Beiträge von hifi_nok

    Ich find sowohl das Timmelsjoch als auch das Stilfser Joch werden überbewertet.

    Rummelplätze trifft es besser.


    Bloß wo liegt das Kaiserjägersträßchen ?

    Für die Routenplanung des Themerstellers etwas zu weit weg - für meinen Geschmack.


    Ist aber wirklich schön.... und eng, in den Tunneln sogar ganz eng.
    07 - garda_moped_027 Kopie_3.jpg




    Noch zum Ursprungsthema...
    Auf der Strecke Nauders -> Landeck kommt man an Samnaun vorbei, ein schweizer Zollauschlussgebiet. Sprit zum Dumpingpreis und eine absolut sehenswerte Zufahrtstraße auf der Südseite des Tals.

    Genau wie Ronotto sehe ich die 250 - 300 km als gute Tagesetappen an, die einen auch mal etwas Zeit lassen einen Kaffee zu trinken und auch Puffer für Baustellenstaus enthalten.


    Ich weiß ja nicht, wo du am Bodensee hin willst, aber ausgehend von Bormio -> Bregenz hast du noch andere Alternativen. Ich ganz persönlich finde die Ecke um St. Moritz nicht so prickelnd.


    Möglichkeit 1
    Bormio - Westrampe Stilfser Joch - Umbrailpass - Westufer Reschenpass - bei Nauders ein kleiner Schlenker über die Norbertshöhe (genial zu fahren) - bis Landeck eher langweilig - dann Arlbergpass (nicht der Tunnel) - Flexenpass - Hochtannbergpass - Dornbirn/Bregenz. ~250 Km


    Möglichkeit 2
    Bis Landeck wie Nr. 1, - Imst (jetzt aufpassen, dass du nicht auf den Fernpass kommst, sch...voll) - Hahntennjoch - Gaichtpass - Richtung D, Oberjochpass - Riedbergpass (Deutschlands höchster asphaltierter Pass) - Dornbirn/Bregenz. ~290 Km


    Richte dich schon d'rauf ein, es ist Hochsaison, du wirst nirgendwo in der Gegend längere leere Straßenabschnitte finden.

    Lol die Strafen sind ja ein Witz!

    Nicht nur lesen, was man lesen will ;)


    Man erkauft sich mit einem Bußgeld nicht das Übergewicht. Was immer im Raum bleibt, je nach weiteren Begleitumständen: Vor Ort Um- oder Ausladen.



    In #255 ist eine Tabelle für's Ausland. Spaßbefreit bei dem Thema sind vor allem die Länder, in denen der MX richtig Spaß macht, die Alpenregion.


    Beispiel:
    Während du in Konstanz bei 6% Überladung einen symbolischen Betrag zahlst, stehst du 30 Meter weiter in Kreuzlingen vor dem CH-Staatsanwalt wegen einer Verkehrsstraftat!


    Aktueller Stand in der CH:
    Übergewicht ab 1 Kg bis 100 Kg! (bzw bis max. 5 %) = 100 CHF


    Über 5 % geht's zum Staatsanwalt = Strafe ist einkommensabhängig
    Siehe hier
    und hier


    In A wird's deutlich komplizierter, da es in Österreich keinen landesweit geltenden Bußgeldkatalog gibt. Dort wird zwischen 2% bis 5% Übergewicht (nicht beim Fahrer) bereits zur Kasse gebeten. Unter 5% Überladung bleibt man wahrscheinlich unter 100 Euro, kann aber auch mehr werden. Ab 5% wird in der Regel außerdem verlangt, dass vor Ort das Fahrzeuggewicht reduziert wird. Dabei kann es sich auch um die Beifahrerin handeln, die "entladen" wird. Obwohl die dann richtig "geladen" sein dürfte.




