Beiträge von hifi_nok

    @Levi
    Ein Platzverweis ist letztlich die Einschränkung eines Grundrechtes und deswegen auch gesetzlich geregelt. In den einzelnen Bundesländern erfolgt das in der Regel in den "Polizeigesetzen", in Berlin z. B. durch das ASOG (allgemeines Sicherheits und Ordnungsgesetz). Deshalb kann es auch sein, dass es in den einzelnen Bundesländern kleinere Abweichungen gibt.


    Hier mal (für Berlin) der § 29 ASOG
    Zitat

    (1) 1 Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. 2 Die Platzverweisung kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Polizei, der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert.


    (2) 1 Die Polizei kann zur Verhütung von Straftaten einer Person untersagen, ein bestimmtes Gebiet innerhalb von Berlin zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen wird (Aufenthaltsverbot). 2 Das Verbot ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken. 3 Es darf räumlich nicht den berechtigten Zugang zur Wohnung der betroffenen Person umfassen. 4 Die Vorschriften des Versammlungsrechts bleiben unberührt.

    Zitatende

    Gesetzestext


    Bitte unbedingt beachten und wie oben erwähnt, das kann in den einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich sein.


    Aus dieser Vorschrift ergeben sich zeitliche und räumliche Grenzen und er (der Platzverweis) muss gegen eine bestimmte Person gerichtet sein.


    Durch den Platzverweis kann man also nicht allen Fahrer mit einem Audi RS8 die Fahrt über den Ku-Damm verbieten.


    Insbesondere in großen Städten bedeutet in diesem Zusammenhang Verdrängungseffekt, dass dann halt nicht auf dem Ku-Damm "posiert" wird, dann wird eben zur Hardenbergstr. gefahren oder Unter den Linden oder, oder, oder.


    Überhaupt nicht zu packen sind mit dieser Maßnahme diejenigen, die sowieo nur auf der Durchreise sind. Denken wir hier z. B. an die kleinen Ortschaften im schwarzwälder Kurvenlabyrinth und die Herrscharen von Wochendausflüglern.


    All diese Maßnahmen sind leider, leider oftmals eher ein fast hilfloser Versuch der Schadensbegrenzung in dieser Thematik. Die Ursache selbst, nämlich eine unzureichende/nicht mehr zeitgemäße Zulassungsbestimmung, wird davon nicht tangiert. Und bedingt durch die Zulassangsvorschriften werden diese Fahrzeuge immer mehr. Während früher vielleicht nur Ferrari & Co "grenzwertig" unterwegs waren, sind es heute ja schon einige "Kleinwagen" wie z. B. der Fiat 500 Abarth. Die Anzahl hat also extrem zugenommen.


    Hinzu kommt, dass Fahrzeuge, die schon legal zugelassen wurden, nicht ganz so einfach aus dem Verkehr gezogen werden können. Und die können noch eine ganze Weile durch die Gegend fahren.


    Rein theoretisch, vielleicht im Denkmodell wäre es unter Umständen machbar, dass Fahrzeuge mit z. B. >75 dB einige Stadtteile nicht mehr befahren dürfen. Aber spätestens da kommt die ganze Problematik zur Festlegung der Messbedingungen hoch und wie das im Alltag außerhalb von Laborbedingungen durch die Ordnungsbehörden geprüft werden soll.


    Insgesamt bleiben den Kommunalpolitikern fast keine Alternativen, als Streckenbegrenzungen, bauliche Veränderungen oder sogar eine begrenzte Durchfahrterlaubnis, wie letztes Jahr in den Dolos.


    Insgesamt darf man also sehr gespannt sein, wie das Experiment in Paris ausgeht.

    Ob Platzverweise das geeignete Mittel sind...? Sieht man ja in einigen Städten beim Rauschgifthandel.


    Im Prinzip treten nichts weiter als Verdrängungseffekte auf. Fährt man eben woanders.


    Wie hier schon richtigerweise festgestellt wurde, liegt in den meisten Fällen das Problem bei einigen Zeitgenossen im Hohlkörper zwischen den Ohren, was (wie du ja auch richtig schreibst) letztlich zu Pauschallösungen führen muss.



    Leider wird die letzte Konsequenz immer die pauschale Lösung sein, da es nicht im Sinne des Staates und der Steuerzahler ist, dass in jeder Stadt Horden von Ordnungshütern für Ruhe sorgen müssen.


    Solche Maßnahmen sind auf längere Sicht auch gar nicht durchzuhalten. Es sei denn andere Probleme bleiben liegen.

    Ich wohne an einer Hauptverkehrsstrasse und hier ballern die durch wie blöde. Tagsüber und auch nachts, die Polizei schaut weg und das Ordnungsamt unternimmt auch nix. Eine Messtafel haben die wohl mal aufgehangen. Gut sichtbar, damit auch jeder dran halten kann.

    Was soll'n sie denn machen?


    Wie soll denn die Anzeige aussehen?
    "Sie fuhren mit einem legal zugelassenem Fahrzeug und regelkonformer Auspuffanlage zu laut. Macht 30 Euro."


    Hier kommt doch genau das zum Tragen, was der verlinkte Artikel in #36 zum Ausdruck bringt. Das Prüfverfahren und die Grenzwerte müssen auf den Prüfstand. Und natürlich, ob die Autoindustrie dabei durch (legale) Auslegungen eine interessierte Käuferschicht ansprechen kann.


