Beiträge von Sebastian S.

    Ich darf das mal ein bisschen Aufdröseln, 6 Jahre Garantie ist etwas zu allgemein gehalten:


    Jedes Fahrzeug, das seine Erstzulassung nach dem 01.03.2022 erhält hat die folgenden Garantien:


    GarantieZeit
    LaufleistungKommentar
    Neuwagengarantie6 Jahre
    150.000 km
    Vorher 3 Jahre & 100.000km | Je nachdem was zuerst eintritt
    Originalteile & Zubehör
    2 + 1 Jahr
    Ohne Begrenzung
    Das 3. Jahr ist nur dabei, wenn das Zubehör im Kaufvertrag vermerkt ist, ansonten greift die Normale 2 jährige Ersatzteilgarantie ab Rechnungsdatum
    Lackgarantie & Garantie gegen Oberflächenkorrosion
    3 Jahre
    Ohne Begrenzung
    Vorher 2 Jahre. Schäden von Außen, die z.b durch Tierkot entstehen, sind nicht Garantiefähig.
    Garantie gegen Durchrostung
    12 Jahre
    Ohne Begrenzung
    Ohne Änderung, die Durchrostung muss von innen nach Außen erfolgen, Stichwort "Schadensminderungspflicht"


    Garantie speziell für E-Fahrzeuge / Plug-In-Hybriden
    ZeitLaufleistungKommentar
    Ladekabel (z.B Mode 2, Mode 3)
    3 Jahre
    100.000kmJe nachdem was zuerst eintritt
    HV-Batterie8 Jahre
    160.000kmJe nachdem was zuerst eintritt. Nur Mazda 2 Hybrid 6 Jahre 150.000km
    Kapazität der HV-Batterie (Nur BEV-Fahrzeuge)
    8 Jahre
    160.000kmJe nachdem was zuerst eintritt



    Die Voraussetzungen sind die Selben:

    • Fahrzeug muss von einem Mazda-Händler ausgeliefert werden.
    • Im Bordbuch und Digitalem Service-Nachweis sind die Übergabeinspektion eingetragen.
    • Fahrzeug muss bei einem Fachbetrieb nach Herstellervorgabe mit Mazda Original-Teilen gewartet worden sein.
    • Die Ansprüche müssen umgehend geltend gemacht werden.

    Die Einschränkung mit der Ersatzteilgarantie bleibt ebenfalls bestehen. Um das leicht auszuschreiben schildere ich ein Fallbeispiel:

    3 Tage vor Ende der Neuwagengarantie wird das "Radlager vorne rechts" ersetzt, weil es Geräusche macht. Mit dem Ende der Neuwagengarantie erlischt auch automatisch die Garantie für das Ersatzteil "Radlager vorne rechts". Es greift nicht die Ersatzteilgarantie, wenn nach 1 Jahr und 11 Monaten das Radlager erneut defekt sein sollte.


    Für einige Teile wie das erwähnte Verdeck muss ohnehin eine Vorabgenehmigung eingeholt werden. Es kann also durchaus sein, dass sich in einer Fallprüfung herausstellt, dass das Verdeck durch Gewalt oder Vandalismus beschädigt wurde, das ist dann logischerweise nicht Garantiefähig.

    Erstmal ne Frage dazu: Welche Sensoren?

    Im RF-Mechanismus sind auf beiden Seiten jeweils 2 Endschalter eingebaut, die erfassen wie das Verdeck steht. Das ist nötig um den Ablauf elektrisch überwachen zu können. Außerdem haben alle Elektromotoren des Dachs einen Sensor verbaut, damit das Steuergerät die Betätigungsgeschwindigkeit und die Gesamtumdrehungen erfassen kann.

    Für Serviceberater und Werkstätten und Kunden sind diese Wartungspakete das unkomplizierteste und komfortabelste, was es geben kann. Fahrzeug kommt, Direktannahme machen, Alles notieren, Anfrage bei der CG stellen, Freigabe bekommen.


    Keine Diskussionen "Wie kann das schon sein?", kein "Ich fahr doch nicht viel", kein "Das is aber teuer, kann man was machen"


    Bestes Beispiel: 3 Jahres Inspektion, TÜV/AU, MazdaCare Plus.


    Inspektionspreise sind festgelegt und fair für alle beteiligten, keine Partei wird dadurch Arm oder Reich

    TÜV/AU-Preis wird durchgewunken, muss natürlich realisitisch sein

    Tüv bemängelt, dass die Bremsen verschlissen sind, der Mechaniker hätte das noch durchgewunken: Anruf bei der CarGarantie, Freigabe holen, Thema vom Tisch

    Kunde sagt seine Scheibenwischer schmieren: Mit anfragen, freigabe bekommen, montieren

    Monteur stellt fest, Schlüsselbatterie schwach (ist neu dazu gekommen): Anfragen, neue Batterie rein, fertig.


    Im Grunde kommt der Kunde EINMAL in die Werkstatt, bekommt ein für ihn unkompliziertes Rundum-Sorglos-Paket und muss sich am Ende keine Gedanken um Mehrkosten machen. Da man für den Vertrag monatlich bezahlt , tut das auch nicht so extrem weh im Geldbeutel. Der oben genannte Fall kann je nach Fahrzeug an der 1000€ marke kratzen.


    Bei den Mazda-Care (ohne Plus) paketen bekommt man "nur" die Kosten der Inspektion erstattet, Verschleiß geht auf die Kappe des Kunden. In beiden Fällen sind keine Reifen inbegriffen.

    ?( Ich hab bevor ich das eben geschrieben habe, ins Werkstatthandbuch geschaut. Du hast vermutlich die Überlaufschraube geöffnet und nicht die Ablassschraube. Das Öl aus dem Wandler bekommt man tatsächlich nur durch Spülung raus.

    Zum Spülen fehlt uns die Ausrüstung, ein Wechsel kann jede Werkstatt durchführen, das ist kein Hexenwerk. Eine Spülung ist auch erst dann interessant, wenn du Beanstandung wie rupfen, oder stottern hast. Dann sind Fremdpartikel im Schaltkasten, die die Funktion stören.


    Einen Schritt weiter zum Wechsel wäre der Abbau der Ölwanne und Ersatz des Ölfilters (sofern das ein richtiger Filter ist und nicht nur ein Partikelsieb wie bei der Motorölpumpe) Damit braucht man etwas mehr ATF, kann dafür aber mehr sauber machen und die Magneten begutachten.