Beiträge von hifi_nok

    Sorry aber wenn doch am Straßenrand so bunte Schilder stehen die auf gefahrenwuellen hinweisen, bruacht man dort auch nicht blitzen wenn man deiner Argumentation folgt.

    Falsch.


    Es wird ja nicht "geblitzt" wegen einer Gefahrenstelle, sondern wegen des "Fehlverhalten" des Menschen. Der Faktor Mensch hält sich nicht an diese Warnung.


    Bestes Beispiel ist der Baustellenbereich auf dem südlichen Berliner Ring. Hinweisschilder und Steckenbegrenzungen werden in riesigen Schildern angezeigt. Teilweise schon Kilometer vorher. Trotzdem ist/war es Deutschlands teuerste Unfallbaustelle. Im Mittel gab es vor 2 Jahren dort 90 Unfälle/Monat also 3 Unfälle pro Tag.


    Und das, obwohl eigentlich jeden Tag dort mit Fotografen gerechnet werden muss/te.



    Ich sehe in der Tat die Verkehrszeichenerkennung in den Autos etwas kritischer. Vor Gericht wäre es eine sehr dumme Aussage, wenn ich mich darauf berufen würde, was mir ein blöder Siliziumchip vorgibt und ich NICHT auf die Schildchen sah. Warum sollte ich auch auf einem kleinen Display ein Schild sehen, was ich am Wegesrand nicht sah?


    Toll, wenn ich dann dem Richter erklären muss "weil ich auf dem Fahrzeug-Display das Schild sah, übersah ich leider den Fußgänger".


    Unter Umständen habe ich sogar gegenteilige Informationen, wenn die Anzeige im Display von der Realität abweicht (abhängig von der Funktionsweise der Display-Anzeige).

    Der Gesetzgeber reagiert lediglich auf ein paar hirntote Besserwisser. Wer sich die "alte" Gesetzeslage emotionslos durchlas, verstand auch, dass jede technische Einrichtung verboten war, die vor Verkehrsüberwachungseinrichtungen warnt. Dabei war es völlig egal, wie das Gerät funktioniert und welche Art die Verkehrtsüberwachung ist. Es könnte ja auch eine allgemeine Verkehrskontrolle sein (z. B. "Beleuchtungswoche")

    Selbst Rechtsprofessoren gaben teilweise völlig unverständliches Kauderwelsch von sich, ganz offensichtlich weil sie nicht wussten, wie die Geräte funktionieren. Sie setzten in der Anfangszeit des Gesetzes alles mit Radarwarnern gleich. "Echte" Radarwarner gibt's heute fast gar nicht mehr und der Begriff "Radarwarner" wurde in den Gesetzen des Fernmelderechts definiert. Schon deshalb war der Einsatz der alten Geräte unzulässig, weil die Vorschriften des Fernmelderechts den Einsatz verboten. Es musste also gar nichts in der StVO geregelt werden, weil die Geräte bereits an anderer Stelle verboten waren.


    Viele Rechts"verdreher" meinten nun, dass das Verbot in der StVO auf diese Radarwarner abzielte, dabei war die technische Funtionsweise in dem StVO-Verbot völlig egal. Es war auch völlig egal, was der eigentliche Nutzen des Gerätes war. Viele vertraten die Meinung, dass ja ein Handy nicht primär ein "Radarwarner" ist. Auch das war völlig egal. Denn bei einem "Multifunktionstool" entscheidet der Nutzer selbst, welche Funktion gerade genutzt werden soll. Ob das ein Fotoapparat, ein Telefon, eine Stoppuhr oder eben ein "Radarwarner" ist, entscheidet der Nutzer durch Knopfdruck.


    Selbst das betriebsbereite Mitführen der Geräte ist verboten.


    Dass es so gut wie keine Urteile zum Einsatz gibt/gab, lag auch daran, dass die Rechtsschutzversicherer schon sehr früh keine Chancen sahen und die Kostenübernahme in aller Regel verweigerten.


