Beiträge von hifi_nok

    Viele fangen ja jetzt mit den Tourenplanungen für 2020 an. Ein noch relativ neues Hilfsmittel dazu ist die Zeitschrift "Ride" aus dem Motorpresse-Verlag.


    Toll bebildert, super beschrieben incl. Vorschlägen für Fotospots, "Futterstationen" und Übernachtungsmöglichkeiten.


    In jedem Heft gibt's eine Karte mit den Routen, außerdem können die Routen als Download gesaugt werden.


    Die Touren sind speziell für die Zweiradfraktion, deshalb gibt's auch manchmal kleinere Schotterpassagen oder extrem enge Abschnitte. Das ist aber alles genau beschrieben. Hier muss dann der eigene menschliche Geist eine MX5-gerechte Anpassung vornehmen.


    RIDE Einzelhefte Print | Offizieller MOTOR PRESSE Shop

    Genau das ist der Punkt. Der Halter muss beweisen, also eine Beweisumkehr!
    Wollen wir das wirklich?

    Eine Beweislastumkehr ist doch aber auch im deutschen Recht nichts ungewöhnliches, siehe z. B. bei der Produkthaftung.


    Mit dem Begriff "privates Falschparken" kann ich nichts anfangen. Ich VERMUTE mal, dass ein Fahrzeug verkehrt vor/auf einem privaten Grundstück stand. Es liegt also mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor. Wenn das so gemeint ist mit dem "privaten Falschparken" und evtl. wurde sogar ein Fahrzeug umgesetzt, will der Abschlepper sein Geld haben. Soll jetzt auch noch der Steuerzahler oder der Grundstückseigentümer dafür aufkommen? Das wäre ja nun ein völlig falsches Signal in Sachen Rechtsprechung.


    Im Übrigen hätte der Halter auch noch die Möglichkeit, sich bei seinem "Bekannten" das Geld zurück zu holen.

    Da gibt's zwar nicht so ein Zeugs wie iloop/istop usw, das Problem "Winterpause Batterie" ist aber absolut identisch:


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    Yachtbatterie
    www.yachtbatterie.de


    Der Begriff der Tiefentladung ist etwas schwammig. Es gibt Quellen, die von 2 Volt/Zelle ausgehen, was 12 Volt entspricht.


    Dann gibt's Quellen (so auch im Link der Yachtelektronik), die 10,5 Volt abgeben, was der Entladeschlussspannung von 1,75 Volt/Zelle entspricht.


    Das Problem an der Sache ist, dass sich der Alterungsprozess nicht binär verhält. Es gibt also nicht "12,0 Volt ist gut, 11,9 Volt ist kaputt". Der Verschleiß erfolgt in einer Kurve und je geringer die Spannung ist, desto höher ist das Risiko der Sulfatierung. Sven hatte ja schon den Link von Varta und dort heißt es ja, dass bei 12,4 Volt bereits das Risiko der Sulfatierung drastisch ansteigt.


    Wie eine Batterie im Winterlager gepflegt werden soll, kann man prima bei den Yachtleuten nachlesen. Bleibt am Ende die Frage: "Ausbau oder nicht". Wer einen Stromanschluss im Winterlager hat, ist fein raus. Die anderen müssen nach Alternativen suchen.

    Interessant finde ich, dass die Selbstentladung bei tiefen Temperaturen deutlich geringer ausfällt als bei hohen Temperaturen - ich hatte mit dem Gegenteil gerechnet. Da wir hier von Überwinterung der Batterie auch im eingebauten Zustand in einer Garage sprechen, sollte das bei einer 'gesunden' und vor dem Abstellen voll aufgeladenen Batterie problemlos funktionieren - ohne Tiefentladung der Batterie.

    Tiefe Temperaturen sind das nächste Thema.


    Im Normalfall, wenn die Batterie im guten Zustand und vollgeladen ist, gibt's auch bei strengem Frost keine Probleme.


    Das hängt aber auch von der Säuredichte ab. Eine gute und vollgeladene Batterie hat eine Säuredichte von irgendwo bei 1,26, was bis ~-50 Grad das Einfrieren verhindert.


    Hat die Batterie nur noch ~50 %, liegt die Säuredichte bei ~1,16 was nur bis ~-15 Grad ausreicht. Darunter könnte die Batterie einfrieren.


    Ist die Batterie einmal eingefroren, ist sie als Schrott einzustufen. Zu groß ist die Gefahr, dass das Gehäuse gerissen/geschwächt ist und nach dem Auftauen Säure ausläuft.


    Siehe auch hier, rechte Seite des Infoblattes unter Warnvermerk


    Aber, die Messung über die Leerlaufspannung sagt nicht aus, in welchem Zustand die einzelnen Zellen sind. Es KÖNNTE also durchaus passieren, dass die Leerlaufspannung 12,5 Volt anzeigt, was aber nicht heißt, dass alle Zelle im guten Zustand sind. Es kann sein, dass eine Zelle eine geringere Säuredichte aufweist.


