deinem Satz "Würde im Straßenverkehr sinnvoll kontrolliert...". drehen wir uns doch wieder im Kreis. Sinnvoll kann doch in dieser Diskussion auch bedeuten "viel, aber an anderen Stellen". Also doch Überwachungsstaat, nur eben da wo ich nicht bin ;)

    das mit der staffel haben wir doch schon sehr lange
    mich haben sie 91 oder 92 dreimal relativ kurz hintereinader geblitzt und es wurde im bescheid ausdrücklich daruf verwiesen, dass wegen der mehrfachtäterschaft in kurzer zeit das bußgeld wesentlich höher war


    gruß helmut

    Das ist soweit richtig und gilt im gesamten Ordnungswidrigkeitenrecht. Es ist aber eine Kann-Regel.


    Zitat
    Auch eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann relativ schnell zum Fahrverbot führen.


    Ganzer Text:
    https://www.bussgeldkataloge.de/wiederholungstaeter/



    Und genau weil es eine Kann-Regel ist, ist wieder viel Spielraum für Interpretationen.