Beiträge von hifi_nok

    Also soll ich mir besser ne kleine Frau suchen...?

    Ironiemodus:
    Neeee, nicht unbedingt. Das "Gesamtvolumen" ist entscheidend. :D



    Spaß beiseite:
    Wir waren gerade zu zweit (normales Körpervolumen) knapp 2 Wochen Allgäu/Erzgebirge.


    Zwei "Knautschi-Reisetaschen" a 30 Liter (nicht prall gefüllt),
    2 Rollsäcke (10 und 15 Liter),
    mittlerer Fotokoffer (sehr umfangreiche MFT-Ausstattung, Notebook),
    ausrangierter Kulturbeutel für Ladegeräte, Kabel usw.
    eine kleine Werkzeugtasche vom Fahrrad passt zwischen Sitz und Schweller (Multitool, Wechsel-Schraubendreher, Kabelbinder, kleine bis mittlere Schraubenschlüssel)


    Fazit am Reiseende: Wir hatten zuviel Klamotten bei.

    Nur ein Verdacht...


    Es KANN (muss nicht) an fehlerhaften idTag liegen. Sind selbstdefinierte idTags enthalten, "puckern" manche Systeme rum.


    Nach der Vorgehsweise "Versuch macht kluch" bastel dir mal ein MP3 mit rudimentären idTags: Interpret - Songtitel - Album, sonst nix.
    Sind andere Angaben vorhanden, weg damit.


    Dann ausprobieren.


    Step by step die idTags erweitern.


    Es KANN sein, dass in irgendeinem Song Infos enthalten sind, die irgendwelche internen Tabellen missdeuten.


    Vielleicht sogar Sonderzeichen, Umlaute oder "ß"... gibt da vor allem im Bereich der Medienserver-Softi echte "Brüller"

    Pedolsky, meine ganz persönliche Empfehlung:


    Für die Archivierung solltest du NUR verlustfreie Datenformate wählen. In der Windows-Welt sind das:


    das wav-Format als verlustfreies ungepacktes Dateiformat ODER
    flac als verlustfreies gepacktes Format.


    WAV wird auch als "Studiorohformat" bezeichnet und in der Tat ist wav so etwas wie das "Negativ" für Audiodateien. Nachteil: als Unterwegsmedium kann es recht groß sein und vor allem Autoradios können damit in der Regel nichts anfangen.


    Flac hat den Vorteil, dass es etwas "kleiner" ist und nahezu grenzenlos idTag versteht.Allerdings kann es schon Einschränkungen bei den portablen Abspielgeräten bzw. Autoradios geben.


    Mit beiden Dateiformaten kannst du beliebig oft verlustfrei hin- und herkonvertieren. Beide Dateiformate stellen mittlerweile einen Quasistandard in der Windowswelt dar.


    Hast du also als "Original" ein wav oder flac, kannst du davon eine MP3-Kopie für den USB-Stick konvertieren. Natürlich sollte die Originaldatei erhalten bleiben.


    Da MP3 verlustbehaftet komprimiert, ist es als dauerhaftes Archiv-Format nicht geeignet. Denn "weggerechnete Detailinformation" lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Das ist in etwa vergleichbar mit einer schwach aufgelösten jpg-Datei.



    Mein Mini-USB-Stick mit 32 GB ist in der zweiten Saison im Auto. Selbst wenn das Ding den Geist aufgibt, sehe ich das gelassen. Das gesamte MP3-Musikprogramm einschl. die ganzen Playlist für "den Wolfsburger" und dem MX sind auch auf HDD. Im Falle eines Falles wird einfach ein neuer Stick bespielt. Ganz Vorsichtige könnten sogar so einen Mini-USB-Stick als Backup ins "Handschuhfach" packen.


    Daher mein obiger Hinweis auf eine sinnvolle Archivierung und Datensicherung deiner gerippten Musikdateien.

