Der Mangel war nicht bekannt und konnte daher auch nicht vorzeitig identifiziert und behoben werden. Andersrum: Es gab Getriebe in der ersten MX5-Serie die hopps gegangen sind, was auch sehr früh bekannt geworden ist. Innerhalb der Garantie MUSS der Hersteller für den Ersatz aufkommen. Aber nicht provisorisch, sondern erst dann, wenn es kaputt ist. Ein defektes Getriebe halte ich jetzt mal für mehr Sicherheitsrelevant als eine nicht funktionierende Rückfahrkamera. Die Argumentation der Sicherheitsrelevanz in dem Fall halte ich persönlich für weit hergeholt, insbesondere, weil hier die Fahrzeuge auch ohne ausgeliefert werden. In den USA sieht das wieder anders aus, die haben auch andere Gesetze, die wir nicht haben. Dort ist die Kamera mittlerweile Pflicht.
Außerhalb der Garantie ist es eine individuelle kaufmännische Entscheidung, ob Mazda sich daran beteiligt. Deren Entscheidung dem Händler gegenüber ist gültig.
Es ist dein gutes Recht bzw deine Pflicht den Händler mit ins Boot zu nehmen, wenn du möchtest, dass der Hersteller oder Importeur sich daran beteiligt. Dein Händler hat dadurch keine Pflicht eine Anfrage zu senden. Versteh mich nicht falsch die meisten sollten das tun, denn ein zufriedener Kunde ist das Wichtigste in dem Geschäftsfeld und die Konsequenzen für das Gegenteil sind teils enorm. Aber es besteht kein Anspruch darauf ich hoffe das verstehst du.