Beiträge von hifi_nok


    Ich hab den direkten Vergleich...
    Mazda & BMW...



    Die HERE SW ist eigentlich ein trauriger Lacher.

    HERE gehört mittlerweile einem Konsortium von Audi, BMW, Mercedes, Bosch, intel u. a.


    Kartenänderungen werden bei HERE in einer sog. Core-Map hinterlegt, die dann den Kunden angeboten werden. In welchen Abständen die Kunden die Karten beziehen und für ihre Zwecke kompilieren ist dann wieder von den Here-Kunden abhängig. Sehr oft werden die Karten bei NNG für die einzelnen Kunden weiterverarbeitet.


    Wer also am aktuellen Stand der Karte "Schuld" hat, lässt sich daher nicht so einfach pauschalisieren. Ob der Kartenfehler bei HERE in der Core-Map liegt, kann aber auf HERE WeGo nachgesehen werden.



    Bei Here kann man sich als sog. Mapcreator registrieren lassen.
    https://mapcreator.here.com/
    Dort können dann Veränderungen über App/Homepage gemeldet werden. Wie schnell das durch die ganzen Instanzen umgesetzt wird und wie lange es dauert, bis die Updates beim Verbraucher ankommen...?

    Die Mazda Navigation ist nicht schlecht, wenn die Graphik auch schon sehr puristisch ist. Das erinnert irgendwie an eines der ersten Navis aus dem letzten Jahrtausend, die mehr als nur Pfeile konnten.


    Mein altes Navigon aus 2009 wirkt da wesentlich moderner.

    Auch wenn's etwas OT ist...


    Aber das ist eine Gratwanderung zwischen schneller und perfekter Lesbarkeit und "schön".


    Ich hab mein aktuelles "Garmin-Autonavi" optisch so angepasst, dass es fast ein s/w-Display ist. Aber dafür wird mir nur das angezeigt, was für die Autonavigation wirklich wichtig ist. Ich muss nicht unterscheiden können, ob das neben der Straße ein Sumpfgebiet oder eine Feuchtwiese ist und in unterschiedlichen Grüntönen angezeigt wird.


    Wenn ich das Wissen muss, wechsel ich einfach die Karte und/oder die Darstellung. Und schon sind wir wieder "im Thema" ;)

    Sollte es sich dabei tatsächlich um legale Ware handeln, dann stellt sich natürlich immer noch die Frage nach dem Ursprung des extrem niedrigen Preises.

    Man könnte die Frage auch "umdrehen".


    Wieso kosten "Originalkarten" so viel?


    Ich nutze hier auf mehreren Navigeräten verschiedene Karten. Am ungenauesten sind die "Originalkarten"! Seit Jahren bekommt es Here nicht hin, dass die Berliner Havelchaussee durchgehend aspahltiert ist. Entprechend fällt das Routing-Ergebnis aus.


    Die legalen und kostenlosen OSM-Karten sind meistens aktueller und genauer. Autorouting, Adresssuche... alles klappt genau so, wie mit Originalkarten. Nur sperren sich viele Hersteller von Navis (insbesondere von integrierten Navis) dagegen, dass diese Karten auf den Geräten installiert werden können.


    Und jetzt bitte nicht das Argument der Funktionssicherheit. Es ist kein größeres Problem mit zwei Speichermedien zu arbeiten. Auf einem Medium ist die Originalkarte, auf Wunsch kann die Speicherkarte gewechselt werden und es läuft eine alternative Karte. Es gibt sogar die Möglichkeit, in einigen Garmin-Geräten mehrere Karten zu haben und im Gerätemenü kann zwischen den Karten gewechselt werden.

    Kann man die Batterie nicht ohne Ausbau einfach alle 4-6 Wochen nachladen?
    Haben die Fahrzeuge mit Start/Stop eine AGM-Batterie?


    Ich habe so ein kleines CTEK-Ladegerät das läd mit max 5A.


    Gruß
    Egbert

    Natürlich geht das. Genau so, wie Sven und Joki das auch geschrieben haben.


    Es gibt zu der Thematik


    "dauernd angschlossen lassen und laden"
    oder
    "alle ~4 Wochen anklemmen und laden"


    kaum wirklich sachliche Gründe, die das Eine "verbieten" oder das Andere "dringend empfehlen".


    Die Kritiker der "dauernd-angeschlossen-Methode" sagen, dass der Stromverbrauch des Ladegerätes über dem der Selbstentladung der Batterie liegt. Es ist demnach eine "Energieverschwendung".


    Die Befürworter sagen "dass man es nicht vergessen kann" und versehtlich die Batterie tiefentladen wird.


    Voraussetzung ist natürlich ein modernes und geregeltes Ladegerät.


    Die alten Ladegeräte von Opa ohne Überwachung sollten nicht dauerhaft angeklemmt bleiben. Da besteht die Gefahr der Überladung.