    Joa bis auf wenige Ausnahmen würde ich sagen.Es gibt einfach Lieder, die klingen so stark komprmiert irgendwie komisch, bei anderen wiederum fällt es kaum bis gar nicht auf.

    Ist normal.


    Um das zu verstehen muss man sich mit Begriffen wie Durchschnittspegel und Spitzenpegel auseinandersetzen. Da das im Detail nicht in ein Autoforum gehört, nur ganz kurz und dadurch etwas oberflächlich.


    In digitalen Aufnahmen ist es nicht möglich zu übersteuern, da die übersteuerten Pegel digital nicht abgebildet werden können. Da die modernen Pop-Produktionen in der Regel bereits bis 0 dB ausgesteuert sind, würde jede weitere Pegelanhebung nichts weiter bewirken, als den Durchschnttspegel anzuheben. Da aber der Spitzenpegel niemals über 0 dB gehen kann, wird letztlich "oben abgeschnitten". Jetzt entstehen die berüchtigten 0 dbfs-Ketten, die sich durch Verzerungen auswirken.


    An der Stelle kommt MP3 ins Spiel. Systembedingt werden MP3-Konvertierungen etwas lauter. Je nach Kompressionsgrad und Signalzusammensetzung UNGEFÄHR 1 - 4 dB. Da aber bereits im Original bis 0 dB ausgesteuert ist, liegen für die Komprimierung keine Reserven mehr vor. Daher die "eingeschnürte" Dynamik und das verzerrte Klangbild.


    Werden allerdings Originale verwendet, die einen Headroom von 3 - 4 dB aufweisen, kann 320er-MP3 selbst auf extrem hochwertigen Ketten kaum vom Original unterschieden werden. Daher ist die Aussagen korrekt, dass es manchmal auffällt, manchmal auch nicht.


    Im Prinzip ist MP3 ein fantastisches "Unterwegs-Format", da es praktisch von jedem Player abgespielt wird. Aber immer unter der Voraussetzung, dass das Ausgangsmaterial für MP3 gut ist, sonst werden schlechter Aufnahmen noch schlechter. Und da in der heutigen Zeit fast nur noch tontechnischer Müll abgeliefert wird....




    Zur Ausgangsfrage: Wie ein vorhandenes CD-Archiv rippen und/oder in MP3 konvertieren? Ganz einfach...


    mit viel
    Fleißarbeit oder
    Dienstleister oder
    Streamingdienste.


    Die Softwarefrage ist eine Nebenbaustelle und auch viel vom persönlichen Eindruck abhängig. Ich persönlich mache alles mit Foobar.


    Als ich mein CD-Archiv vor vielen Jahren auf HDD brachte, werkelten zum Teil 3 Rechner gleichzeitig. Viel wichtiger in dem Zusammenhang ist, dass man sich eine sinnvolle Dateiablage des Musikarchives überlegt. Die sollte so beschaffen sein, dass man auch in einigen Jahren noch mit einfachen Dateimanagern sein Musikarchiv verwalten, aufräumen und auch sichern kann.


    Dazu gehört insbesondere eine sinnvolle Namensstruktur der einzelnen Muiskdateien. Sonst passiert es, dass man "Yesterday.mp3" mit "Yesterday.mp3" überspielt, obwohl eine Version von den Beatles, die andere von Ray Charles ist.


    Für Anfänger habe ich nur den Tipp, es erst einmal nur mit 20 oder 30 Titeln zu versuchen und alles in Ruhe ausprobieren. Rippen, konvertieren, taggen, archivieren, sortieren, wiederfinden, Abspielen auf verschiedensten Gerätschaften... Denn sind alle CD auf HDD und man stellt Fehler fest, sind Reparaturen extrem zeitintensiv.

    Ich komme häufig in so eine Situation, weil ich zocke. Nach dem Motto "Die Wolke geht schon weg". Manchmal klappt das, manchmal nicht :D ... Et kütt wie et kütt.

    Korrekte Einstellung. Und nicht "rumjammern" :thumbsup:


    Cabriofahren ist nun mal eine Outdoorsportart.