    Relativ einfach kann das mit einem Säureheber getestet werden. Vorsicht: man hantiert mit Schwefelsäure.


    Siehe auch hier


    Bei AGM- oder anderen geschlossenen Batterien geht das nicht.

    Was auch ganz interessant ist, dass in den "moderenen Autos" (die ja zum Teil rollende Computer sind) Batterien in einem "75%-Zustand" bereits Nahtoderfahrungen haben.


    Es kann (MUSS NICHT) passieren, dass durch den Spannungseinbruch beim Starten einige System sich nicht mehr oder nur mit Verzögerung korrekt initialisieren können. Ein Lied können davon die Motorrad-BMW-Fahrer singen. Dort war es völlig "normal", dass nach zwei, drei Jahren das ABS einen Fehler anzeigte, weil die Batterie-Spannung beim Start zu stark absank. Und mit dieser Fehlermeldung gab's keine TÜV-Plakette!


    "Früher" reichte es aus, wenn sich der Anlasser drehte, "heute" ist das alles etwas komplexer.

    Keine Batterie - keine autom. Türverriegelung.


    Denke dran, dass vor dem Abklemmen der Batterie die Seitenfenster ein oder zwei Zentimeter runter sind. Und evtl. den Kofferraumdeckel mit einem Stück Schaumstoff o. ä. vor dem Schließen sichern. Ohne Batterie bekommst du den nämlich auch nicht auf (bzw. nur mit großem Aufwand über den Innenraum).


    Die allgemeinen Infos gehen davon aus, dass ein "normaler" Blei-Säure-Akku zwischen 5 - 10 % Selbstentladung/Monat aufweist. Je nach weiteren Begleitumständen kann das schwanken. Wir reden hier nur über die Selbstentladung. Dazu würden noch die ständig nuckelnden Verbraucher kommen.


    Hier eine Info, von einem der führenden Akku-Hersteller


    Es kann also klappen, dass eine Batterie das Winterlager durchhält, muss aber nicht.

    Wie die das in Paris genau machen wollen, wäre wirklich interessant zu erfahren.


    Irgendwie??? muss ja auch noch abgeglichen werden, ob der Lärm des verursachenden Fahrzeuges im Rahmen der Bestimmungen liegt oder ob eine vorsätzliche Manipulation bzw. ein Defekt vorliegt. Wie soll auch unterschieden werden, ob der Krach vom PKW oder vom gezogenen Anhänger mit klappernder Ladung kommt. Danach richtet sich ja auch der sog. Tatvorwurf und die "Strafe".


    Übrigens gibt es in D Versuche, über eine Lärmmessung ans gute Gewissen zu appellieren.
    https://rp-online.de/nrw/staed…h-in-bruenen_aid-39445379


    18.000 Euro pro Hinweistafel für Appelle ohne rechtl. Wirksamkeit. Bleibt abzuwarten was passiert, wenn es nicht hilft.


    Für Berlin gibt es einen "Lärmatlas".
    http://www.stadtentwicklung.be…elt/umweltatlas/kb705.htm


    Und natürlich überlegt man sich in Berlin, wie der Lärm reduziert wird. Natürlich schreien alle auf: "Tempo 30". Nun wissen die Praktiker aber, dass es einen Unterschied macht, ob ich 30 im 1. Gang oder im 4. Gang fahre. Tempo 30 im vierten Gang kann auch bedeuten, dass das Abrollgeräusch der Reifen lauter ist, als der Motor/Auspuff.



    Denkt man genauer darüber nach, ist das schon eine Nummer aus dem Irrenhaus der diversen Verwaltungen und gesellschaftlichen Entwicklungen.
    Da gibt's Normen, wie laut ein Auspuff sein darf, auf der anderen Seite versuchen Städte und Gemeinden den Lärm dieser Auspuffanlagen durch Regeln zu reduzieren.


    Aber wenn eine Ideologie anliegt, spielt Logik und Vernunft anscheinend überhaupt keine Rolle - bei keinem.

    Das heißt also immer wenn ich schneller an jemand vorbei will/muss (und niemand kann mir erzählen dass das nicht vorkommt ;)) wird er laut werden.

    Ja, eine ganz normale Alltagssituation, völlig klar, macht jeder.


    Und, mxzz, bekomme das jetz auch bitte nicht in den falschen Hals....


    Aber wo steht in der StVO, dass ich überholen MUSS? Rein rechtlich könnte und dürfte ich auch hinter "Oma Müller und ihrem Einkaufspolo" bleiben. Ich weiß, ist nicht gerade praxisorientiert diese Annahme. ;)


    Und da drehen wir uns wieder im Kreis.


    Wenn dir dann als Kommunalpolitiker die Anwohner die Bude einrennen, hast du in dem Falle kaum Möglichkeiten, außer
    Tempo 30 in Kombination mit Überholverbot.


    "Oma Müller" fährt dann 20 Km/h und ich darf nicht vorbei. Bingo.