    Bis diese Vorschriftenlage (europaweite Normen) allen Bedürfnissen und Interessengruppen neu angepasst ist, solange müssen Politiker und Verkehrsplaner andere Möglichkeiten nutzen.


    Da es weder praktikabel noch rechtl. haltbar wäre an "deiner" Hauptverkehrsstraße ein Schild anzuhängen


    Durchfahrtverbot für
    Audi RS 8 mit folgenden Auspuffanlagen ...
    BMW M mit folgenden Auspuffanlagen ...


    ist es einfacher umsetzbar und auch praktikabel durchsetzbar


    Tempo 30
    22:00 - 06:00
    und an Sonn- und Feiertagen


    oder ähnlich.


    Das gilt dann natürlich für alle.

    Ich bin mal böse: weißt du, wie dein Geschriebenes auf mich wirkt?
    Wir jemand der Panik verbreiten möchte, weil man ihm droht, sein Spielzeug weg zu nehmen.

    Nööö, ich habe keine Angst, dass mir mein Spielzeug weggenommen wird.


    Aber ich bin schon sauer, wenn die Spielflächen in ihrer Nutzung beschränkt werden, weil die Unvernunft - sicherlich sehr weniger Zeitgenossen - dazu Anlass gibt.

    "Alle"...


    Die Motorradfraktion ist in dieser Debatte schon sehr viel weiter.


    Da wird an bestimmten Streckenabschnitten ein Schild hingestellt "für Motorräder verboten". Im Vorfeld liefen alle Appelle (Lärm, Geschwindigkeit) seitens der Anwohner, Rennleitung und Politik ins Leere.


    Einige wenige Motorradfahrer haben es nicht erkannt, was da passiert und weiter wie bisher gemacht ("ist doch ein legaler Auspuff", "Satter Sound gehört nun mal zum Motorrad"). Das Schild sperrt aber ALLE Motorradfahrer aus.


    Ergebnis: Unglaublich viele Motorradfahrer und Motorradverbände fordern jetzt ein rigoroses Vorgehen gegen "Lärmsünder". Das beschworene "Wir-Gefühl" ist da schon längst ausgehebelt.


    Dabei kommt natürlich ein Problem auf: Wer ist eigentlich zu laut - insbesondere, wenn der Auspuff legal ist.


    Schaut man sich an, was in einigen Großstädten schon passiert ("Autos raus aus der Stadt", mit unterschiedlichsten Erklärungen), dazu die Versuche in den Dolos/Südtirol, sind die Ansätze, dass ALLE über einen Kamm geschoren werden, sicherlich nicht einfach aus der Luft gegriffen.

    Die Lärmemissionen liegen doch bei jeder Fahrzeugart auf einem anderen Level - je nachdem ob PKW, LKW oder Motorrad. Selbst unter den PKW gibt es bereits deutliche Unterschiede bei den eingetragenen dB Zahlen in den Fahrzeugpapieren.

    Ist alles sehr kompliziert, was die Angelegenheit nicht einfacher macht. ;)


    Hier gibt's eine nicht mehr ganz taufrische aber dennoch ordentliche Beschreibung der Problematik
    https://www.welt.de/wirtschaft…-der-Dezibel-Skandal.html


    Bis also irgendwelche Gestezes- und Prüfvorschriften durch sind, dauert es noch eine Weile. Solange werden die Kommunalpolitiker zu anderen Mitteln greifen (müssen), wenn ihnen Bürgerintiativen und Umweltverbände die Bude einrennen.


    "Leiden" werden unter diesen Maßnahmen nicht nur diejenigen, die komplett "übertreiben", sondern alle.

    Vielen Dank für die Anmerkung :D ...wobei das doch gewissermaßen auch bei anderen Arten von Verkehr gilt, oder? :thumbsup:
    Sorry wegen OT :saint:

    Ja, klar, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Bahnverkehr ...



    @Harkpabst
    Wenn sich alle an den § 1 StVO halten würden, bräuchten wir die anderen Paragrafen nicht und es gibt keine Unfälle mehr.


    Ich gehe sogar davon aus, dass die meisten Auspuffanlagen gesetzeskonform sind. Allerdings ist nicht immer nachvollziehbar, ob die Politik sich im Klaren darüber ist, was sie für Gesetze unterschreiben, die ihnen teilweise von Lobbyisten vorgelegt werden. Zumindest aber müssten die Prüfvorschriften selbst auf den Prüfstand.


    Mittlerweile ist das Auto an sich ist für viele ein Feindbild. Da sollte auch mal wirklich kritisch hinterfragt werden, warum das so ist. Und Lärm spielt in den Argumenten nun einmal eine große Rolle. Ob legal, grenzwertig oder illegal, ist dabei egal.


    Je mehr und nachvollziehbarer über "das laute Auto/Motorrad" gemeckert wird, desto eher treten Politiker auf den Plan, das zu ändern. Und wenn es keine schnelle Änderungen bei den Zulassungsvorschriften gibt, dann eben über Streckensperrungen.


    Wir schießen uns alle mit lauten Auspuffanlagen ins eigene Knie.




    Nachtrag:
    Unnützes Umherfahren. Das ergibt sich nicht aus dem § 1 StVO, es gibt dafür den § 30, Abs. 1 StVO


    Zitat:
    Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.


    Inwieweit das nachweisbar ist, ist ein anderes Thema.