Unsinn ist es nur dann, wenn man den Sinn nicht versteht.
Man erkauft sich mit einem Buß-/Verwarnungsgeld nicht die Legalität. Im Raum bleibt der sofortige Rückbau/die Deaktivierung stehen.
Und wenn's doof läuft, wartet 50 Km weiter der nächste Schutzmann....
Im Übrigen gelten diese Vorschriften für den gesamte EU-Raum. Das heißt, dass dann ganz andere Buß-/Verwarnungsgelder im Raum stehen, wenn man im Ausland unterwegs ist. In Österreich gibt es z. B. keinen Bußgeldkatalog wie in Deutschland. Dort entscheidet die Rennleitung nach eigenem Ermessen. Das kann (muss nicht) dann auch 3-stellig werden.
(Rechtliche) Grauzone bedeutet, das es nicht eindeutig geregelt ist und dann im Einzelfall nach weiteren Begleitumständen entschieden wird. Insbesondere in der schnellebigen Technikzeit kommt der Gesetzgeber oftmals gar nicht mehr hinterher, die Regeln dem technischen Stand anzupassen.
Ich erwähnte oben den sog. "Geisterbahneffekt". Und hier muss einfach die Situation angenommen werden, dass die Kiddies auf dem Rücksitz im Monitor ein Live-Rockkonzert mit psychedelischen Lichteffekten sehen. Durch das abgestrahlte Licht verwandelt sich der Fahrzeuginnenraum zu einer rollenden Disco-Kugel. Dies kann den Fahrer selbst, aber auch andere irritieren.
Nachts auf einer unbeleuchteten Landstraße kann das sehr "ungewöhnlich" aussehen. Und schon sind wir in einem Bereich, der gesetzlich nicht genau erfasst wird und zur Beurteilung der Situation das Ermessen herangezogen wird. Letztlich kann dann vor Gericht entschieden werden, was aber dauert, einen ungewissen Ausgang bedeutet und evtl. höhere Kosten verursacht.
Der Vergleich mit Fahrzeugdiplays hinkt, weil die eben nicht blenden, keine Disco-Effekte erzeugen und in aller Regel bei eingeschalteter Beleuchtung/bei Dunkelheit zusätzlich in einen Nachtmodus wechseln. Nicht wenige der Displays werden während der Fahrt sogar in der Bedienung/Nutzung eingeschränkt.