Beiträge von hifi_nok

    Interessant finde ich, dass die Selbstentladung bei tiefen Temperaturen deutlich geringer ausfällt als bei hohen Temperaturen - ich hatte mit dem Gegenteil gerechnet. Da wir hier von Überwinterung der Batterie auch im eingebauten Zustand in einer Garage sprechen, sollte das bei einer 'gesunden' und vor dem Abstellen voll aufgeladenen Batterie problemlos funktionieren - ohne Tiefentladung der Batterie.

    Tiefe Temperaturen sind das nächste Thema.


    Im Normalfall, wenn die Batterie im guten Zustand und vollgeladen ist, gibt's auch bei strengem Frost keine Probleme.


    Das hängt aber auch von der Säuredichte ab. Eine gute und vollgeladene Batterie hat eine Säuredichte von irgendwo bei 1,26, was bis ~-50 Grad das Einfrieren verhindert.


    Hat die Batterie nur noch ~50 %, liegt die Säuredichte bei ~1,16 was nur bis ~-15 Grad ausreicht. Darunter könnte die Batterie einfrieren.


    Ist die Batterie einmal eingefroren, ist sie als Schrott einzustufen. Zu groß ist die Gefahr, dass das Gehäuse gerissen/geschwächt ist und nach dem Auftauen Säure ausläuft.


    Siehe auch hier, rechte Seite des Infoblattes unter Warnvermerk


    Aber, die Messung über die Leerlaufspannung sagt nicht aus, in welchem Zustand die einzelnen Zellen sind. Es KÖNNTE also durchaus passieren, dass die Leerlaufspannung 12,5 Volt anzeigt, was aber nicht heißt, dass alle Zelle im guten Zustand sind. Es kann sein, dass eine Zelle eine geringere Säuredichte aufweist.


    Relativ einfach kann das mit einem Säureheber getestet werden. Vorsicht: man hantiert mit Schwefelsäure.


    Siehe auch hier


    Bei AGM- oder anderen geschlossenen Batterien geht das nicht.

    Was auch ganz interessant ist, dass in den "moderenen Autos" (die ja zum Teil rollende Computer sind) Batterien in einem "75%-Zustand" bereits Nahtoderfahrungen haben.


    Es kann (MUSS NICHT) passieren, dass durch den Spannungseinbruch beim Starten einige System sich nicht mehr oder nur mit Verzögerung korrekt initialisieren können. Ein Lied können davon die Motorrad-BMW-Fahrer singen. Dort war es völlig "normal", dass nach zwei, drei Jahren das ABS einen Fehler anzeigte, weil die Batterie-Spannung beim Start zu stark absank. Und mit dieser Fehlermeldung gab's keine TÜV-Plakette!


    "Früher" reichte es aus, wenn sich der Anlasser drehte, "heute" ist das alles etwas komplexer.

    Keine Batterie - keine autom. Türverriegelung.


    Denke dran, dass vor dem Abklemmen der Batterie die Seitenfenster ein oder zwei Zentimeter runter sind. Und evtl. den Kofferraumdeckel mit einem Stück Schaumstoff o. ä. vor dem Schließen sichern. Ohne Batterie bekommst du den nämlich auch nicht auf (bzw. nur mit großem Aufwand über den Innenraum).


    Die allgemeinen Infos gehen davon aus, dass ein "normaler" Blei-Säure-Akku zwischen 5 - 10 % Selbstentladung/Monat aufweist. Je nach weiteren Begleitumständen kann das schwanken. Wir reden hier nur über die Selbstentladung. Dazu würden noch die ständig nuckelnden Verbraucher kommen.


    Hier eine Info, von einem der führenden Akku-Hersteller


    Es kann also klappen, dass eine Batterie das Winterlager durchhält, muss aber nicht.

    Wie die das in Paris genau machen wollen, wäre wirklich interessant zu erfahren.


    Irgendwie??? muss ja auch noch abgeglichen werden, ob der Lärm des verursachenden Fahrzeuges im Rahmen der Bestimmungen liegt oder ob eine vorsätzliche Manipulation bzw. ein Defekt vorliegt. Wie soll auch unterschieden werden, ob der Krach vom PKW oder vom gezogenen Anhänger mit klappernder Ladung kommt. Danach richtet sich ja auch der sog. Tatvorwurf und die "Strafe".


    Übrigens gibt es in D Versuche, über eine Lärmmessung ans gute Gewissen zu appellieren.
    https://rp-online.de/nrw/staed…h-in-bruenen_aid-39445379


    18.000 Euro pro Hinweistafel für Appelle ohne rechtl. Wirksamkeit. Bleibt abzuwarten was passiert, wenn es nicht hilft.


    Für Berlin gibt es einen "Lärmatlas".
    http://www.stadtentwicklung.be…elt/umweltatlas/kb705.htm


    Und natürlich überlegt man sich in Berlin, wie der Lärm reduziert wird. Natürlich schreien alle auf: "Tempo 30". Nun wissen die Praktiker aber, dass es einen Unterschied macht, ob ich 30 im 1. Gang oder im 4. Gang fahre. Tempo 30 im vierten Gang kann auch bedeuten, dass das Abrollgeräusch der Reifen lauter ist, als der Motor/Auspuff.



    Denkt man genauer darüber nach, ist das schon eine Nummer aus dem Irrenhaus der diversen Verwaltungen und gesellschaftlichen Entwicklungen.
    Da gibt's Normen, wie laut ein Auspuff sein darf, auf der anderen Seite versuchen Städte und Gemeinden den Lärm dieser Auspuffanlagen durch Regeln zu reduzieren.


