Beiträge von hifi_nok

    Gut, dass wir d'rüber gesprochen haben :D


    Am Ende ist's aber wurscht, ob es um Federn, Felgen, Auspufftöppe oder sonst was geht. Das Verfahren ist eigentlich immer identisch.


    E-Nummer, Teilegutachten, ABE... man sollte IMMER VOR DEM KAUF ganz genau prüfen (lassen) ob Einzelteile oder in Kombination mit mehreren Teilen der Umbau rechtlich möglich ist. Verlasst euch dabei nicht nur auf mündliche Aussagen, es existiert oftmals ein divergierender Kenntnisstand.

    Highfidele, du hast oben geschrieben, dass im Gutachten nur die kleine Motorvariante aufgelistet ist, das könnte Probleme geben.


    Es wird oft gesagt, dass dann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöscht. Nun ja, so pauschal kann das nicht gesagt werden.


    2 Dinge sind für das Erlöschen der BE erforderlich.


    Es muss ein Umbau oder eine Veränderung gegenüber dem Serienmodell vorliegen. Das setzt also voraus, dass eine Änderung vorsätzlich erfolgte.*


    UND


    - der Umbau hat Einfluss auf die Emissionen (Lärm, Abgas),
    - die Fahrzeugart wird verändert,
    - eine Gefährdung ist nicht ausgeschlossen.


    Eine dieser drei Punkte reicht dann aus, damit die BE erlischt.


    Siehe hier, Absatz 2


    Interessant in dem Zusammenhang mit den Federn ist die "Gefährdung" und die kann in der Regel nur im Einzelfall geklärt werden. Ein mögliches Szenario wäre z. B., wenn ein Gutachter feststellt, dass die Federn zu kurz sind und das Fahrzeug bei einer Vollbremsung auf welliger Fahrbahn in der Fahrstabilität beeinträchtigt wird. Da gibt's mehrere denkbare Szenarien, muss jetzt nicht augebreitet werden.


    Das Erlöschen der BE heißt nicht automatisch, dass auch eine Betriebsuntersagung vorliegt, da das eine "Kann-Regel" ist, siehe § 5 Abs. 1 FZV


    Die Versicherungen werden im Falle eines Falles vor Gericht ziehen, da Fahrzeuge ohne BE grundsätzlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das kann dann alles sehr lange dauern bis abschließend geklärt ist, ob und inwieweit der Umbau für eine Unfallbeteiligung maßgeblich war. Unter Umständen geht's dann sogar um grobe Fahrlässigkeit, was bedeuten kann, dass die Versicherung zwar den gegnerischen Schaden erst einmal bezahlt, sich aber das Geld zurückholen will.




    *Verliert also jemand während der Fahrt den Auspuff auf Grund eines Montagefehlers, so erlischt in dem Falle nicht die BE, da keine vorsätzliche Änderung erfolgte.

    Ein gut funktionierendes DKG gibts aber nicht, so gut wie alle DKG sind anfällig und machen früher oder später irgendwelche Probleme, egal welcher Hersteller.Deshalb setzen auch die meisten Hersteller wieder vermehrt auf Wandler.

    Ich habe schon einige DKG gefahren. Probleme: 0


    Honda verbaut die Dinger seit einigen Jahren auch in Motorräder. In insgesamt drei Getrieben in unseren Motorrädern keine Probleme. Mittlerweile baut Honda DKG sogar in die True Adventure mit Geländeprogramm ein, bekannte Probleme: 0

    Da bin ich zu 100% bei dir.


    Aber Anstand und gute Sitten sind ganz offensichtlich aus weiten Teilen der Gesellschaft verschwunden. Siehe die lebenden Hirntoten, die Unfälle mit ihren Handys "filmen" und ins Internet stellen.

    ich wiederhole mich noch einmal: das passiert dann aber im vollen Bewusstsein darüber, dass ich an einer öffentlichen Veranstaltungen Teil nehme.

