Wobei er ja recht hat, in dem teilegutachten steht es so drin
Da hast du es doch schon!
Er kann oder will es nicht abnehmen da so nicht vom Teilegutachten abgedeckt was Voraussetzung für eine Eintragung nach §19 ist.
Abweichende Eintragungen erfordern eine Prüfung nach §21 und das darf regional nicht jede Prüforganisation (auch wenn das gerade am kippen ist wenn ich mich recht entsinne...).
Also je nach dem wo du her kommst einfach mal zu TÜV oder Dekra schauen, KüS darf es bei dir scheinbar nicht. Wer es bei dir darf -> Google!
Ich finde es nur schade das es hier so verkauft wird das eben die und die und eben meine Kombination gehen würden...
Ich finde es schade das oft einfach gelesen aber weder verstanden noch nachgedacht wird. Fast alle Aussagen hier beruhen auf Erfahrungen von bestimmten Personen zu bestimmten Themen, kann mann die einfach 1zu1 auf sich selbst beziehen? Kann mann schon, muss dann aber nicht klappen. Und ist dann der Forums-User schuld bei dem es geklappt hat?