Beiträge von hifi_nok

    Selbst in meinen jungen Jahren habe ich es bereits mehrfach erlebt, dass es bei strahlend blauem Himmel ohne jegliche (sichtbare) Wolke zu regnen begann.


    Ich bin zwar auch kein Standstreifenfreund, würde mich aber auch wundern, wenn da irgendein Polizist meckern würde, solang man ein bisschen den Verstand einschaltet. Stark befahrene Abschnitte ohne Tempolimit sind vllt keine gute Wahl für sowas.

    Das i-net ist voll mit der Beaobachtung "Regen ohne Wolken" und den verücktesten Erklärungen bis hin zu Kerosinablass oder Abwassertankleerung bei Flugzeugen.


    Aber ich gehe davon aus, dass wir von (Stark)Regen reden und nicht von ein paar Kondenstropfen bei extrem hoher Luftfeuchtigkeit.


    Ich würd auch nicht darauf wetten, dass die Rennleitung immer Verständnis zeigt. Sind halt auch Menschen, die Situationen unterschiedlich bewerten. Gibt auch welche, die die rechtlichen Möglichkeiten komplett ausschöpfen. In 9 von 10 Fällen wird's auch gut gehen, ich möchte aber nicht der sein, bei dem es nicht gut geht.



    Aber zum zurück zum eigentlichen Thema.


    Mich hat's auf der Autobahn auch mal richtig erwischt. Es hatte 10 Minuten wie aus Eimern geschüttet. Aber erstaunlicher Weise war es gar nicht sooo schlimm, bin einfach mit 70 - 90 Km/h weitergerollt. Die Haare waren ein bisschen feucht, ein paar Tröpfchen an den Innenseiten der Seitenscheibe. Die Sitze sind mit Sonax-Imprägniermittel bearbeitet - natürlich erfolgt die Anwendung auf eigenes Risiko. Eine handvoll verirrter Tropfen liefen dadurch wie auf Lack ab. Es bildeten sich sehr kleine Wasseransammlungen zwischen Sitzfläche und Lehne, die mit einem Tuch ganz easy abgetupft werden können.

    Naja, wir fahren ja auch nicht bei Regen offen los 8| , es geht um die Abwägung, wenn

    • plötzlich (starker) Regen einsetzt
    • bis auf weiteres höhere Geschwindigkeit möglich ist (Autobahn).

    Und nur um noch einmal den Besserwisser auszupacken: auf dem Standstreifen langsam fahren kostet, weil der tabu ist. Warum nicht rechts rüber, Abstand zum Hintermann einhalten, dann runter auf 60 bis 70 und Dach zu? Dabei kurz den Warnblinker einzuschalten kann nicht schaden.


    So, so, PLÖTZLICH (starker) Regen einsetzt. Springt der hinterm Baum vor?


    Weder in den Tropen, noch in den Alpen, in den Pyrenäen, am Meer, auf dem Meer noch auf dem Rad, auf dem Motorrad, auf dem Tauchtrip oder auf dem Segelboot habe ich es erlebt, dass der Regen "urplötzlich wie die Dame aus dem Kuchen" kam. Regen kündigt sich durch entsprechende Wolkenbilder an. Da benötigt man nicht einmal eine App.


    Dann muss im VORFELD eine Entscheidung getroffen werden, ob man rechtzeitig "den Kahn" wetterfest macht oder die Parole ausgibt "Augen zu und durch".


    Wenn ich so bedenke, bei Tempo 60 im Starkregen auf der Autobahn mit einer Hand am Dach rumfummeln, dabei die Schulter verdrehen, während man vielleicht gerade eine tiefe Pfütze erwischt oder von einem LKW-Fahrer überholt wird und die Gischt des LKW "volle Breitseite" kommt ...


    Und als Sahnehäubchen auch noch die Warnblinkanlage einschalten:


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verkehrsrichter im Falle eines Falles da Verständnis aufbringt.


    Der "Standstreifen" auf der BAB ist eher umgangssprachlich. Im § 18 StVO heißt er Seitenstreifen, gilt nicht als Teil der Haupt-/Richtungsfahrbahn (gehört aber zur BAB*) und ist durch die "durchgehende Linie" abgetrennt (die im Normalfall nicht überfahren werden darf).


