Olchix Danke, werde ich morgen mal antesten!
Beiträge von Ronotto
-
-
Wieso habe ich die Embleme noch nicht? Ich hab doch vor dir bestellt!
Eeeerrrrnnnnsttt!
-
-
... ich finde gerade meine Brille nicht ...
Aber ist das nicht der "Neue" von Ronotto ...
Ja genau und den hat die Russenmafia mit denn als NEU verkauft!
-
Asumag und bwm haben definitiv Recht.
Die Gewährleistungsregelung wurde kürzlich (glaube es war Januar 2022) gesetzlich angepasst speziell für Gebrauchtwagenkauf. D.h. die Beweislastumkehr ist wie korrekterweise von bwm beschrieben auf 12 Monate erhöht/verlängert worden.
Ich betone das mit Garantie vs. Gewährleistung immer, weil viele oft nicht Wissen was der Unterschied ist (aber sehr gut formuliert worden)
Und endlich mal ein Gesetz was die Rechte des Verbrauchers stärkt und nicht einschränkt.
Trotzdem ist die Garantie (da freiwillig "on top" auf Gewähreleistung) vom Umfang oft weiter gefasst. Aber ja die Beweislastumkehr ändert vieles..
Ich habe das gerade nochmal nachgelesen. Asumag und bwm haben Recht. Die Beweislastumkehr wurde auf 1 Jahr verlängert. Entschuldigung das war eine Wissenslücke bei mir!
-
Also mich hat das Lenkradvibrieren/Gegenlenken vom Assi auch massiv gestört (ist aber auch mein erstes Auto, das sowas hat, vielleicht deshalb
).
Mag sein dass ich mich täusche - oder seither keiner Linie zu nahe gekommen bin - aber ich bilde mir ein, dass ich zumindest das Vibrieren dauerhaft ausschalten konnte und jetzt nur noch der orange blinkende Balken im Display angeht (aber vielleicht meintest Du den Assi insgesamt Ronotto). Werde ich bei Gelegenheit nochmal prüfen und berichten.
Kannst du mir denn noch beschreiben, wie du das Vibrieren ausgeschaltet hast?
Bei mir sind einige Einstellmöglichkeiten nicht möglich (ausgegraut) weil sie über "Skyactive sense" geregelt werden.
-
D4YW4LK3R da du das immer so betonst: doch, Gewährleistung hast du auch und die ist im Allgemeinen besser als eine Garantie.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die er nach belieben einschränken und an Bedingungen knüpfen kann. Theoretisch könnte in den Garantiebedingungen drin stehen, dass du das Auto täglich durch eine Mazda Werkstatt durchchecken lassen musst, um die Garantie zu erhalten. Das ist jetzt sehr unrealistisch, aber was tatsächlich häufig gemacht wird ist, dass bestimmte Teile (z.B. alles an der Elektrik / Elektronik) oder bestimmte Schadensbilder (Rost) von vornherein und komplett ausgeschlossen werden.
Die Gewährleistung dagegen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die nicht modifiziert / eingeschränkt werden darf. In der Theorie ist die schwächer: bei der Gewährleistung geht es darum, dass das Gerät bei Übergabe mängelfrei war. Bei einem so komplexen Gerät wie einem Auto kann es ja aber versteckte Ursachen geben. Wenn du einen Kolbenfresser hast, ist der erstmal nur das Symptom, nicht die Ursache. Ursache könnte zum Beispiel eine Ölpumpe sein, die schon seit 10.000km nicht mehr richtig fördert und damit bei Übergabe schon im rechtlichen Sinne defekt war. Da stünde es dann beiden Seiten frei, zu beweisen, dass der zu Grunde liegende Schaden bei Übergabe schon bestanden hat, oder eben nicht. Da das aber a) mit extrem hohen Kosten verbunden ist und b) im nachhinein oftmals überhaupt nicht mehr geht, gibt es eine sogenannte Beweislastumkehr. Die Gewährleistung läuft (gesetzlich vorgeschrieben) 2 Jahre. Bis 1 Jahr nach Übergabe gilt die Annahme, dass der Schaden bei Kauf bereits bestanden hat und der Verkäufer hat die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen. Danach gilt die Annahme, dass der Schaden bei Kauf noch nicht bestanden hat und der Käufer hat die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen.
Wenn du also zum Beispiel nach 5 Monaten Geräusche im Getriebe hast und die sagen "Getriebe ist durch unsere Garantie nicht abgedeckt" sagst du "nix Garantie - Gewährleistung!" und dann müssen sie doch.
Viele Händler mögen die Gewährleistung nicht, weil sie die geben müssen und nicht einschränken können. Da wird dann auch gerne mal mit Garantiebedingungen gewedelt, obwohl sie einen Schaden auf Gewährleistung beheben müssen. Darüber informieren sie ihre Kunden dann auch gerne mal nicht.
Das hast du gut ausgeführt. Es nennt sich aber auch Sachmängelhaftung und die Beweisumkehr tritt schon nach 6 Monaten ein und nicht wie du geschrieben hast nach einem Jahr.
Daher halte ich die gesetzliche Sachmängelhaftung auch für einen Rückschritt, gegenüber der vorherigen Regelung!
-
Vibriert das nur oder lenkt das aktiv gegen? Beim Leihwagen, den ich letztens während des Getriebetauschs hatte (nagelneuer RF), hackte die Lenkung immer rein, wenn man ohne Blinker Spur wechselte oder dem weißen Streifen rechts zu nahe kam. KATASTROPHE! Im Grunde nur was für Leute, die mehr auf ihr Händi glotzen als auf die Straße.
Es lenkt schon aktiv gegen, aber dass ist so minimal, dass es kaum spürbar ist. Das kenne ich von anderen Modellen von VW und BMW deutlich massiver!
-
Genau, den muss man jetzt über ein Untermenü deaktivieren.
Das schlimme daran ist aber, dass er nach jedem Start wieder aktiv ist.
-