    Wann wird kontrolliert? Meistens im Zusammenhang mit anderen Verstößen. Klassisches Beispiel ist die Geschwindigkeitskontrolle. In der CH mit 10 Km/h drüber in der Kontrolle und die Rennleitung sieht dann noch den Koffer auf der Heckklappe. Bingo, an den Urlaub wird man sich lange erinnern.



    Meine Güte, was für eine geile Idee: Ein vereintes Europa mit einer Straßenverkehrsordnung und einheitlichen Bußgeldtarifen....


    Aber gut darüber zu reden, hab ich bis jetzt auch nicht wirklich bedacht. :/

    Mach dir nix d'raus, machen die wenigsten. Zumindest sind jetzt einige etwas sensibilisiert.


    Gleiches "Problem" hat man auch bei den Mopeds. Selbst "ausgewachsene Tourendampfer" haben manchmal nach offiziellen Angaben im Fahrzeugschein unter 200 Kg Zuladung. 2 normal "befettete" Mitteleuropäer, plus Motorradkombi, Stiefel, plus Helme... da ist selbst die "Menschenmenge" zuviel. Vom Gepäck ganz zu schweigen.


    Da die Frage auftauchte, wie hoch das Risiko ist, erwischt zu werden.


    Mich hat's mit dem Gespann (Motorradanhänger) einmal erwischt, war aber alles in Ordnung. Ein Kumpel hat's mit dem Motorrad erwischt. Aber gut... Zelt, Campingtisch, Campingstuhl, Fotokram, plus Koffer und Tankrucksack. Das hatte einen gewissen Aufmerksamkeitsfaktor :D


    Ansonsten werden über Ordnungswidrigkeiten (mit Verwarnungsgeld vor Ort) in der Regel keine Statistiken geführt.

    Hi Birdie,


    gute Idee, wer sowas mal vor hat, sollte aber beachten:


    Wie oben erläutert, gilt für die Rennleitung nur das zulässige Gesamtgewicht (zGG) zum Zeitpunkt der Überprüfung. Das heißt, das komplette Fahrzeug einschl. der ganzen "Ladung". Ob die Ladung aus Menschen, Gepäck, Zubehör, Benzin, Wein-/Bierkästen oder Grill besteht, spielt keine Rolle.


    Deshalb solltest du vom "schlimmsten Wiege-Augenblick" ausgehen. Das bedeutet: das ganze Fahrzeugzubehör (Verbandkasten, Kompressor, Werkzeug usw), aber auch vollgetankt einschl. voller Scheibenwaschanlage.


    Nach der Wiegeaktion ist es dann müßig darüber zu diskutieren, ob die Angabe des Leergewichtes praxisgerecht ist oder nicht. Es ist, wie es ist und es gilt im Falle eines Falles nur das zGG.


    Zumindest hat man dann einen praxisorientierten Referenzwert, der Rest kann mit Personen-/Kofferwaage ermittelt werden.

    Das kommt mir bekannt vor... ;)
    Aber wie gesagt, wenn man für die +7kg und Beifahrer mal großzügig 100kg rechnet, dann bleibt für das Gepäck noch mehr als ausreichend Reserve:
    6 Karton Wein (auf dem Rückweg) überschlagen wir mal großzügig mit 50kg, dann noch 2x Reisetasche mit je 10kg, dann sind wir auf 100+50+10+10=170kg Zuladung. Das darf unser ND doch durchaus, oder?


    Grüße,
    Jürgen

    Klugscheißermodus:


    Bitte denkt daran.....


    Was in den Papieren steht, muss aber nicht der Realität entsprechen, was die Angabe des Leergewichts angeht.


    Klar, als Überschlag geeignet, aber nicht selten sind die "Leerfahrzeuge" schwerer. Anderes Zubehör, Bordwerkzeug usw. usw.... das läppert sich. Am Ende zählt auf der Waage nur und ausschließlich das tatsächliche Gewicht = zulässiges Geamtgewicht.


