Durch die Teilkasko werden im Normalfall keine Vandalismusschäden übernommen. Ein Problem beim Cabrio ist aber die Abgrenzung zum versuchten Einbruchsdiebstahl, siehe auch
http://advotas.de/aktuelles/ve…echt/versicherungsrechti/
Hier im Ratgeber der Cosmos-Versicherung
Zitat:
Wurde ein Gegenstand aus dem Cabrio gestohlen, handelt es sich um einen Einbruch. Der Schaden wird von der Teilkasko übernommen, wenn es sich um einen festverbauten Gegenstand handelt. Wenn es sich um einen nicht festverbauten Gegenstand handelt, wird dieser gegebenenfalls von der Hausratversicherung übernommen. Wurde beim Einbruch auch das Verdeck zerstört, wird der Schaden auch von der Teilkasko übernommen. Handelt es sich aber um Vandalismus, der nur die Zerstörung des Verdecks zum Ziel hatte, leistet nur eine Vollkasko.
Ganzer Text
https://www.cosmosdirekt.de/au…rung/cabrio-versicherung/
Und da wird's natürlich mit der Beweisführung bei einem versuchten Einbruch sehr schwer. Spannend wird's natürlich, wie sich z. B. die eigene Hausratversicherung verhält, wenn z. B. die Sporttasche aus dem innenraum geklaut wird und der Schaden des Daches in Rechnung gestellt wird.
Also entweder die schlecht gelaunten und hungrigen Mastinos oder eine Vollkasko.