Es gibt nur einen für eine RECHTSVERBINDLICHE Auskunft in Sachen AHK für deutsche MX5 und das ist Mazda Deutschland.
Die können nämlich sagen, ob für deutsche Fahrzeuge Kühlsystem, Bremsen, Kupplung, Antriebsstrang, Karosseriefestigkeit usw. eine AHK aushalten.
Da nicht unterschieden wird, ob an einer AHK ein Radträger für ein 9 Kg Carbonfahrrad, eine Segeljolle, Motorrad, kleiner Lastenesel oder Wohnwagen "verkuppelt" wird, spielt die Art der Nutzung in der AHK-Scheineintragung keine Rolle. Wichtig sind die Angaben für Zuglasten (verschiedene Steigungen, gebremst/ungebremst, Geschwindigkeiten) und die Stützlast, die nicht über den Daumen geschätzt werden dürfen. Der Einzige, der in dieser Hinsicht nicht schätzt, ist der Hersteller. Und an den kann man sich halten, wenn plötzlich die Spaltmaße an den Türen nicht mehr stimmen, der Kühler den Anforderungen nicht gewachsen ist, das ESP kollabiert, weil hinten immer "irgendwas wackelt" ....
Das dürfte dann ein unterhaltsamer Rechtstreit werden, wenn etwas sein sollte.
Daher verbieten sich auch irgendwelche Vergleiche mit anderen Herstellern/Modellen. Wenn der Hersteller eine AHK für ein bestimmtes Modell ermöglicht oder nicht frei gibt, dann hat das bestimmte Gründe.
So gab es mal für den VW Scirocco keine AHK, für den Golf aber schon. Grund: der Scirocco hatte auf Grund der flacheren Form einen kleineren Kühler.
Bei einem MB-Coupe war der Einbau einer AHK möglich, wenn ein größerer Kühler (aus einem anderen Modell) eingebaut wird. Das gab's sogar in der Zubehörliste einen deutlichen Hinweis.