    Wird nach oben abgewichen, kann in D eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die für Fahrer UND Halter gilt. Sitzt der Halter auf dem Beifahrersitz, ein anderer fährt, zahlen beide!!!


    Wieviel, ist davon abhängig, wie hoch die Abweichung in % liegt. Hier gibt's einen Rechner:
    https://www.bussgeldrechner.org/ueberladung.html


    Im "normalen" Leben kaum, aber vielleicht hat's einer vielleicht schon mal gesehen:
    In der Urlaubszeit steht auf Autobahnrastplätzen gelegentlich die Rennleitung mit einer Waage. Ziel sind vor allem Wohnmobile/Gespanne. Aber ein MX mit "Schrankkoffer" auf der Heckklappe, könnte neugierig machen ;)


    Ein Beispiel



    Es geht ja hier primär ums Urlaubsgepäck und da gilt besonders "andere Länder, andere Sitten". Die Rechnung für die Ordungswidrigkeit wird in D sicherlich mit einem "inneren Achselzucken" hingenommen, ganz anders ist das aber bei unseren Nachbarn.


    Ob und inwieweit diese Tabelle (noch) gültig/aktuell ist kann ich nicht sagen, aber vor allem in Österreich ist große Vorsicht bei dem Thema angesagt.
    http://www.reisemobile-schmitt…u_strafen_ueberladung.pdf


    Auch in der CH versteht man da keinen Spaß was die Geamtgewicht-Abweichung angeht. Schon bei relativ niedrigen Überschreitungen der Grenzwerte kann auch der Staatsanwalt hinzugezogen werden und dann richtet sich die Strafe nach dem Einkommen plus Verfahrenskosten.


    Auch wichtig, nur weil man eine Ordnungswidrigkeit bezahlt hat, hat man sich nicht das höhere Gewicht "erkauft". Das heißt u. U., dass noch zusätzliche Kosten und Mühe für die Aufgabe des Gepäcks mit Bahn oder Post anfallen. Und auch da gibt's in den anderen Ländern andere "Traditionen", was die Rennleitung am Ort (vielleicht irgendwo in der Einöde) anordnen kann/darf.


    Klugscheißermodus aus



    Die Beschränkung auf's Wesentliche in Sachen Urlaubsgepäck kann also durchaus sehr sinnvoll sein ;)

    Hi Mr. Funk,


    klar, da hast du recht, das ist kein Fehler beim Rippen, das ist ein Fehler in der Online-Datenbank.


    Das Ganze wird ja auch NUR dann wirklich wichtig, wenn jemand die Chance nutzt und auf die Art und Weise seine CD-Sammlung komplett rippen und gleichzeitig katalogisieren möchte. Wer nur mal ein paar Songs als MP3 o. ä. konvertieren möchte, kann das alles vereinfachen.


    Ich denke, für den Themenersteller wurde klar, dass das Rippen erst einmal schwierig zu sein schien/scheint, es aber spätestens nach drei oder vier CD recht einfach ist. Ob das mit CDex, iTunes oder Foobar passiert, ist Ansichtssache.



    Vielleicht interessant für andere, wie sich das alles halbwegs automatisieren lässt.
    Rippen - idTags - Dateiname - Dateiformat


    @mx5rf.kl
    Zitat:
    "Für einheitliche Dateinamen habe ich mir extra ein Programm geschrieben, dass es genau so macht wie ich es haben will."


    Nee, musste nicht mal.


    Ich hatte ja schon erwähnt, dass für diejenigen, die auch eine Archivierung der CD-Sammlung anstreben, die Verzeichnisstruktur und der Dateiname extrem wichtig sind. Beim Dateinamen muss die Möglichkeit bestehen, dass von einem einzigen Künstler "Songdoubletten" möglich sein müssen.


