Dass ohne Aufpreis ist echt super, Da ging hoffentlich trotzdem was in dei Kaffekasse ![]()
Beiträge von Sebastian S.
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Bei den Pedalen geht es aber meines Wissens um die ordnungsgemäße Montage. Verkeilte Pedalauflagen sind schließlich ein Sicherheitsrisiko, auch wenn die Teile selber gut sind.
Das ist Sinn und Zweck der Änderungsabnahme, schon richtig. Aber wie erwähnt sind auch Anbauteile außen potentiell gefährlich und haben eine ABE
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Aussage TÜV: fehlt das "auch genehm:..." In der Abnahme muss man auch bei Rückrüstung nochmal vorstellig werden. Denn ist die Abnahme in den Papieren fest eingetragen muss man auch das berichtigen lassen. Und das Landratsamt darf das nicht eigenmächtig machen, nur weil der Halter das sagt.
Einfach darauf achten, dass euch der Passus eingetragen wird.
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Die Originalteile sind homologiert.
Nicht alle, zumindest nicht als ich sie 2016 bekommen habe. Die Alu Pedale brauchen eine Änderungsabnahme.
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Gibt es beim ND offiziell die Möglichkeit den Airbag auszutragen?
Welchen denn? Fahrer und Beifahrerairbag definitiv nicht, bei den ersten ND waren die Seitenairbag laut Jan#SPS nicht in der ABE hinterlegt.
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Ich frag morgen einfach mal den Ingenieur der bei uns ins Haus kommt, der wird das sicher beantworten können

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Ich hatte meinen ja erst vor Kurzem zum TÜV. Für die H&R Stabis und Bremsscheiben musste eine Änderungsabnahme gemacht werden. Der Prüfer schrieb in seine Ergänzung zum Fahrzeugschein "Auch genehmigt:..."
Damit sagt er aus, dass die H&R verbaut sein können aber nicht müssen. Bei einer Änderungsabnahme wo das nicht so drin steht muss auch die Rückrüstung auf Serie wieder mittels Änderungsabnahme abgenommen werden. Daher auch der Begriff ÄNDERUNGSabnahme. Macht logisch für uns keinen Sinn, aber wir sind in einem Bürokratiestaat.
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Niemand hat was anderes behauptet und über VW hat hier doch niemand geredet.

Ich habe das auch schon öfter beobachtet, dass beim Laden mit Zündung aus das istop erstmal nicht funktioniert. Nicht bei meinem sondern bei meinem Vater seinem Mazda 6. Meine Vermutung geht dahin, dass das Steuergerät, das für die Auswertung des Stromsensors verantwortlich ist bei Zündung aus nicht aktiv ist und somit den korrekten Zustand ndicht erfasst ganz egal wie man lädt.
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Davon abgesehen, dass man sich damit Fahrdynamisch sicher keinen Gefallen tut weil Hebelkräfte jetzt Asymmetrisch verändert sind ist es nur so wie abgenommen zugelassen, es sei denn der Prüfer hat in seine Abnahme eine "ODER" Klausel eingebaut.
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2. Neutralschalter