Beiträge von Ronotto

    Ich finde jede Sichtbehinderung im direkten Sichtfeld unnötig und teilweise sogar gefährlich, mag sie auch noch so klein sein.

    Damit meine ich natürlich keine Pickerl oder Umweltaufkleber die direkt am Rand der Scheibe geklebt sind.


    Meine Dashcam ist auf der Beifahrerseite hinter dem Spiegel angeklebt und beeinträchtigt mein Sichtfeld überhaupt nicht!

    Genau DA werde ich sie auch platzieren...perfekte nicht störende Position mit optimalem Erfassungsbereich.

    Ich halte es für falsch, die Dashcam auf der Fahrerseite neben bzw. teilweise hinter dem Spiegel zu montieren. Die Scheibenfläche des ND ist sowieso schon sehr klein und daher ist jegliche Sichtbehinderung durch Geräte zu vermeiden.


    Besser ist die Montage auf der Beifahrerseite hierfür geeignet!

    P.S. Glaube in der Schweiz war es, ist der Betrieb einer DashCam verboten ! Das die Schweiz sehr teuer ist ..... bekannt, bei Strafen ist das genauso.

    Vorher schlau machen, ob in dem Land wo ich bin, DashCams bzw. deren Betrieb erlaubt ist.

    Die Schweiz meide ich mittlerweile, weil mir deren Anti-Autofaher und die Preise nicht mehr ganz passen.


    Nein, zum Glück nicht, denn dann dürftest DL es auch nicht als Navi nicht nutzen.

    Wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt nicht in der Hand halten, sondern es sich in einer Halterung befindet, dürfen Sie es als Navigationsgerät benutzen. Rechtssaussage ADAC.


    Die Bedienung elektronischer Geräte ist, wenn der Wagen nicht abgeschaltet ist (auch Start/Stop zählt da nicht an der Ampel) untersagt. Da geht ja auch so weit, das Tesla Model 3 Fahrer vor Gericht verloren hat, der den Intervall von seinen Scheibenwischer auf dem zentralen Display während der Fahrt umgesgellt hatt.

    Danke für die Klarstellung!

    Das alles ziemlich schwammig. Wenn du den §1 der StVzO nimmst hast du eh verloren. Jeder Gutachter wird dir darlegen, wenn du abgelenkt und da was rum fummelst,

    es zum Crash kommt, du mindest eine Teilschuld verbraten bekommst. Aber das ist hier nicht das Thema.

    Du machst hier das gleiche wie im E-Auto-Thread. Wenn du argumentativ nicht mehr weiter weißt, dann holst du die große Keule raus. Jetzt kommst du mit dem Totschlag-Argument § 1 StVO. :/


    Und wenn mir der Himmel auf den Kopf fällt, dann brauche ich auch kein Auto mehr!

    Kasselaener Danke für deine spitzfindige Nachfrage.


    Natürlich bin ich mir dessen bewusst das ich das Smartphone während der Fahrt nicht bedienen darf.


    Ich kann aber durchaus vor einem Pass rechts ranfahren, alle notwenigen Einstellungen über das Smartphone vornehmen, die Aufnahme starten und dann weiterfahren.


    Während der Fahr kann ich dann kurz auf das Smartphone schauen, dass bei mir direkt unter dem MZD angebracht ist, um zu sehen ob alles stimmt. Das ist nicht verboten.

    Mal eine Grundsatzfrage zum Verständnis....für was braucht dein Handy während der fahrt eine Verbindung zur DashCam ?

    Die Verbindung ist nur zur Konfiguration und zum runter Laden der Aufzeichnungen ? Verstehe ich nicht so ganz...

    Wenn du die Dashcam im Urlaub verwendest, weil du z.B. eine Passfahrt mitfilmen möchtest, dann kannst darüber alles steuern.

    Also wenn du da sympathische Leute suchst, dann bist du da völlig falsch!


    Da gibt es nur MX-5 Verrückte!


    Völlig durchgeknallt, fixiert auf ein kleines unbequemes Auto. Geben die letzten Euros für Zubehör und dergleichen aus. Trinken nur alkoholfreies Bier damit sie später noch eine Runde fahren können. Vernachlässigen Ihre Frauen jeden Samstag um den kleinen zu putzen, den MX-5 meine ich natürlich!


    Und solche Leute willst du kennenlernen? ;)