    Ganz typisches Beispiel sind Songs, die von einem Künstler auf einer CD erschienen und jahre Später noch einmal auf einer "Best of". Auch Studio- und Live-Versionen müssen ja irgendwie in der "nackten" Dateienverwaltung unterschieden werden können. Es ist sogar möglich, dass von einem Song eine Studio- und eine Liveversion auf einem Album ist.


    Ganz am Anfang der "Ripp-Ära" kam noch hinzu, dass das wav-Format mit idTags nicht "so konnte". Das ist aber im wav-Format seit ungefähr 2000 Schnee von Gestern. Nicht aber bei den Endgeräten. Da gibt's selbst heute noch Gerätschaften die keine idTags im wav-Format deuten können.


    Also überlegte ich mir, was ALLE Geräte immer Anzeigen können - und das ist der Dateiname.


    Vorgehensweise bei mir
    Eingesetzt wird für ALLE Arbeitschritte Foobar


    1) Nach dem Einlegen der CD saugt sich Foobar natürlich aus den Onlinedatenbanken die idTags.


    2) Die Daten werden genau kontrolliert/ bzw. passend korrigiert.
    Ich beschränke mich dabei auf
    Interpret - CD-Titel - Tracknummer - Songtitel
    als Jahreszahl verwende ich das Rippjahr.
    Nichts weiter.


    3) Rippvorgang ins WAV-Format starten.
    Dabei ist Foobar so konfiguriert, dass beim Rippen aus den idTags gleich der Dateiname jedes einzelnen Songs generiert wird.


    Der passende String dafür (zum Rauskopieren)
    %artist% - %Album% - %Tracknumber% - %Title%


    Als Beispiel ensteht direkt beim Rippen:
    "AC DC - Live At River Plate (CD1) - 09 - The Jack.wav"


    Klar, der Dateiname ist erst einmal etwas sperrig, erfüllt aber zu 100% meine eigenen Vorgaben.
    -Der Dateiname wird auf allen Endgeräten angezeigt, selbst wenn das Gerät nichts mit wav-idTags anfangen kann.
    -Selbst wenn ein Titel auf einer CD in verschiedenen Versionen doppelt ist, bleibt als Unterscheidung die Tracknummer.
    -Aus dem Dateinamen kann mit Foobar beim Konvertieren in andere Formate der Dateiname genutzt werden, um die idTags zu füllen oder auch, um wieder neue Dateinamen zu erzeugen.


    Auf die Speichermedin für die Autos oder dem tragbaren MP3-Player kommt dann ein MP3, was aus dem wav-Original entsteht.


    Auch hierzu kann man sich mit Foobar verschiedenste eigene Presets erstellen, die alle Schritte mit drei Mausklicks erledigen.
    -Song(s) auswählen
    -Menü für die Presets aufrufen,
    -passendes Preset starten.


    Die automatisierten Schritte sind:
    Datei(en) ins Wunschformat konvertieren, idTags füllen, Dateinamen vergeben, Zielverzeichnis.


    Ebenfalls mit Foobar werden dann die Playlists bearbeitet. Das Zielverzeichnis mit den MP3 und den Playlisten sind auf dem zentralen NAS im Netzwerk. Dadurch sind alle MP3 für unterwegs automatisch in den automatisierten NAS-Backups enthalten.


    Irgendwann mal, bei Lust und Laune, werden die MP3-Neuigkeiten auf die "Unterwegs-Speicher" ganz einfach kopiert.



    Auf die "Unterwegs-Datenspeicher" flattern also MP3, dort aber mit einer gekürzten Namensstruktur: "Songtitel - Tracknummer.mp3"


    Alle mir bekannten Player (meistens sogar das MZD) können idTags aus MP3-Dateien korrekt interpretieren, daher reicht ein "kurzer Dateiname".


    Auch beim "kurzen Dateinamen" sind Doubletten von Songtiteln möglich, obwohl ein minimales Restrisiko besteht, dass zwei gleiche Songtitel auf verschiedenen CD die gleiche Tracknummer haben. Ich glaub', in all den Jahren hatte ich das bei drei oder vier Songs und das bei rund 1800 MP3-Titeln auf den "Unterwegs-Playern".