    Aber in nahezu allen "sozialen" Medien wurde das Thema totgequatscht und viele Zeitgenossen vertraten die Meinung, dass es ja kein "Radarwarner" ist, sondern eine Warnung vor "Gefahrenquellen". Denn schließlich stehen die Blitzer ja an "Gefahrenquellen". Viel dümmer kann man nicht mehr argumentieren. Denn wenn es Gafhrenstellen gibt, stehen dort auch die bunten Schilder am Wegesrand.


    Somit hat der Gesetzgeber also lediglich auf eine "nicht-mitdenkende-Gesellschaft" reagiert. Denn das Verbot war - aus meiner Sicht der Dinge - eines der wenigen glasklaren Vorgaben in der StVO.


    In der Vergangenheit (zu Zeiten der "echten" Radarwarner) verstanden einige Richter überhaupt keinen Spaß und zogen die Schrauben im Urteil massiv an. Frei nach dem Motto: "Wer so ein Teil einsetzt, will sich bewusst einer Kontrolle entziehen."


    Am Ende bleibt lediglich übrig, wie das eigentlich kontrolliert werden soll und welche Maßnahmen (neben dem Bußgeld) ergriffen werden können. In extremen Einzelfällen, die eher theoretischer Natur sind, steht die Sicherstellung zum Zwecke der Gerätevernichtung im Raum.


    Übrigens gibt es in Europa tatsächlich Länder, die das ganze Auto sicherstellen (z. B. Frankreich), wenn das Gerät fest verbaut ist. In vielen Ländern wird das Gerät sichergestellt. In einigen Ländern sind die Strafen vierstellig und teilweise droht sogar Knast.




    Bleibt die Betrachtung zur "Blitzermeldung" im Radio.


    Diese Meldungen sind so pauschal, dass sie für die allermeisten Fahrer ohne Bedeutung sind. Was nützt es mir, wenn eine "Warnung" eines in 100 Km entfernten Blitzers durchgesagt wird. Ein großer Unterschied ist, dass ich auch gar keinen Einfluss auf die Durchsage habe. Höre ich Musik von der Konserve (Stick oder CD) schaltet das Gerät bei Verkehrsfunknachrichten um. Ob das aber jetzt eine Staumeldung oder eine "Blitzerwarnung" ist, kann nicht vom Gerät unterschieden werden und der Fahrer hat keinen Einfluss auf den Inhalt der Meldung.


    Abgesehen davon, macht einfach mal folgenden Versuch: 5 Minuten nachdem die "Blitzerwarnung" im Radio kam, fragt mal den Beifahrer, wo die Blitzer stehen. "Welche Blitzer, welche Meldung?" ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die Antwort.


    Hier ist nämlich der große Unterschied zwischen Radio und zu einem "technischen Gerät, das vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt". Denn diese Geräte warnen mich ganz gezielt auf meiner Strecke kurz vor dem Blitzer. Der Verkehrsfunksender nicht.




    Hier auch vom ADAC

    "Keinesfalls darf das Auto in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen abgelaufen ist –

    Mit einem Saisonkennzeichen darf das Fahrzeug außerhalb der Saison nicht einmal im öffentlichen Straßenland für die Winterpause geparkt werden!


    Wer ein Saisonkennzeichen hat, MUSS das Fahrzeug außerhalb der Saison auf einem privaten Grundstück abstellen (bzw. darf dort natürlich auch fahren).

    Auf dem Flugplatzgelände ist auf jeden Fall gut Grip vorhanden :)

    Ey, alter Schwede, da gibt's Dinger....


    Ist zwar etwas OT aber trotzdem... gleich nach Mauerfall haben wir mal ein Training auf dem alten Militärflughafen Groß-Dölln (nördl. von Berlin) gemacht. Wir wunderten uns nur über die Abmessungen der Landebahn. Irrsinning breit und lang bis zum Horizont. Man hat uns dann erzählt, dass das die Ausweichlandebahn für den russischen Raumgleiter war. Die Fläche war nicht nur riesig, sondern hatte Grip ohne Ende. Dagegen ist 40er Sandpapier zartweiches Klopapier.


