Beiträge von hifi_nok

    Die Mazda Navigation ist nicht schlecht, wenn die Graphik auch schon sehr puristisch ist. Das erinnert irgendwie an eines der ersten Navis aus dem letzten Jahrtausend, die mehr als nur Pfeile konnten.


    Mein altes Navigon aus 2009 wirkt da wesentlich moderner.

    Auch wenn's etwas OT ist...


    Aber das ist eine Gratwanderung zwischen schneller und perfekter Lesbarkeit und "schön".


    Ich hab mein aktuelles "Garmin-Autonavi" optisch so angepasst, dass es fast ein s/w-Display ist. Aber dafür wird mir nur das angezeigt, was für die Autonavigation wirklich wichtig ist. Ich muss nicht unterscheiden können, ob das neben der Straße ein Sumpfgebiet oder eine Feuchtwiese ist und in unterschiedlichen Grüntönen angezeigt wird.


    Wenn ich das Wissen muss, wechsel ich einfach die Karte und/oder die Darstellung. Und schon sind wir wieder "im Thema" ;)

    Sollte es sich dabei tatsächlich um legale Ware handeln, dann stellt sich natürlich immer noch die Frage nach dem Ursprung des extrem niedrigen Preises.

    Man könnte die Frage auch "umdrehen".


    Wieso kosten "Originalkarten" so viel?


    Ich nutze hier auf mehreren Navigeräten verschiedene Karten. Am ungenauesten sind die "Originalkarten"! Seit Jahren bekommt es Here nicht hin, dass die Berliner Havelchaussee durchgehend aspahltiert ist. Entprechend fällt das Routing-Ergebnis aus.


    Die legalen und kostenlosen OSM-Karten sind meistens aktueller und genauer. Autorouting, Adresssuche... alles klappt genau so, wie mit Originalkarten. Nur sperren sich viele Hersteller von Navis (insbesondere von integrierten Navis) dagegen, dass diese Karten auf den Geräten installiert werden können.


    Und jetzt bitte nicht das Argument der Funktionssicherheit. Es ist kein größeres Problem mit zwei Speichermedien zu arbeiten. Auf einem Medium ist die Originalkarte, auf Wunsch kann die Speicherkarte gewechselt werden und es läuft eine alternative Karte. Es gibt sogar die Möglichkeit, in einigen Garmin-Geräten mehrere Karten zu haben und im Gerätemenü kann zwischen den Karten gewechselt werden.


    Das ist eher eine Prinzip-Frage, ob man 7 Stunden nach abstellen des Fahrzeugs noch verantwortlich ist dafür; ...

    Es hat sich bei den Car-Sharern so etwas wie eine "48 Stunden-Regel" etabliert. Wenn innerhalb dieser Zeitspanne das Fahrzeug nicht wieder vermietet wird, liegt das Risiko beim Vermieter. Im Detail wird das aber in den jeweiligen AGB stehen.


    Z. B. bei Sixt (unter Punkt B)


    Zitat
    Innerhalb eines ausgewiesenen Geschäftsgebietes darf der Mieter das Fahrzeug auf Flächen mit einer tages-oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „7:00 –17:00 Uhr“ oder „Montag 6:00 –12:00 Uhr“) nur abstellen, wenn die Einschränkung erst 48 Stunden nach Abstellen des Fahrzeugs wirksam wird. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, wie z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen


    Dadurch kann z. B. die Situation entstehen, das man das Fahrzeug am Sonntagmorgen ordnungsgemäß abstellt, es wird nicht angemietet und steht dann am Montagmorgen in der Busspur. Bingo.



    Aber das gilt auch für das eigene Auto - zumindest so ungefähr! Zwar gibt es in der StVO keine zeitliche max-Dauer für das Parken, aber gerade in der Urlaubszeit kann es passieren, dass man sein Auto völlig korrekt abstellt und dann baut das Tiefbauamt ein mobiles Haltverbot wegen Baumarbeiten auf. Hier gehen die Meinungen dahin, dass eine Drei-Tages-Frist angemessen ist, weil dies die "Vorlaufzeit" für das mobile Haltverbot ist. Zumindest aus verkehrsrechtlicher Sicht ist es ratsam, einem zuverlässigem Nachbarn die Autoschlüssel in die Hand zu drücken, dass der alle drei Tagen mal nachsieht und evtl. umparkt.


    Ganz toll, wenn der dann einen Schaden verursacht....


    Siehe auch hier

    Das ist ja immer so bei einem lockeren Gedankenaustausch, dass nicht immer alle Details bekannt sind und somit eher alles in Vermutungen endet.


    By the way...


    Ein sehr guter Kumpel holt sich auch ab und zu mal so'n Carsharing-Wagen und fotografiert das Auto mit dem Handy, bevor er losfährt und wenn er es abstellt. Seine Angst ist aber weniger ein Falschparkproblem, sondern die Angst, wenn das Auto durch andere beschädigt wird und er dann unnötig Stress bekommt (z. B. Parkrempler mit Unfallflucht). Bis jetzt hat er es noch nicht gebraucht ...

    Schon klar mit den AGB und den zivilrechtlichen Auswirkungen.


    Aber wieseo gehst du davon aus, dass der TE nicht der Fahrer war?