    Aber wenn eine Ideologie anliegt, spielt Logik und Vernunft anscheinend überhaupt keine Rolle - bei keinem.

    Das heißt also immer wenn ich schneller an jemand vorbei will/muss (und niemand kann mir erzählen dass das nicht vorkommt ;)) wird er laut werden.

    Ja, eine ganz normale Alltagssituation, völlig klar, macht jeder.


    Und, mxzz, bekomme das jetz auch bitte nicht in den falschen Hals....


    Aber wo steht in der StVO, dass ich überholen MUSS? Rein rechtlich könnte und dürfte ich auch hinter "Oma Müller und ihrem Einkaufspolo" bleiben. Ich weiß, ist nicht gerade praxisorientiert diese Annahme. ;)


    Und da drehen wir uns wieder im Kreis.


    Wenn dir dann als Kommunalpolitiker die Anwohner die Bude einrennen, hast du in dem Falle kaum Möglichkeiten, außer
    Tempo 30 in Kombination mit Überholverbot.


    "Oma Müller" fährt dann 20 Km/h und ich darf nicht vorbei. Bingo.


    @Levi
    Ein Platzverweis ist letztlich die Einschränkung eines Grundrechtes und deswegen auch gesetzlich geregelt. In den einzelnen Bundesländern erfolgt das in der Regel in den "Polizeigesetzen", in Berlin z. B. durch das ASOG (allgemeines Sicherheits und Ordnungsgesetz). Deshalb kann es auch sein, dass es in den einzelnen Bundesländern kleinere Abweichungen gibt.


    Hier mal (für Berlin) der § 29 ASOG
    Zitat

    (1) 1 Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. 2 Die Platzverweisung kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Polizei, der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert.


    (2) 1 Die Polizei kann zur Verhütung von Straftaten einer Person untersagen, ein bestimmtes Gebiet innerhalb von Berlin zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen wird (Aufenthaltsverbot). 2 Das Verbot ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken. 3 Es darf räumlich nicht den berechtigten Zugang zur Wohnung der betroffenen Person umfassen. 4 Die Vorschriften des Versammlungsrechts bleiben unberührt.

    Zitatende

    Gesetzestext


    Bitte unbedingt beachten und wie oben erwähnt, das kann in den einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich sein.


    Aus dieser Vorschrift ergeben sich zeitliche und räumliche Grenzen und er (der Platzverweis) muss gegen eine bestimmte Person gerichtet sein.


    Durch den Platzverweis kann man also nicht allen Fahrer mit einem Audi RS8 die Fahrt über den Ku-Damm verbieten.


    Insbesondere in großen Städten bedeutet in diesem Zusammenhang Verdrängungseffekt, dass dann halt nicht auf dem Ku-Damm "posiert" wird, dann wird eben zur Hardenbergstr. gefahren oder Unter den Linden oder, oder, oder.


    Überhaupt nicht zu packen sind mit dieser Maßnahme diejenigen, die sowieo nur auf der Durchreise sind. Denken wir hier z. B. an die kleinen Ortschaften im schwarzwälder Kurvenlabyrinth und die Herrscharen von Wochendausflüglern.


    All diese Maßnahmen sind leider, leider oftmals eher ein fast hilfloser Versuch der Schadensbegrenzung in dieser Thematik. Die Ursache selbst, nämlich eine unzureichende/nicht mehr zeitgemäße Zulassungsbestimmung, wird davon nicht tangiert. Und bedingt durch die Zulassangsvorschriften werden diese Fahrzeuge immer mehr. Während früher vielleicht nur Ferrari & Co "grenzwertig" unterwegs waren, sind es heute ja schon einige "Kleinwagen" wie z. B. der Fiat 500 Abarth. Die Anzahl hat also extrem zugenommen.


    Hinzu kommt, dass Fahrzeuge, die schon legal zugelassen wurden, nicht ganz so einfach aus dem Verkehr gezogen werden können. Und die können noch eine ganze Weile durch die Gegend fahren.


    Rein theoretisch, vielleicht im Denkmodell wäre es unter Umständen machbar, dass Fahrzeuge mit z. B. >75 dB einige Stadtteile nicht mehr befahren dürfen. Aber spätestens da kommt die ganze Problematik zur Festlegung der Messbedingungen hoch und wie das im Alltag außerhalb von Laborbedingungen durch die Ordnungsbehörden geprüft werden soll.


    Insgesamt bleiben den Kommunalpolitikern fast keine Alternativen, als Streckenbegrenzungen, bauliche Veränderungen oder sogar eine begrenzte Durchfahrterlaubnis, wie letztes Jahr in den Dolos.


    Insgesamt darf man also sehr gespannt sein, wie das Experiment in Paris ausgeht.

    Ob Platzverweise das geeignete Mittel sind...? Sieht man ja in einigen Städten beim Rauschgifthandel.


    Im Prinzip treten nichts weiter als Verdrängungseffekte auf. Fährt man eben woanders.


    Wie hier schon richtigerweise festgestellt wurde, liegt in den meisten Fällen das Problem bei einigen Zeitgenossen im Hohlkörper zwischen den Ohren, was (wie du ja auch richtig schreibst) letztlich zu Pauschallösungen führen muss.



    Leider wird die letzte Konsequenz immer die pauschale Lösung sein, da es nicht im Sinne des Staates und der Steuerzahler ist, dass in jeder Stadt Horden von Ordnungshütern für Ruhe sorgen müssen.


    Solche Maßnahmen sind auf längere Sicht auch gar nicht durchzuhalten. Es sei denn andere Probleme bleiben liegen.