Der Gesetzgeber reagiert lediglich auf ein paar hirntote Besserwisser. Wer sich die "alte" Gesetzeslage emotionslos durchlas, verstand auch, dass jede technische Einrichtung verboten war, die vor Verkehrsüberwachungseinrichtungen warnt. Dabei war es völlig egal, wie das Gerät funktioniert und welche Art die Verkehrtsüberwachung ist. Es könnte ja auch eine allgemeine Verkehrskontrolle sein (z. B. "Beleuchtungswoche")
Selbst Rechtsprofessoren gaben teilweise völlig unverständliches Kauderwelsch von sich, ganz offensichtlich weil sie nicht wussten, wie die Geräte funktionieren. Sie setzten in der Anfangszeit des Gesetzes alles mit Radarwarnern gleich. "Echte" Radarwarner gibt's heute fast gar nicht mehr und der Begriff "Radarwarner" wurde in den Gesetzen des Fernmelderechts definiert. Schon deshalb war der Einsatz der alten Geräte unzulässig, weil die Vorschriften des Fernmelderechts den Einsatz verboten. Es musste also gar nichts in der StVO geregelt werden, weil die Geräte bereits an anderer Stelle verboten waren.
Viele Rechts"verdreher" meinten nun, dass das Verbot in der StVO auf diese Radarwarner abzielte, dabei war die technische Funtionsweise in dem StVO-Verbot völlig egal. Es war auch völlig egal, was der eigentliche Nutzen des Gerätes war. Viele vertraten die Meinung, dass ja ein Handy nicht primär ein "Radarwarner" ist. Auch das war völlig egal. Denn bei einem "Multifunktionstool" entscheidet der Nutzer selbst, welche Funktion gerade genutzt werden soll. Ob das ein Fotoapparat, ein Telefon, eine Stoppuhr oder eben ein "Radarwarner" ist, entscheidet der Nutzer durch Knopfdruck.
Selbst das betriebsbereite Mitführen der Geräte ist verboten.
Dass es so gut wie keine Urteile zum Einsatz gibt/gab, lag auch daran, dass die Rechtsschutzversicherer schon sehr früh keine Chancen sahen und die Kostenübernahme in aller Regel verweigerten.
Aber in nahezu allen "sozialen" Medien wurde das Thema totgequatscht und viele Zeitgenossen vertraten die Meinung, dass es ja kein "Radarwarner" ist, sondern eine Warnung vor "Gefahrenquellen". Denn schließlich stehen die Blitzer ja an "Gefahrenquellen". Viel dümmer kann man nicht mehr argumentieren. Denn wenn es Gafhrenstellen gibt, stehen dort auch die bunten Schilder am Wegesrand.
Somit hat der Gesetzgeber also lediglich auf eine "nicht-mitdenkende-Gesellschaft" reagiert. Denn das Verbot war - aus meiner Sicht der Dinge - eines der wenigen glasklaren Vorgaben in der StVO.
In der Vergangenheit (zu Zeiten der "echten" Radarwarner) verstanden einige Richter überhaupt keinen Spaß und zogen die Schrauben im Urteil massiv an. Frei nach dem Motto: "Wer so ein Teil einsetzt, will sich bewusst einer Kontrolle entziehen."
Am Ende bleibt lediglich übrig, wie das eigentlich kontrolliert werden soll und welche Maßnahmen (neben dem Bußgeld) ergriffen werden können. In extremen Einzelfällen, die eher theoretischer Natur sind, steht die Sicherstellung zum Zwecke der Gerätevernichtung im Raum.
Übrigens gibt es in Europa tatsächlich Länder, die das ganze Auto sicherstellen (z. B. Frankreich), wenn das Gerät fest verbaut ist. In vielen Ländern wird das Gerät sichergestellt. In einigen Ländern sind die Strafen vierstellig und teilweise droht sogar Knast.
Bleibt die Betrachtung zur "Blitzermeldung" im Radio.
Diese Meldungen sind so pauschal, dass sie für die allermeisten Fahrer ohne Bedeutung sind. Was nützt es mir, wenn eine "Warnung" eines in 100 Km entfernten Blitzers durchgesagt wird. Ein großer Unterschied ist, dass ich auch gar keinen Einfluss auf die Durchsage habe. Höre ich Musik von der Konserve (Stick oder CD) schaltet das Gerät bei Verkehrsfunknachrichten um. Ob das aber jetzt eine Staumeldung oder eine "Blitzerwarnung" ist, kann nicht vom Gerät unterschieden werden und der Fahrer hat keinen Einfluss auf den Inhalt der Meldung.
Abgesehen davon, macht einfach mal folgenden Versuch: 5 Minuten nachdem die "Blitzerwarnung" im Radio kam, fragt mal den Beifahrer, wo die Blitzer stehen. "Welche Blitzer, welche Meldung?" ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die Antwort.
Hier ist nämlich der große Unterschied zwischen Radio und zu einem "technischen Gerät, das vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt". Denn diese Geräte warnen mich ganz gezielt auf meiner Strecke kurz vor dem Blitzer. Der Verkehrsfunksender nicht.
Hier auch vom ADAC