    Foobar kann aber in Sachen Dateinamen diesen auch im Nachgang ändern, natürlich in Stapelverarbeitung.


    Beispiel: auf Grund unbemerkter idTag-Fehler in der Online-Datenbank wurde der Dateiname falsch generiert. Ich muss nur den Fehler in den idTags korrigieren und klicke dann auf "Rename". Fertig


    Bei absolut korrekter Vorgehensweise muss natürlich der Fehler auch in der hoffentlich vorhandenen Datensicherung und auch auf dem "Auto-Stick" korrigiert werden. Muss jeder selbst entscheiden ;)


    Eine verhältnismäßig neue Möglichkeit ist ja der Kauf von Songtitel/CD als Download. Nach dem Kauf hat man vor allem auf den sogenannten HighRes-Portalen (z. B. 7digital) sehr oft die Wahl zwischen verschiedenen gepackten Formaten. Bei 7digital meistens MP3 oder flac.


    Nach dem Download prüfe und korrigiere ich ebenfalls die idTags, da bei Downloads sehr oft genau die Infos in den idTags enthalten sein können, die - geräteabhängig - zum "Anzeigeschluckauf" führen könnten (nicht müssen). Das sind z. B. Informationen über das Kaufportal.


    Ich habe in all den Jahren diverse Programme ausprobiert. Aber Foobar ist und bleibt DAS Tool, da es sowohl für die "Archivverwaltung" als auch für die Wiedergabe ein ideales Package bildet. Mit PlugIns lässt sich das Programm selbst für allerhöchstwertige Wiedergabe auf absoluten HighEnd-Ketten konfigurieren.


    Leider zu einem "dicken Preis". Es ist kostenlos, aber die Einarbeitung ist auf Grund der ganzen Möglichkeiten nicht an einem Nachmittag zu schaffen und die Benutzerführung ist auch nicht immer sofort durchschaubar.



    Wie schon erwähnt, das alles ist nur für diejenigen interessant, die sich mit dem relativ neuen Medium "Musik von HDD" gleichzeitig eine Archivierung mit Datenbank aufbauen möchten.

    Sehe das absolut genau so, wie Sven.


    Reines Bauchgefühl, nicht gezählt oder gemessen, aber ich schätze mal 70 % der vorgebenen Infos sind (teilweise) falsch. Sehr beliebt z. B.


    BB King
    B.B. King
    B. B. King


    Eine Datenbanksuche ergibt dann 3 Ergebnisse für den gleichen Künstler.


    Auch beliebt Groß-/Kleinschreibung in den Titeln, ss/ß und die Umlaute.


    Ganz zu schweigen vom Genre. Vor allem Genre-Übergreifende Sampler (z. B: Herbie Hancock, "Possibilities") können dann zur Herausforderung werden.


    Für die "ernsthaften" Musikchronisten: Wie werden Jahreszahlen bei Samplern angegeben? Beispiel wieder mal BB King:


    Seine CD "Ladies & Gentlemen.. Mr. B.B. King" umfasst sein gesamtes Lebenswerk. Nimmt man jetzt das Erscheinungsdatum der CD, das Datum der einzelnen Titel oder das Ripp-Datum.


    Ganz vorsichtig sollte man mit idTags sein, die "außerhalb" der Norm liegen. Manchmal geben irgendwelche Ripp-Programme einen Hinweis womit gearbeitet wurde, irgendwelche Kommentare usw. Da gibt's dann oftmals Kompatibilitätsprobleme auf den Endgeräten/bzw. dem Medienserver auf einer NAS.


    Da es keine Pauschallösungen gibt, muss jeder für sich sein System entwickeln und UNBEDINGT die gesaugten Daten für seine Zwecke anpasen/kontrollieren.