Beiträge von hifi_nok

    Ich weiß natürlich nicht, ob Jens orientierungslos war, vergesslich....


    Aber es gibt für das "Verschwinden" des Autos auch eine ganz banale Erklärung.


    Die Firma, in der mein Kumpel gearbeitet hatte, hatte einen Servicevertrag mit einem Car-Sharer. Die sind durch's Stadtgebiet und haben die Autos "eingesammelt" für Reinigungs- und kleinere Servicearbeiten. Danach wurden die Autos wieder im Stadtgebiet abgestellt/bzw. abgeholt.


    Ob's so war, kann nur der Vermieter wissen.

    Ist ja soweit richtig....


    Das Problem ist: Der Fahrer ist ja bekannt. Er glaubt es nur nicht.


    Ich persönlich glaube aber nicht, dass der Vermieter die Verfahrenskosten übernimmt, denn er hat ja den letzten Fahrer der zuständigen Behörde bekannt gegeben. Zumal die Verfahrenskosten u. U. über dem des Verwarnungsgeldes liegen.


    Der Themenersteller müsste sich jetzt mit dem Carsharer auseinandersetzen. Sollte sich herausstellen, dass dort ein Fehler vorliegt, kämen dann aber sehr ernste Fragen nach dem Abrechnungsmodus auf.

    Ein sehr interessantes Thema, wo auch unterschiedliche Meinungen durchaus zur Normalität gehören


    Wenn ich durch ein tolles Lied oder ein Telefonat (natürlich über Freisprecheinrichtung) abgelenkt bin ist das zwar sicherlich kein vorbildliches Verhalten, aber der Verstoß ist eben doch nicht vorsätzlich begangen – und den Vorsatz muss das Gericht BEWEISEN.

    Das sehe ich sehr ähnlich wie ramm, diese beiden Beispiele lassen den Vorsatz nicht automatisch erkennen. Schludrigkeit, unachtsam, abgelenkt... ja. Aber Vorsatz..???


    Anders sieht es meines Erachtens nach aus, wenn es einfach nicht möglich ist, "aus Versehen" zu handeln. Wer auf seinem Handy tippt und es ans Ohr hält, kann nur mit Vorsatz handeln. Wer "aus Versehen" solche Arbeiten macht, sollte nicht mehr hinterm Steuer sitzen. ;)


    Auch gibt es für mein Verständnis Ordnungswidrigkeiten beim Parken, die man nicht "aus Versehen" begehen kann. Wer eine Ecke über Nacht "komplett zuparkt", macht das mit Vorsatz.


    Und - wie so oft - kommt es auch darauf an, was der Beschuldigte so von sich gibt. "Das Parkverbot interessiert mich nicht" wäre eine Aussage, die den Vorsatz implementiert.


    Gegen etwas mehr Kamera- Überwachung gerade in Sachen Verbrechensbekämpfung würde ich kaum etwas einwenden.
    Trotzdem gut, dass immer erst eine Genehmigung, die im Einklang mit Rechtsnormen steht her muss.

    Hier spricht man auch sehr oft über eine sog. (Rechts)Güterabwägung.


    Nicht selten muss solche eine Abwägung auch in einem gesellschaftlichen Kontext geführt werden, der dann letztlich (auch) über die Wahlen entschieden wird.


    Das Blöde ist dann oft, dass irgendwelche wirren Ideologien oder nicht haltbare Gründe in solche Diskussionen einfließen.


    Aber gut, zurück zur Ausgangsfrage kommt eigentlich nur raus: "kommt d'rauf an" :D

    Aber natürlich müssen Datenschutz und die Privatsphäre immer wichtiger sein als Verbrechensbekämpfung-Ironie hoffentlich erkennbar.
    Wenn ich nichts getan habe, dann brauch ich ja wohl auch keine Sorge oder Angst vor irgendetwas Derartigem haben.

    Da geht's auch in Richtung Philosophie.


    Grundsätzlich gilt erst einmal, dass der Datenschutz ein sehr hohes Rechtsgut ist, was sogar im Grundgesetz verankert ist (Recht auf informatielle Selbstbestimmung). Der Datenschutz hat also die gleiche Stellung, wie z. B. die eigene Freiheit.


    Aber - und das wird leider sehr oft vergessen - im Grundgesetz steht auch, dass die Rechte des Einzelnen durch formelle Gesetze eingeschränkt werden dürfen.


    Ansonten gäbe es ja auch einen massiven Widerspruch, wenn es im Grundgesetz heißt (sinngemäß) "alle sind frei, niemand darf eingesperrt werden" und ein Richter steckt einen Mörder in den Knast.


    Aber wie schon erwähnt, alle Einschränkungen der eigenen Grundrechte erfordern ein förmliches Gesetz. Und genau da wird's schwierig, weil es eben "unzählige" Gesetze gibt, die diese Grundrechte einschränken. Und ja, nicht immer überstehen auch manche Gesetze/Maßnahmen eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.


    Natürlich darf auch ein Handy/Notebook sichergestellt werden, wenn dies für die Beweismittelsicherung in einem Strafverfahren von Bedeutung ist. Die Strafprozessordnung macht da keinen Unterschied, ob es sich um eine Pumpgun oder ein Notebook handelt. Das wäre auch fatal, wenn der Verteiler von Kinderpornografie sich gegen die Sicherstellung seines Rechners wehren kann, weil er dort Telefonlisten von Freunden gespeichert hat.


    Aber "einfach so" geht das alles (Durchsuchung, Sicherstellung, Festnahme...) natürlich nicht, weshalb auch IMMER der Einzelfall zu bewerten ist. Und selbst dann prallen in Diskussion sehr oft auch die unterschiedlichen Meinungen von Rechtsprofis aufeinander.


    Das wurde sehr deutlich, als es das erste "Mordurteil" in Verbindung mit illegalen Autorennen gab.


    Das ist aber in einer gesellschaftlichen Ordnung wie unserer völlig normal und auch richtig, dass Gesetze/Entscheidungen/Meinungen hinterfragt, überprüft und auch korrigiert werden.


    Deinen zweiten Satz


    Wenn ich nichts getan habe, dann brauch ich ja wohl auch keine Sorge oder Angst vor irgendetwas Derartigem haben.


    sehe ich aber auch etwas anders. Natürlich kann und darf jeder auf seine verbrieften Grundrechte freiwillig verzichten. Auch das gehört zur eigenen Selbstbestimmung. Die Frage ist aber immer: Wann wird eine Maßnahme zur Willkür, wann ist es im rechtsstaatlichen Verfahren ein zulässiges Vorgehen.


    Und dazwischen liegt dann sogar noch eine kleine Grauzone, die in langwierigen Prozessen durch Gerichte geklärt werden muss.