P.S. Glaube in der Schweiz war es, ist der Betrieb einer DashCam verboten ! Das die Schweiz sehr teuer ist ..... bekannt, bei Strafen ist das genauso.
Vorher schlau machen, ob in dem Land wo ich bin, DashCams bzw. deren Betrieb erlaubt ist.
Die Schweiz meide ich mittlerweile, weil mir deren Anti-Autofaher und die Preise nicht mehr ganz passen.
Nein, zum Glück nicht, denn dann dürftest DL es auch nicht als Navi nicht nutzen.
Wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt nicht in der Hand halten, sondern es sich in einer Halterung befindet, dürfen Sie es als Navigationsgerät benutzen. Rechtssaussage ADAC.
Die Bedienung elektronischer Geräte ist, wenn der Wagen nicht abgeschaltet ist (auch Start/Stop zählt da nicht an der Ampel) untersagt. Da geht ja auch so weit, das Tesla Model 3 Fahrer vor Gericht verloren hat, der den Intervall von seinen Scheibenwischer auf dem zentralen Display während der Fahrt umgesgellt hatt.
Danke für die Klarstellung!
Das alles ziemlich schwammig. Wenn du den §1 der StVzO nimmst hast du eh verloren. Jeder Gutachter wird dir darlegen, wenn du abgelenkt und da was rum fummelst,
es zum Crash kommt, du mindest eine Teilschuld verbraten bekommst. Aber das ist hier nicht das Thema.
Du machst hier das gleiche wie im E-Auto-Thread. Wenn du argumentativ nicht mehr weiter weißt, dann holst du die große Keule raus. Jetzt kommst du mit dem Totschlag-Argument § 1 StVO. ![]()
Und wenn mir der Himmel auf den Kopf fällt, dann brauche ich auch kein Auto mehr!