    Der einzige Hinweis ist doch, dass nicht geglaubt wird, dass das Fahrzeug ~7 Stunden nicht angemietet wurde. Laut Vermieter ist der letzte Fahrer eindeutig feststellbar, deshalb gab's ja auch Post vom Polizeipräsidenten.


    Möglich wäre es also: Der TE kann das Fahrzeug um 12:40 völlig korrekt geparkt haben. Da das Fahrzeug aber nicht angemietet wurde, trat dann in den Abendstunden ein Halt-/Parkverbot in Kraft und somit stand das Fahrzeug "falsch".


    Können wir nicht beurteilen.


    Zwar wird angegeben, dass das Fahrzeug schon vorher nicht mehr da stand, weil er es sonst wieder angemietet hättet, aber es drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass er sich nicht sicher ist, wo genau das Fahrzeug überhaupt abgestellt wurde.
    Zitat
    Ich weiß noch nicht mal mehr, ob ich das überhaupt an der angegebenen Stelle abgestellt hatte...


    Bleibt also tatsächlich nur die Möglichkeit, dass ein unbekannter Dritter das Fahrzeug zwischenzeitlich nahm. Was hätte aber der Vermieter davon, eine Falschangabe zu machen?


    Bleibt der Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle. Er könnte das Verfahren einstellen. Aber warum? Nach den bisherigen Schilderungen sehe ich dafür keinen Grund.

    Hier auch noch ein ordentlicher Artikel, der ein bisschen tiefer geht.


    Zitat
    Auswirkungen hat diese Sachlage auch auf den Umgang mit Anhörungsbögen im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier ist der Carsharing-Anbieter regelmäßig gehalten, die sich aus der Zuordnung des einzelnen Fahrzeugs zum Carsharing-Nutzer ergebenden personenbezogenen Daten im Rahmen der Anhörung den Ordnungsbehörden weiterzugeben.


    Ganzer Text

    Es haben mehrere Leute Zugang zu diesen Fahrzeugen.

    Ja, richtig, aber die Zugangsdaten für das Fahrzeug sind personalisiert und dürfen auch nicht weitergegeben werden, hier mal ein Auszug einer AGB
    Zitat
    Jeder KUNDE erhält ein personalisiertes Zugangsmedium (Kundenkarte) und/oder Zugangsdaten, die nach Setzen einer Kunden-PIN und in Kombination mit einer Smartphone-Applikation ebenfalls den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen. Eine Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist nicht gestattet, der KUNDE verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten und Kunden-PIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen......



    Ganzer Text


    Ich vermute einmal, dass das bei andereen Anbietern nicht viel anders aussieht.


    Mit diesen Zugangsdaten kann somit festgehalten werden wer, wann, wo, wie lange... das Fahrzeug hatte. Es ist somit im Prinzip nichts anderes als ein elektronisches Fahrtenbuch. Alles andere wäre auch gar nicht möglich und ist im Prinzip bei jedem Mietfahrzeug so.


    Was haben wir also:
    2 Ordnungshüter, die die Verkehrsordnungswidrigkeit anzeigen und
    1 Fahrzeughalter, der genau eingrenzen kann, wer das Fahrzeug zur fraglichen Zeit fuhr/bzw. abgestellt hat.


    Weiterer Lesestoff:
    https://www.tagesspiegel.de/mo…r-richtwert/11069046.html



    Im Übrigen kann bei 20 Euro nicht mal gemeckert werden (wenn es dabei bleibt), einige Carsharer hauen nämlich auch ihre Verwaltungsgebühren zusätzlich rauf.


    Strafzettel: Autovermieter kassieren hohe Aufschläge - WELT
    Auf Bußgelder schlagen Autovermieter noch ihre eigenen Bearbeitungsgebühren drauf. Manchmal fallen diese sogar höher aus als die eigentliche Strafe. Es gibt…
    www.welt.de


    Carsharing: Teure Strafzettel beim Falschparken | autozeitung.de
    Carsharing: Wer beim Falschparken erwischt wird, dem drohen neben teuren Strafzettel und/oder hohen Abschleppgebühren auf Bearbeitungsgebühren!
    www.autozeitung.de

    Ich weiß natürlich nicht, ob Jens orientierungslos war, vergesslich....


    Aber es gibt für das "Verschwinden" des Autos auch eine ganz banale Erklärung.


    Die Firma, in der mein Kumpel gearbeitet hatte, hatte einen Servicevertrag mit einem Car-Sharer. Die sind durch's Stadtgebiet und haben die Autos "eingesammelt" für Reinigungs- und kleinere Servicearbeiten. Danach wurden die Autos wieder im Stadtgebiet abgestellt/bzw. abgeholt.


    Ob's so war, kann nur der Vermieter wissen.

    Ist ja soweit richtig....


    Das Problem ist: Der Fahrer ist ja bekannt. Er glaubt es nur nicht.


    Ich persönlich glaube aber nicht, dass der Vermieter die Verfahrenskosten übernimmt, denn er hat ja den letzten Fahrer der zuständigen Behörde bekannt gegeben. Zumal die Verfahrenskosten u. U. über dem des Verwarnungsgeldes liegen.


    Der Themenersteller müsste sich jetzt mit dem Carsharer auseinandersetzen. Sollte sich herausstellen, dass dort ein Fehler vorliegt, kämen dann aber sehr ernste Fragen nach dem Abrechnungsmodus auf.