    Selbst dann geht das Recht am eigenen Bild (im Falle von abgebildeten Personen) nicht verloren:


    Persönlichkeitsrecht: Das Recht am eigenen Bild
    Das Recht am eigenen Bild gehört zum Persönlichkeitsrecht eines Menschen. Wird es missachtet, können teure Schadensersatzforderungen drohen.
    www.rechtambild.de



    Im Falle von "nur Autofotos" sieht's etwas anders aus, siehe Urteil vom LG Kassel:
    http://www.datenschutz.eu/urte…dgericht-Kassel-20070510/


    Aber Vorsicht, Urteile sind in der Regel Einzelfallurteile


    Zitat aus dem Urteil
    Ob eine Verletzung des durch die §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen. Denn wegen der Eigenheiten des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite ermittelt werden



    Stressfreier wird's in jedem Falle, wenn Kennzeichen/Personen verpixelt werden.

    Die einfache Halterauskunft ist ein Weg.


    Noch schlimmer wird's bei Verkausfsanzeigen. War eine Zeit lang eine verbreitete Masche:
    http://www.t-online.de/wirtsch…-mit-autokennzeichen.html
    Ob's noch so gemacht wird, weiß ich nicht.


    Was mich aber viel mehr irritiert, dass überhaupt darüber diskutiert wird. Wieso wird es nicht einfach respektiert, wenn jemand das Kennzeichen verpixelt. Das Kennzeichen gehört zu den persönlichen Daten, siehe Zitat:


    Im Einzelfall stellt sich die Bestimmung, ob es sich bei Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht, als äußerst schwierig dar. Grundsätzlich gilt, dass alle Informationen, über die irgendwie ein Personenbezug hergestellt werden kann, auch unter den Begriff der personenbezogenen Daten fallen. Klar zuzuordnen sind der Name, die Telefonnummer sowie Kreditkarten- oder Personalnummern. Aber auch Kontodaten, Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, der Gang, die Kundennummer oder die Anschrift zählen zu den personenbezogenen Daten.


    Ganzer Text


    Und wenn jemand dieses Datum nicht veröffentlichen möchte, so ist das einfach zu respektieren. Wie weit ist diese Gesellschaft schon öffentlich konditioniert, dass sich andere rechtfertigen müssen, wenn sie ihre Daten nicht veröffentlichen möchten?

    Selbst die neuste Go Pro bekommt keine ruckelfreien Videos hin.

    Versuchs mal mit der Sony FDR X3000. Die hat den Stabilisator in der Optik. Nachteil des Systems: zieht viel Strom.


    Besser geht's dann wirklich nur noch mit Gimbal, allerdings sind die Teile groß, schwer, brauchen Strom und sind nicht wasserfest.

    Bedenke, dass bei der Sony das Unterwassergehäuse im Lieferumfang enthalten ist, bei der GoPro muss es extra gekauft werden.


    Auch wenn GoPro die 5er mit "10 Meter wasserdicht" bewirbt, sollte bei Wassersportaufnahmen immer ein UW-Gehäuse eingesetzt werden, erst recht im Salzwasser. Die feinen Salzkristalle setzen sich in kleinste Spalten und Ecken ab und können sogar die Oberfläche angreifen. Daher sollte immer ein UW-Gehäuse im "Wasserbetrieb" genutzt werden, da sich das UW-Gehäuse einfacher pflegen lässt (z. B. die Deckeldichtung).


    Siehe auch:
    https://www.olympus.de/s/uw_us…en/setup/meintenance.html
    oder
    http://www.unterwassergehaeuse…e-der-unterwassergehaeuse


    Zumindest was das Haltersystem angeht, stehen sich die Sony und die GoPro in nichts nach. Die Sony hat das übliche 1/4-Zoll Fotogewinde und kann mit einem kleinen Adapter auch auf das GoPro-System adaptiert werden. Wer Ram-Mount benutzt, dem ist das sowieso alles egal :D