    Das ist aber etwas anderes, als "keine Wolke und es regnet trotzdem". Wer sich nur halbwegs den "Regen-Link" zu Wikipedia durchgelesen hat, ist auf den Satz gestoßen


    Zitat
    Ausgangspunkt jedes Regens sind Wolken, die aus feinen Eiskristallen oder Wolkentröpfchen (Wassertropfen mit 5 bis 10 μm Durchmesser) bestehen.


    Dass Unwetter sehr schnell hereinbrechen können, ist klar. Aber sie kommen niemals aus dem Nichts. Wenn es dann so fürchterliche Unwetter sind, stellt sich erst recht die Frage, ob ich unter diesen Bedingungen wegen des "Luxusproblems Cabriodach" auf den Seitenstreifen der BAB stehen bleibe.


    Hier auch mal ein paar Ratschläge bei Starkregen auf der BAB und dem Stehenbleiben auf dem Seitenstreifen (ganz unten unter "Notsituationen"):
    https://www.focus.de/auto/ratg…-unwetter_aid_659209.html



    Vielleicht, ganz dünnes Eis, in sehr seltenen Einzefällen... hat man das Dach zugemacht, um gegen Blitzeinschlag (siehe andere Diskussionsrunde) geschützt zu sein. Benötigt man aber sehr verständsnisvolle Ordnungshüter/Richter, da immer der Vorwurf im Raum bleibt "vorausschauende Fahrweise ..."

    Selbst in meinen jungen Jahren habe ich es bereits mehrfach erlebt, dass es bei strahlend blauem Himmel ohne jegliche (sichtbare) Wolke zu regnen begann.


    Ich bin zwar auch kein Standstreifenfreund, würde mich aber auch wundern, wenn da irgendein Polizist meckern würde, solang man ein bisschen den Verstand einschaltet. Stark befahrene Abschnitte ohne Tempolimit sind vllt keine gute Wahl für sowas.

    Das i-net ist voll mit der Beaobachtung "Regen ohne Wolken" und den verücktesten Erklärungen bis hin zu Kerosinablass oder Abwassertankleerung bei Flugzeugen.


    Aber ich gehe davon aus, dass wir von (Stark)Regen reden und nicht von ein paar Kondenstropfen bei extrem hoher Luftfeuchtigkeit.


    Ich würd auch nicht darauf wetten, dass die Rennleitung immer Verständnis zeigt. Sind halt auch Menschen, die Situationen unterschiedlich bewerten. Gibt auch welche, die die rechtlichen Möglichkeiten komplett ausschöpfen. In 9 von 10 Fällen wird's auch gut gehen, ich möchte aber nicht der sein, bei dem es nicht gut geht.



    Aber zum zurück zum eigentlichen Thema.


    Mich hat's auf der Autobahn auch mal richtig erwischt. Es hatte 10 Minuten wie aus Eimern geschüttet. Aber erstaunlicher Weise war es gar nicht sooo schlimm, bin einfach mit 70 - 90 Km/h weitergerollt. Die Haare waren ein bisschen feucht, ein paar Tröpfchen an den Innenseiten der Seitenscheibe. Die Sitze sind mit Sonax-Imprägniermittel bearbeitet - natürlich erfolgt die Anwendung auf eigenes Risiko. Eine handvoll verirrter Tropfen liefen dadurch wie auf Lack ab. Es bildeten sich sehr kleine Wasseransammlungen zwischen Sitzfläche und Lehne, die mit einem Tuch ganz easy abgetupft werden können.

    Naja, wir fahren ja auch nicht bei Regen offen los 8| , es geht um die Abwägung, wenn

    • plötzlich (starker) Regen einsetzt
    • bis auf weiteres höhere Geschwindigkeit möglich ist (Autobahn).

    Und nur um noch einmal den Besserwisser auszupacken: auf dem Standstreifen langsam fahren kostet, weil der tabu ist. Warum nicht rechts rüber, Abstand zum Hintermann einhalten, dann runter auf 60 bis 70 und Dach zu? Dabei kurz den Warnblinker einzuschalten kann nicht schaden.