    Ich würde vorsichtshalber erstmal nur ein Kabel anschliessen, rot oder schwarz, egal.Kurze Probefahrt und dann das andere.

    Mist, das habe ich zu spät entdeckt.


    Im großen Risiko habe ich BEIDE Kabel angeklemmt und "obendrauf" das kleine Sensorkabel.


    Und was passierte..... nix. Also jedenfalls nix schlimmes.


    Die exakte Vorgehensweise bei mir war wie in den Jahren zuvor
    Saisonstart:
    Saison-Kennzeichen - MX-5 im Winterschlaf



    Auch das Batteriewinterlager (ausgebaute Batterie) lief wie üblich ab. Mit dem ctek mxs5 wurde im Winterlager 2 Mal das Refresh-Programm durchlaufen, ansonsten blieb das Ladegerät angeklemmt. Die Batterie ist jetzt 3 Jahre alt und hat auf allen sechs Zellen eine gleichmäßige Säuredichte von ~1,27 g/cm³

    ...
    Kennst mich ja ganz gut.
    Oder etwa doch nicht?
    ...

    Nö, ich kenne dich nicht. Das hat auch nichts mit "aus dem Fenster lehnen" zu tun.


    Zur Klarstellung noch einmal ein Auszug deines Zitates
    Wie hoch ist denn die Chance überhaupt erwischt zu werden? darum bleib die App bei mir drauf und wird bei bedarf eingeschaltet.


    Dieser Spruch vor Gericht und er hätte verschiedene Reaktionen ausgelöst. Der Staatsanwalt hätte sich die Hände gerieben, der Richter hätte es einfacher in seiner Urteilsfindung, der Rechtsanwalt hätte ungläubig die Hände vor's Gesicht geschlagen und der Verkehrspsychologe hätte fleißig Notizen gemacht.

    Wieso ist das so?

    Du weißt, dass der Einsatz der Blitzer-App unzulässig ist, was sich aus der Äußerung "... erwischt zu werden" ableiten lässt. Du schaltest sie aber "bei Bedarf" ein.


    Somit handelst du vorsätzlich und nutzt dabei ein technisches Gerät, was Verkehrsüberwachungen anzeigen kann. Und bei einer vorsätzlichen Handlung (Schuldfrage) wird fast immer auch die Frage nach den Hintergründen eines absichtlichen Rechtsbruches auf den Prüfstein gestellt.


    Da steht sofort die Frage nach dem "warum" im Raum. Oder: Wieso wird eine vorsätzlich begengene Ordnungswidrigkeit "bei Bedarf" begangen?


    Und kommt jetzt bitte nicht mit der "Gefahrenstelle", wenn der Hinweis im Gerät auf einen mobilen Blitzer kommt.






    Nichts los ist relativ und hängt von der Geschwindigkeitsdifferenz ab. Daher die 20 Sekundenregel zur Orientierung. Viele glauben, nur weil sie ein Auto auf der rechten Fahrbahn sehen, können sie auf der Mittleren weiterfahren, auch wenn sie das Auto auf der rechten Fahrbahn erst in 10 Minuten erreichen. Wer schneller fährt hat es in 10 Sekunden erreicht und soll/muss daher nicht auf die rechte Fahrbahn.

    Stimmt alles.


    Das ist einer der Punkte, wo die StVO "schwammig" wird. Natürlich lassen sich menschliche Verhaltensweisen nicht in exakten Werten angeben, zumal ja auch situationsbedingt entschieden wird. Auf der anderen Seite ist es dann nicht einfach, eine immer-richtige-Verhaltensweise an den Tag zu legen, weil Rennleitung, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter den Vorgang jeweils anders sehen.


    Aber "ausgerechnet" das "Blitzer-App-Verbot" war von Anfang an ziemlich klar formuliert.

    Auf Autobahnen gibt es für PKW kein Rechtsfahrgebot.

    Uhhh, vorsicht.


    Das ist nur bedingt richtig.


    Ganz einfach: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Autobahnen auch in der mittleren Spur gefahren werden, wenn 3 Fahrspuren gekennzeichnet sind und auf der rechten Spur "hin und wieder" andere Fahrzeuge überholt werden.


    Im Beamtendeutsch:
    § 7 Abs. 3c StVO (Auszug)
    (3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.


    Die Frage bleibt, was man unter "hin und wieder" verstehen kann. Irgendwo im 20-Sekunden-Abstand wird oftmals angegeben. Ist also auf der 3-spurigen Autobahn absolut nix los, gilt das Rechtsfahrgebot.


    Auf 2-spurigen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot.


    Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt im Beamtendeutsch
    § 7 Abs. 3 StVO (Auszug)
    (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, ...


    Hier der ganze § 7 StVO


    Und eine Erklärung vom ADAC


    Die Seite eines Anwaltes



    Ergänzung: sehe gerade, hat sich jetzt etwas überschnitten