Aber natürlich müssen Datenschutz und die Privatsphäre immer wichtiger sein als Verbrechensbekämpfung-Ironie hoffentlich erkennbar.
Wenn ich nichts getan habe, dann brauch ich ja wohl auch keine Sorge oder Angst vor irgendetwas Derartigem haben.
Da geht's auch in Richtung Philosophie.
Grundsätzlich gilt erst einmal, dass der Datenschutz ein sehr hohes Rechtsgut ist, was sogar im Grundgesetz verankert ist (Recht auf informatielle Selbstbestimmung). Der Datenschutz hat also die gleiche Stellung, wie z. B. die eigene Freiheit.
Aber - und das wird leider sehr oft vergessen - im Grundgesetz steht auch, dass die Rechte des Einzelnen durch formelle Gesetze eingeschränkt werden dürfen.
Ansonten gäbe es ja auch einen massiven Widerspruch, wenn es im Grundgesetz heißt (sinngemäß) "alle sind frei, niemand darf eingesperrt werden" und ein Richter steckt einen Mörder in den Knast.
Aber wie schon erwähnt, alle Einschränkungen der eigenen Grundrechte erfordern ein förmliches Gesetz. Und genau da wird's schwierig, weil es eben "unzählige" Gesetze gibt, die diese Grundrechte einschränken. Und ja, nicht immer überstehen auch manche Gesetze/Maßnahmen eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Natürlich darf auch ein Handy/Notebook sichergestellt werden, wenn dies für die Beweismittelsicherung in einem Strafverfahren von Bedeutung ist. Die Strafprozessordnung macht da keinen Unterschied, ob es sich um eine Pumpgun oder ein Notebook handelt. Das wäre auch fatal, wenn der Verteiler von Kinderpornografie sich gegen die Sicherstellung seines Rechners wehren kann, weil er dort Telefonlisten von Freunden gespeichert hat.
Aber "einfach so" geht das alles (Durchsuchung, Sicherstellung, Festnahme...) natürlich nicht, weshalb auch IMMER der Einzelfall zu bewerten ist. Und selbst dann prallen in Diskussion sehr oft auch die unterschiedlichen Meinungen von Rechtsprofis aufeinander.
Das wurde sehr deutlich, als es das erste "Mordurteil" in Verbindung mit illegalen Autorennen gab.
Das ist aber in einer gesellschaftlichen Ordnung wie unserer völlig normal und auch richtig, dass Gesetze/Entscheidungen/Meinungen hinterfragt, überprüft und auch korrigiert werden.
Deinen zweiten Satz
Wenn ich nichts getan habe, dann brauch ich ja wohl auch keine Sorge oder Angst vor irgendetwas Derartigem haben.
sehe ich aber auch etwas anders. Natürlich kann und darf jeder auf seine verbrieften Grundrechte freiwillig verzichten. Auch das gehört zur eigenen Selbstbestimmung. Die Frage ist aber immer: Wann wird eine Maßnahme zur Willkür, wann ist es im rechtsstaatlichen Verfahren ein zulässiges Vorgehen.
Und dazwischen liegt dann sogar noch eine kleine Grauzone, die in langwierigen Prozessen durch Gerichte geklärt werden muss.