    So, so, PLÖTZLICH (starker) Regen einsetzt. Springt der hinterm Baum vor?


    Weder in den Tropen, noch in den Alpen, in den Pyrenäen, am Meer, auf dem Meer noch auf dem Rad, auf dem Motorrad, auf dem Tauchtrip oder auf dem Segelboot habe ich es erlebt, dass der Regen "urplötzlich wie die Dame aus dem Kuchen" kam. Regen kündigt sich durch entsprechende Wolkenbilder an. Da benötigt man nicht einmal eine App.


    Dann muss im VORFELD eine Entscheidung getroffen werden, ob man rechtzeitig "den Kahn" wetterfest macht oder die Parole ausgibt "Augen zu und durch".


    Wenn ich so bedenke, bei Tempo 60 im Starkregen auf der Autobahn mit einer Hand am Dach rumfummeln, dabei die Schulter verdrehen, während man vielleicht gerade eine tiefe Pfütze erwischt oder von einem LKW-Fahrer überholt wird und die Gischt des LKW "volle Breitseite" kommt ...


    Und als Sahnehäubchen auch noch die Warnblinkanlage einschalten:


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verkehrsrichter im Falle eines Falles da Verständnis aufbringt.


    Der "Standstreifen" auf der BAB ist eher umgangssprachlich. Im § 18 StVO heißt er Seitenstreifen, gilt nicht als Teil der Haupt-/Richtungsfahrbahn (gehört aber zur BAB*) und ist durch die "durchgehende Linie" abgetrennt (die im Normalfall nicht überfahren werden darf).


    Ein ganz interessantes Urteil dazu:
    https://blog.burhoff.de/2016/0…eifahrzeug-alleinhaftung/


    *Das ist ein bisschen verwirrend, ist aber bei der Urteilsfindung in Gerichtsverfahren von großer Wichtigkeit, hier nur ein Beispiel
    https://verkehrslexikon.de/Texte/Rechtsueberholen03.php

    Ja okay aber da kommen wir immerhin in eine Art Grauzone, zumindest was die Ahndung betrifft.

    Da biste nicht mal in der "hellgrauen" Zone. Im Recht gibt es kein "bisschen verboten". Gibt's etwa auf dem Fußballfeld "der Ball ist ein bisschen im Aus"?


    Siehe auch diesen Kommentar zum § 18 StVO, Zitat
    Ein Halten auf Autobahnen ist nur bei zwingenden Notfällen gestattet. Unterbleibe eine in § 15 vorgeschriebene Sicherungsmaßnahme, spreche im Falle eines folgenden Verkehrsunfalls der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Liegengebliebenen.
    Ganzer Text


    Je nach weiteren Begleitumständen (Sichtweite bei Starkregen, Dunkelheit...) kann man sogar in den Bereich des § 315c, Abs. 1(2), Punkt 2g StGB kommen und dann wäre es sogar eine Straftat!


    § 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs - dejure.org


    Zitat
    ....grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    ...
    haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist


    Hierzu ein Kommentar, was "rücksichtslos" bedeutet,
    Zitat
    Rücksichtslos verhält sich, wer sich entweder eigensüchtig über bekannte Rücksichtspflichten hinwegsetzt oder wer sich aus Gleichgültigkeit auf seine Fahrerpflichten nicht besinnt und unbekümmert um mögliche Folgen einfach drauf losfährt ...
    Ganzer Text


    Erzählt da mal dem Verkehrsrichter, "weil der Sitz nicht nass werden sollte, habe ich kurz mal angehalten".


    Fazit: wenn's einen im Regen auf der Autobahn trifft... Axxxxbacken zusammenkneifen und durch. Fragt zu dem Thema mal Motorradfahrer, evtl. sogar genetisch veränderte Harleyfahrer mit Apehanger :D