    Ein ganz interessantes Urteil dazu:
    https://blog.burhoff.de/2016/0…eifahrzeug-alleinhaftung/


    *Das ist ein bisschen verwirrend, ist aber bei der Urteilsfindung in Gerichtsverfahren von großer Wichtigkeit, hier nur ein Beispiel
    https://verkehrslexikon.de/Texte/Rechtsueberholen03.php

    Ja okay aber da kommen wir immerhin in eine Art Grauzone, zumindest was die Ahndung betrifft.

    Da biste nicht mal in der "hellgrauen" Zone. Im Recht gibt es kein "bisschen verboten". Gibt's etwa auf dem Fußballfeld "der Ball ist ein bisschen im Aus"?


    Siehe auch diesen Kommentar zum § 18 StVO, Zitat
    Ein Halten auf Autobahnen ist nur bei zwingenden Notfällen gestattet. Unterbleibe eine in § 15 vorgeschriebene Sicherungsmaßnahme, spreche im Falle eines folgenden Verkehrsunfalls der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Liegengebliebenen.
    Ganzer Text


    Je nach weiteren Begleitumständen (Sichtweite bei Starkregen, Dunkelheit...) kann man sogar in den Bereich des § 315c, Abs. 1(2), Punkt 2g StGB kommen und dann wäre es sogar eine Straftat!


    § 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs - dejure.org


    Zitat
    ....grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    ...
    haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist


    Hierzu ein Kommentar, was "rücksichtslos" bedeutet,
    Zitat
    Rücksichtslos verhält sich, wer sich entweder eigensüchtig über bekannte Rücksichtspflichten hinwegsetzt oder wer sich aus Gleichgültigkeit auf seine Fahrerpflichten nicht besinnt und unbekümmert um mögliche Folgen einfach drauf losfährt ...
    Ganzer Text


    Erzählt da mal dem Verkehrsrichter, "weil der Sitz nicht nass werden sollte, habe ich kurz mal angehalten".


    Fazit: wenn's einen im Regen auf der Autobahn trifft... Axxxxbacken zusammenkneifen und durch. Fragt zu dem Thema mal Motorradfahrer, evtl. sogar genetisch veränderte Harleyfahrer mit Apehanger :D

    Die Frage ob man auf der Autobahn beim Platzregen auf den Standstreifen fahren darf um das Verdeck zu schließen ist wohl auch schon öfters kontrovers diskutiert worden.

    Ich glaube nicht, das Polizisten, Verkehrsrechtsanwälte oder Verkehrsrichter darüber diskutieren.


    Der "Standstreifen" - richtig: Seitenstreifen - auf der BAB ist ausschließlich im Pannenfall zu benutzen, da Halten dort verboten ist. Pinkeln, den Hund Gassi führen, Cabriodach zumachen usw gelten nicht als Panne.


    Siehe § 18 StVO Abs. 8


    Allgemeine Erklärungen:
    https://www.advopedia.de/news/…ln-auf-dem-pannenstreifen

    Ein Schnitt so alle 4 Sekunden bringt ordentlich Aktion in Fahrszenen.

    Das ist eigentlich die Kernaussage. Hauptsache nicht die einschläfernden 10 Minuten-Einstellungen.


    Irgendwo um 10 Sekunden ist ein brauchbarer Ausgangswert. Das sind auch in der Regel die Schnittlängen bei den besten Dokus oder in Filmen. Es gibt natürlich immer Ausnahmen, in denen dann durch die Aktion, Hintergrundmusik, Lichtveränderungen usw nach oben oder unten abgewichen werden kann.


    Ich hatte mal eine langsame Motorradfahrt mit einem Gabelholm am Bildrand durch ein verwinkeltes "verlassenes" italienisches Dorf aufgenommen. Im Ergebnis ca. 45 Sekunden ohne Schnitt und darauf die Musik aus "Spiel mir das Lied vom Tod". Eigentlich wartet jeder darauf, dass Charles Bronson, Jason Robards und Henry Fonda auf dem kleinen Dorf-Marktplatz zum Showdown Position einnehmen.


    Was auch ganz amüsant ist, ist das Spiel mit Zeitraffer und Zeitlupe.


    Eine Idee, die mir im Kopf rumspukt: Kamera am Überrollbügel, Perspektive über das Armaturenbrett duch die Frontscheibe, Aufnahmezeit zur "blauen Stunde", Fahrt durch die Großstadt.


