Jaien, das sehe ich eher im Gesamtkontext in der CH etwas überzogen. Die 250 CHF bei 15 Km/h, da kann man d'rüber diskutieren - aber es wirkt!
Was ich überzogen finde, ist der Knast, der droht. Und hier muss man dann einfach mal ins Schweizer Strafgesetzbuch schauen, wie Straftaten (z. B. rund um das Thema Körperverletzung) im Gegensatz zu Geschwindigkeitsübertretungen (folgenlosen) geahndet werden.
Aber gut, es war der Wille der Schweizer.
Viele von euch haben ja das "Raserurteil" aus Berlin mitbekommen, wo die beiden Raser wegen Mordes verurteilt wurden. Interessant fand ich in dem Zusammenhang das verkehrspsychologische Gutachten, in dem es sinngemäß hieß, das vorangegangene Geldstrafen wegen Geschwindigkeitsübertretungen keinerlei Auswirkungen auf das Verhalten der Angeklagten hatten.
Daher könnte vielleicht ein Ansatz sein, dass die Ahndung in dem Bereich "gestaffelt" wird. Beim "ersten Mal" hat die Ahndung eher den Effekt des erhobenen Zeigefingers. Im ersten Wiederholungsfall wird massiv angezogen, im zweiten Wiederholungsfall wird's sehr ernst, so dass ein dritter Wiederholungsfall auf längere Zeit unwahrscheinlich ist. Welcher Zeitraum für den Begriff Wiederholunggsfall angesetzt wird, könnte dann die "Verhandlungsmasse" werden.
Irgendwie macht sich die Politik (und auch die Gesellschaft) lächerlich, wenn auf der einen Seite vom "großen Gefahrenpotenzial bei überhöhter Geschwindigkeit" diskutiert wird, auf der anderen Seite jammern alle rum, wenn die Schraube angezogen wird oder/und ein Minister hin- und herrudert und planungslos erscheint.