@Levi
Ein Platzverweis ist letztlich die Einschränkung eines Grundrechtes und deswegen auch gesetzlich geregelt. In den einzelnen Bundesländern erfolgt das in der Regel in den "Polizeigesetzen", in Berlin z. B. durch das ASOG (allgemeines Sicherheits und Ordnungsgesetz). Deshalb kann es auch sein, dass es in den einzelnen Bundesländern kleinere Abweichungen gibt.
Hier mal (für Berlin) der § 29 ASOG
Zitat
(1) 1 Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. 2 Die Platzverweisung kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Polizei, der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert.
(2) 1 Die Polizei kann zur Verhütung von Straftaten einer Person untersagen, ein bestimmtes Gebiet innerhalb von Berlin zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen wird (Aufenthaltsverbot). 2 Das Verbot ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken. 3 Es darf räumlich nicht den berechtigten Zugang zur Wohnung der betroffenen Person umfassen. 4 Die Vorschriften des Versammlungsrechts bleiben unberührt.
Zitatende
Gesetzestext
Bitte unbedingt beachten und wie oben erwähnt, das kann in den einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich sein.
Aus dieser Vorschrift ergeben sich zeitliche und räumliche Grenzen und er (der Platzverweis) muss gegen eine bestimmte Person gerichtet sein.
Durch den Platzverweis kann man also nicht allen Fahrer mit einem Audi RS8 die Fahrt über den Ku-Damm verbieten.
Insbesondere in großen Städten bedeutet in diesem Zusammenhang Verdrängungseffekt, dass dann halt nicht auf dem Ku-Damm "posiert" wird, dann wird eben zur Hardenbergstr. gefahren oder Unter den Linden oder, oder, oder.
Überhaupt nicht zu packen sind mit dieser Maßnahme diejenigen, die sowieo nur auf der Durchreise sind. Denken wir hier z. B. an die kleinen Ortschaften im schwarzwälder Kurvenlabyrinth und die Herrscharen von Wochendausflüglern.
All diese Maßnahmen sind leider, leider oftmals eher ein fast hilfloser Versuch der Schadensbegrenzung in dieser Thematik. Die Ursache selbst, nämlich eine unzureichende/nicht mehr zeitgemäße Zulassungsbestimmung, wird davon nicht tangiert. Und bedingt durch die Zulassangsvorschriften werden diese Fahrzeuge immer mehr. Während früher vielleicht nur Ferrari & Co "grenzwertig" unterwegs waren, sind es heute ja schon einige "Kleinwagen" wie z. B. der Fiat 500 Abarth. Die Anzahl hat also extrem zugenommen.
Hinzu kommt, dass Fahrzeuge, die schon legal zugelassen wurden, nicht ganz so einfach aus dem Verkehr gezogen werden können. Und die können noch eine ganze Weile durch die Gegend fahren.
Rein theoretisch, vielleicht im Denkmodell wäre es unter Umständen machbar, dass Fahrzeuge mit z. B. >75 dB einige Stadtteile nicht mehr befahren dürfen. Aber spätestens da kommt die ganze Problematik zur Festlegung der Messbedingungen hoch und wie das im Alltag außerhalb von Laborbedingungen durch die Ordnungsbehörden geprüft werden soll.
Insgesamt bleiben den Kommunalpolitikern fast keine Alternativen, als Streckenbegrenzungen, bauliche Veränderungen oder sogar eine begrenzte Durchfahrterlaubnis, wie letztes Jahr in den Dolos.
Insgesamt darf man also sehr gespannt sein, wie das Experiment in Paris ausgeht.