    Folge: Im strömenden Regen konnte man "voll am Hahn bleiben", aber die Reifen hielten nicht einmal einen Trainingstag aus.


    Aber ich schweife ab :D:D

    Auf der "Fastlap" in Mendig hat mein ND mit AD08R und SPS Performanceeinstellung (BC Racing) 1,45 g geschafft. Das ist auf dem Level eines Huracan mit Semis :)
    Video -> https://photos.app.goo.gl/zas6NM4rhVv9fg3k7

    Ich wollte es auch nicht glauben und stufe es bis jetzt als Messfehler ein. Auf dem Handlingkurs auf dem ADAC-Gelände Brandenburg kam ich auf 1,35 g mit dem Sport Pilot.


    Egal ob 1,2 oder 1,35 - es war die Grenze und sowas sollte nur und ausschließlich auf abgesperrten Gelände mit entsprechender Auslaufzone probiert werden.

    Gefahren ohne Schlupfregler und bei höherem Tempo?
    Ich sehe das komplett anders. Ohne Schlupfregler sollte man schon genau wissen was man macht.
    Bis zu einem gewissen Punkt geht das und dann wird es mit dem kurzen Radstand und der geringen Massenträgheit sehr spannend.

    Ich sehe das ähnlich wie Sven.



    Der Z4 ist da sicherlich "gutmütiger" als unser japanischer Kleinwagen. Der Z4 vermittelt nicht das "ursprüngliche Roadsterfeeling" = klein, leicht, handlich. Er ist ein toller Kompromiss aus "Freude am Fahren" und hohes Maß an Komfort/Souveränität. Besser, schlechter...???? Weder noch - nur eine andere Philosophie.


    Von daher ist so ein Vergleich aus meiner Sicht der Dinge wohl auch nicht wirklich sinnvoll.

    @Detlef
    @hifi_nok


    Habt Ihr/Frau auch noch einen Sehtest machen müssen?


    Meine Holde hat sich letztes Jahr die Linsen tauschen lassen, der Arzt hat alles bescheinigt, aber er sagte, sie müsse noch einen speziellen Sehtest (wie bei LKW) für ca. 80€ machen, sonst gibts keine Änderung im Lappen

    Das sollte in jedem Falle gemacht werden, weil bei einer Polizei-Kontrolle nicht festgestellt werden kann, ob mit den Augen alles in Ordnung ist.


    Der Schutzmann liest im im amtlichen Führerschein nur den Zusatz "Brille". Und somit wäre es zumindest ein formeller Fehler mit ganz viel Nachfragen, Schriftverkehr und am Ende den Kosten. Bei Fahrten im Ausland mit evtl. Sprachbarrieren ist der Stress wahrscheinlich noch größer.


    Wie im Detail die Änderung vorgenommen wird, solltest du am besten bei deiner zuständigen Führerscheinstelle erfragen.


    Größter Kritikpunkt wäre für mich, dass der Z gegenüber dem Vorgänger sehr viel größer insb. in der Breite geworden ist, was auf kleinen Landstraßen suboptimal ist.

    Aber sowas von den Nagel auf den Kopf getroffen...


    Keine Frage, der Z4 ist ein tolles Auto. Motor und Fahrwerk sind schon verdammt gut. Mein Kumpel hat einen, aber wenn wir auf altersgerechter und gesetzeskonformer Herrentour auf den kleineren CH-Pässen unterwegs sind, ist seine Linienwahl durch die Z4-Abmessungen schon sehr eingegrenzt.

    Wenn dir jemand hinten drauf fährt und dann sagt, dass er durch die rote Beleuchtung irritiert/geblendet wurde und so die Bremsleuchte nicht mehr wahrgenommen hat, ....

    Genau aus dem Grunde gibt es die ganzen verwirrenden Vorschriften.


    Eines ist klar, würde es diese Vorschriften nicht geben, würden viele LKW mit ihren Aufdrucken als beleuchtete Werbetafeln durch die Gegend fahren.