    Dabei die "Verbindungsetappen" zwischen einzelnen "Highlights" im Zeitraffer, die "Sehenswürdigkeiten" in Realzeit. Muss natürlich vieles passen, da die "blaue Stunde" keine Stunde dauert, dazu das Wetter, das Verkehrsaufommen auf der Route, der eigene Terminplan...

    @hifi_nok probier es mal mit einer Farbreferenzkarte -

    Hab' ein weißes Auto, geht auch damit :D


    Allerdings dauert der Filmschnipsel mit viel Action ca. 15 Sekunden, aufgeteilt auf "zwei kleine Bildschirme"... da achtet kaum jemand auf Unschärfen der GoPro oder leichte Farbverschiebungen der beiden Cam.

    Gegen endlose langeweile-Einstellungen könnte man auch mal 2 Kameras gleichzeitig nutzen und den Filmschnipsel auf 10 - 15 Sekunden begrenzen. Im Rahmen einer privaten Urlaubsbildchen-Erinnerung habe ich folgendes gemacht:


    Die GoPro ist am vorderen Abschlepphaken und die Sony am Fahrer-Überrollbügel.


    Die unterschiedlichen Farbtendenzen der Kameras werden softwareseitig halbwegs angepasst. Beide Filme laufen synchron, Laufzeit ca. 15 Sekunden. Musik von ZZTop, "La Grange", die Instrumentalpassage ab 2:21.
    Durch eine Motorradgruppe, die uns überholte, kam zusätzlich Dynamik in die Szene. Wichtig ist bei solchen Sachen die Synchronität der beiden Filmchen.



    Nur ein Bildchen als Ideengeber
    film.jpg

    Den Speed holt man auf der Bremse und in der Kurve....

    Bremse...???? Wo finde ich die?


    Im Berliner Umland geht's in der Regel nur geradeaus, auf den kleineren Landstraßen meistens beschränkt auf Tempo 80 oder sogar weniger. Deshalb die Frage nach der Bremse, der Tempomat ist da wichtiger.


    In dem Umfeld stehen beim 160er in der Regel 5,5 - 6-Liter auf der Uhr.


    Auf einer Altherrentour in den Alpen mit einem Kumpel kann dann auch eine >8 stehen, dann gehe ich aber von einem Anzeigefehler aus.

    Jain,


    ist mit der Anhängelast natürlich völlig richtig was du sagst. Aber es gibt in dem Zusammenhang fast immer zwei Werte für die Lasten.


    Es gibt einige ganz spezielle und sehr seltene Fälle (z. B. einige E-Autos), die zwar keine Anhängelast (Zuglast) eingetragen haben und auch keinen Anhänger ziehen dürfen, wohl aber eine Stützslast angegeben wurde. Diese Angabe wäre dann genau der Fall für den Radträger.


    Dass NUR die Stützlast angegeben wird, ist aber wirklich sehr selten.


    Für diejenigen, die sich noch nie mit dem Thema AHK beschäftigten, hier die Angaben zur AHK in der Zulassung Teil I zu unserem Wolfsburger mit Original-Zubehör-AHK


    Wichtig sind die Werte in den Feldern:


    13: Stützlast (Im Beispiel 50 Kg). Das wäre das Gewicht für Radträger incl. der aufgeschnallten Räder. Die tatsächlich vorhandene Last muss dann wiederum von der max. Zuladung des Fahrzeuges abgezogen werden.


    O.1: Anhängelast gebremster Anhänger (im Beispiel 1100 Kg)
    O.2: Anhängelast ungebremster Anhänger (im Beispiel 590 Kg)


    Diese beiden Werte beziehen sich in der Regel auf 12% Steigung


    22: Bemerkungen/die Auflagen vom Hersteller. Hier können auch Abweichungen der o. a. Angaben stehen. Oftmals KANN die Anhängelast etwas höher liegen, wenn auf 8%-Steigung reduziert wird. Diese Bemerkungen KÖNNEN aber im Einzelfall immer anders sein.


    Bei einer ABE - also keine Scheinentragung erforderlich - müssen diese Angaben in der entsprechenden Bescheinigung vorhanden sein, damit im Falle einer Kontrolle das auch geprüft werden kann.