Beiträge von hifi_nok

    Auf dem Flugplatzgelände ist auf jeden Fall gut Grip vorhanden :)

    Ey, alter Schwede, da gibt's Dinger....


    Ist zwar etwas OT aber trotzdem... gleich nach Mauerfall haben wir mal ein Training auf dem alten Militärflughafen Groß-Dölln (nördl. von Berlin) gemacht. Wir wunderten uns nur über die Abmessungen der Landebahn. Irrsinning breit und lang bis zum Horizont. Man hat uns dann erzählt, dass das die Ausweichlandebahn für den russischen Raumgleiter war. Die Fläche war nicht nur riesig, sondern hatte Grip ohne Ende. Dagegen ist 40er Sandpapier zartweiches Klopapier.


    Folge: Im strömenden Regen konnte man "voll am Hahn bleiben", aber die Reifen hielten nicht einmal einen Trainingstag aus.


    Aber ich schweife ab :D:D

    Auf der "Fastlap" in Mendig hat mein ND mit AD08R und SPS Performanceeinstellung (BC Racing) 1,45 g geschafft. Das ist auf dem Level eines Huracan mit Semis :)
    Video -> https://photos.app.goo.gl/zas6NM4rhVv9fg3k7

    Ich wollte es auch nicht glauben und stufe es bis jetzt als Messfehler ein. Auf dem Handlingkurs auf dem ADAC-Gelände Brandenburg kam ich auf 1,35 g mit dem Sport Pilot.


    Egal ob 1,2 oder 1,35 - es war die Grenze und sowas sollte nur und ausschließlich auf abgesperrten Gelände mit entsprechender Auslaufzone probiert werden.

    Gefahren ohne Schlupfregler und bei höherem Tempo?
    Ich sehe das komplett anders. Ohne Schlupfregler sollte man schon genau wissen was man macht.
    Bis zu einem gewissen Punkt geht das und dann wird es mit dem kurzen Radstand und der geringen Massenträgheit sehr spannend.

    Ich sehe das ähnlich wie Sven.



    Der Z4 ist da sicherlich "gutmütiger" als unser japanischer Kleinwagen. Der Z4 vermittelt nicht das "ursprüngliche Roadsterfeeling" = klein, leicht, handlich. Er ist ein toller Kompromiss aus "Freude am Fahren" und hohes Maß an Komfort/Souveränität. Besser, schlechter...???? Weder noch - nur eine andere Philosophie.


    Von daher ist so ein Vergleich aus meiner Sicht der Dinge wohl auch nicht wirklich sinnvoll.

    @Detlef
    @hifi_nok


    Habt Ihr/Frau auch noch einen Sehtest machen müssen?


    Meine Holde hat sich letztes Jahr die Linsen tauschen lassen, der Arzt hat alles bescheinigt, aber er sagte, sie müsse noch einen speziellen Sehtest (wie bei LKW) für ca. 80€ machen, sonst gibts keine Änderung im Lappen

    Das sollte in jedem Falle gemacht werden, weil bei einer Polizei-Kontrolle nicht festgestellt werden kann, ob mit den Augen alles in Ordnung ist.


    Der Schutzmann liest im im amtlichen Führerschein nur den Zusatz "Brille". Und somit wäre es zumindest ein formeller Fehler mit ganz viel Nachfragen, Schriftverkehr und am Ende den Kosten. Bei Fahrten im Ausland mit evtl. Sprachbarrieren ist der Stress wahrscheinlich noch größer.


    Wie im Detail die Änderung vorgenommen wird, solltest du am besten bei deiner zuständigen Führerscheinstelle erfragen.


    Größter Kritikpunkt wäre für mich, dass der Z gegenüber dem Vorgänger sehr viel größer insb. in der Breite geworden ist, was auf kleinen Landstraßen suboptimal ist.

    Aber sowas von den Nagel auf den Kopf getroffen...


    Keine Frage, der Z4 ist ein tolles Auto. Motor und Fahrwerk sind schon verdammt gut. Mein Kumpel hat einen, aber wenn wir auf altersgerechter und gesetzeskonformer Herrentour auf den kleineren CH-Pässen unterwegs sind, ist seine Linienwahl durch die Z4-Abmessungen schon sehr eingegrenzt.

    Wenn dir jemand hinten drauf fährt und dann sagt, dass er durch die rote Beleuchtung irritiert/geblendet wurde und so die Bremsleuchte nicht mehr wahrgenommen hat, ....

    Genau aus dem Grunde gibt es die ganzen verwirrenden Vorschriften.


    Eines ist klar, würde es diese Vorschriften nicht geben, würden viele LKW mit ihren Aufdrucken als beleuchtete Werbetafeln durch die Gegend fahren.

