So ein Hardcore-Datenschützder darf mir erklären warum das Rechtswidrig sei, aber wenn ich mir aufschreibe, dass ein männlicher Fahrer schätzungsweise 35 im blauen Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen AB-CD 1234 Fahrerflucht begangen hat sei das was anderes.
Ich finds gut, dass in Gerichten immer mehr das Beweismaterial der Geschädigten zugelassen wird und die tatsächlichen Täter, die einen tatsächlichen Schaden hinterlassen zur Kasse gebeten werden. Wenn ich dafür noch ein Ordnungsgeld von 100€ hinlegen muss, weil ich öffentlichen Raum gefilmt habe ist mir das bei einem 1000€ Schaden herzlich egal. Die Schadensminderung auf meiner Seite reduziert sich um 900€ und die des angezeigten erhöht sich um ein vielfachen dessen, hätte er einfach angehalten.