Beiträge von hifi_nok

    @hifi_nok probier es mal mit einer Farbreferenzkarte -

    Hab' ein weißes Auto, geht auch damit :D


    Allerdings dauert der Filmschnipsel mit viel Action ca. 15 Sekunden, aufgeteilt auf "zwei kleine Bildschirme"... da achtet kaum jemand auf Unschärfen der GoPro oder leichte Farbverschiebungen der beiden Cam.

    Gegen endlose langeweile-Einstellungen könnte man auch mal 2 Kameras gleichzeitig nutzen und den Filmschnipsel auf 10 - 15 Sekunden begrenzen. Im Rahmen einer privaten Urlaubsbildchen-Erinnerung habe ich folgendes gemacht:


    Die GoPro ist am vorderen Abschlepphaken und die Sony am Fahrer-Überrollbügel.


    Die unterschiedlichen Farbtendenzen der Kameras werden softwareseitig halbwegs angepasst. Beide Filme laufen synchron, Laufzeit ca. 15 Sekunden. Musik von ZZTop, "La Grange", die Instrumentalpassage ab 2:21.
    Durch eine Motorradgruppe, die uns überholte, kam zusätzlich Dynamik in die Szene. Wichtig ist bei solchen Sachen die Synchronität der beiden Filmchen.



    Nur ein Bildchen als Ideengeber
    film.jpg

    Den Speed holt man auf der Bremse und in der Kurve....

    Bremse...???? Wo finde ich die?


    Im Berliner Umland geht's in der Regel nur geradeaus, auf den kleineren Landstraßen meistens beschränkt auf Tempo 80 oder sogar weniger. Deshalb die Frage nach der Bremse, der Tempomat ist da wichtiger.


    In dem Umfeld stehen beim 160er in der Regel 5,5 - 6-Liter auf der Uhr.


    Auf einer Altherrentour in den Alpen mit einem Kumpel kann dann auch eine >8 stehen, dann gehe ich aber von einem Anzeigefehler aus.

    Jain,


    ist mit der Anhängelast natürlich völlig richtig was du sagst. Aber es gibt in dem Zusammenhang fast immer zwei Werte für die Lasten.


    Es gibt einige ganz spezielle und sehr seltene Fälle (z. B. einige E-Autos), die zwar keine Anhängelast (Zuglast) eingetragen haben und auch keinen Anhänger ziehen dürfen, wohl aber eine Stützslast angegeben wurde. Diese Angabe wäre dann genau der Fall für den Radträger.


    Dass NUR die Stützlast angegeben wird, ist aber wirklich sehr selten.


    Für diejenigen, die sich noch nie mit dem Thema AHK beschäftigten, hier die Angaben zur AHK in der Zulassung Teil I zu unserem Wolfsburger mit Original-Zubehör-AHK


    Wichtig sind die Werte in den Feldern:


    13: Stützlast (Im Beispiel 50 Kg). Das wäre das Gewicht für Radträger incl. der aufgeschnallten Räder. Die tatsächlich vorhandene Last muss dann wiederum von der max. Zuladung des Fahrzeuges abgezogen werden.


    O.1: Anhängelast gebremster Anhänger (im Beispiel 1100 Kg)
    O.2: Anhängelast ungebremster Anhänger (im Beispiel 590 Kg)


    Diese beiden Werte beziehen sich in der Regel auf 12% Steigung


    22: Bemerkungen/die Auflagen vom Hersteller. Hier können auch Abweichungen der o. a. Angaben stehen. Oftmals KANN die Anhängelast etwas höher liegen, wenn auf 8%-Steigung reduziert wird. Diese Bemerkungen KÖNNEN aber im Einzelfall immer anders sein.


    Bei einer ABE - also keine Scheinentragung erforderlich - müssen diese Angaben in der entsprechenden Bescheinigung vorhanden sein, damit im Falle einer Kontrolle das auch geprüft werden kann.