    Unsinn ist es nur dann, wenn man den Sinn nicht versteht.


    Man erkauft sich mit einem Buß-/Verwarnungsgeld nicht die Legalität. Im Raum bleibt der sofortige Rückbau/die Deaktivierung stehen.


    Und wenn's doof läuft, wartet 50 Km weiter der nächste Schutzmann....


    Im Übrigen gelten diese Vorschriften für den gesamte EU-Raum. Das heißt, dass dann ganz andere Buß-/Verwarnungsgelder im Raum stehen, wenn man im Ausland unterwegs ist. In Österreich gibt es z. B. keinen Bußgeldkatalog wie in Deutschland. Dort entscheidet die Rennleitung nach eigenem Ermessen. Das kann (muss nicht) dann auch 3-stellig werden.


    (Rechtliche) Grauzone bedeutet, das es nicht eindeutig geregelt ist und dann im Einzelfall nach weiteren Begleitumständen entschieden wird. Insbesondere in der schnellebigen Technikzeit kommt der Gesetzgeber oftmals gar nicht mehr hinterher, die Regeln dem technischen Stand anzupassen.


    Ich erwähnte oben den sog. "Geisterbahneffekt". Und hier muss einfach die Situation angenommen werden, dass die Kiddies auf dem Rücksitz im Monitor ein Live-Rockkonzert mit psychedelischen Lichteffekten sehen. Durch das abgestrahlte Licht verwandelt sich der Fahrzeuginnenraum zu einer rollenden Disco-Kugel. Dies kann den Fahrer selbst, aber auch andere irritieren.


    Nachts auf einer unbeleuchteten Landstraße kann das sehr "ungewöhnlich" aussehen. Und schon sind wir in einem Bereich, der gesetzlich nicht genau erfasst wird und zur Beurteilung der Situation das Ermessen herangezogen wird. Letztlich kann dann vor Gericht entschieden werden, was aber dauert, einen ungewissen Ausgang bedeutet und evtl. höhere Kosten verursacht.


    Der Vergleich mit Fahrzeugdiplays hinkt, weil die eben nicht blenden, keine Disco-Effekte erzeugen und in aller Regel bei eingeschalteter Beleuchtung/bei Dunkelheit zusätzlich in einen Nachtmodus wechseln. Nicht wenige der Displays werden während der Fahrt sogar in der Bedienung/Nutzung eingeschränkt.

    Noch 'ne Ergänzung...


    Es gibt in dem Zusammenhang sogar den Begriff der "Geisterbahnbilder". Erzeugt wird dieser Effekt, wenn durch eine zusätzliche Beleuchtung die Insassen so angeleuchtet werden, das es zu diesem Effekt kommt. Wer also als Ambientbeleuchtung einen 50 Watt LED-Strahler in den Fußraum stellt, könnte ebenfalls Probleme bekommen.


    Das ist natürlich sehr schwer zu beurteilen und immer auch einzelfallabhängig.


    Um sich evtl. Stress zu ersparen mein Tipp: Pfoten weg von Disko-Ambiente im Fahrzeug.

    Die Regeln rund um die Beleuchtung am Fahrzeug sind recht stringend, damit die Umrisse des Fahrzeuges nicht verfälscht werden und man in absoluter Dunkelheit erkennt, was da auf einen zufährt. Diese ganzen bunten Lämpchen am Kühlergrill einiger LKW oder der leuchtende Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett sind nicht zulässig.


    Grundsätzlich müssen alle Lampen, Reflektionseinrichtungen usw. an Fahrzeugen genehmigt sein und in bestimmten Maßen angebaut werden.


    Bei der Innenraumbeleuchtung gilt der Grundsatz, dass sie nicht direkt nach außen strahlen darf und natürlich weder innen noch außen blendet. Denn was "nach außen" strahlen darf, ist ganz exakt festgelegt. Insofern ist man mit TV-Geräten an der Kopfstütze, um die Kinder auf der Rückbank zu bespaßen, schon in einer dunkelgrauen Zone, sofern diese Geräte auch nach außen leuchten.



    Was und wie alles nach außen strahlen darf, ist in verschiedenen Vorschriften geregelt.


    Eine Aufschlüsselung findet man bei Hella


    Dann
    § 49a StVZO


    Ob's in dieser Form noch in allen Punkten aktuell ist, kann ich nicht sagen
    ece r48


    In den Einzelvorschriften findet man jede Menge Scheinwerfer, Blinker, Rückstrahler, Arbeitsscheinwerfer usw., die alle in vorgeschriebener Art an bestimmten Fahrzeugen montiert werden können. Man findet dort keine leuchtenden Windschotts, Umrisslichterketten für die Kopfstützen, blinkende Weihnachtsbäume für's Armaturenbrett ....