    Nur gaaaaanz grob:


    Es gibt zwei "Gesetzesbereiche"


    Der verkehrsrechtliche Bereich: Ist alles richtig angebaut, Verkehrssicherheit usw. Dafür der TÜV/die ABE.


    Und es gibt den zivilrechtlichen Bereich, der sich aus Gewährleitung/Garantie für das Fahrzeug ergibt. Dafür hält der Händler/Mazda den Kopf hin.


    Wobei es natürlich in der Bewertung der Verkehrssicherheit eine "Schnittmenge" zwischen TÜV/ABE und Mazda gibt.

    Du schreibst den Fremdanbieter an und du willst das mit deinem Händler besprechen, sehr lobenswert. Aber warum fragst du nicht bei Mazda Deutschland nach?


    Mazda übernimmt am Ende die Garantien für die o. a. Baugruppen und nicht der Fremdanbieter. Oder übernimmt der auch evtl. Garantieansprüche, die Mazda wegen "Überlast durch AHK" ablehnt?


    Ob letztlich wirklich "Überlast" an einem Defekt Schuld war, lässt sich dann nur mit vielen Gutachten, Gegengutachten, Anwälten usw. klären.


    Ganz ehrlich, mir wäre das zu dünnes Eis.

    Es gibt nur einen für eine RECHTSVERBINDLICHE Auskunft in Sachen AHK für deutsche MX5 und das ist Mazda Deutschland.


    Die können nämlich sagen, ob für deutsche Fahrzeuge Kühlsystem, Bremsen, Kupplung, Antriebsstrang, Karosseriefestigkeit usw. eine AHK aushalten.


    Da nicht unterschieden wird, ob an einer AHK ein Radträger für ein 9 Kg Carbonfahrrad, eine Segeljolle, Motorrad, kleiner Lastenesel oder Wohnwagen "verkuppelt" wird, spielt die Art der Nutzung in der AHK-Scheineintragung keine Rolle. Wichtig sind die Angaben für Zuglasten (verschiedene Steigungen, gebremst/ungebremst, Geschwindigkeiten) und die Stützlast, die nicht über den Daumen geschätzt werden dürfen. Der Einzige, der in dieser Hinsicht nicht schätzt, ist der Hersteller. Und an den kann man sich halten, wenn plötzlich die Spaltmaße an den Türen nicht mehr stimmen, der Kühler den Anforderungen nicht gewachsen ist, das ESP kollabiert, weil hinten immer "irgendwas wackelt" ....


    Das dürfte dann ein unterhaltsamer Rechtstreit werden, wenn etwas sein sollte.


    Daher verbieten sich auch irgendwelche Vergleiche mit anderen Herstellern/Modellen. Wenn der Hersteller eine AHK für ein bestimmtes Modell ermöglicht oder nicht frei gibt, dann hat das bestimmte Gründe.


    So gab es mal für den VW Scirocco keine AHK, für den Golf aber schon. Grund: der Scirocco hatte auf Grund der flacheren Form einen kleineren Kühler.


    Bei einem MB-Coupe war der Einbau einer AHK möglich, wenn ein größerer Kühler (aus einem anderen Modell) eingebaut wird. Das gab's sogar in der Zubehörliste einen deutlichen Hinweis.

    Ich nutze nur Scenic. Habe aber letztes Jahr eine Sonderaktion genutzt und für 47,99 eine Lifetimelizenz gekauft. :thumbdown: Ist dann natürlich ärgerlich. Habe die mal angeschrieben wie das damit aussieht. Vermutlich gibt es aber was im kleingedruckten, was dann heißt wie: "....damit heißt unbegrenzt nur mit einer Mindestnutzung von 3 Jahren..."

    Genau das Kleingedruckte....


    Schau dir dazu auch mal die sog. Lifetime-Geschichten der Karten an. Wenn die Geräte technisch veraltet sind, das Kartenformat geändert wird.... gilt diese Lifetimegarantie natürlich nicht mehr.


    Wann Geräte als veraltet eingestuft werden, obliegt natürlich dem Hersteller. So kann z. B. der geräteinterne Speicher zu klein werden.