Beiträge von Ronotto

    Können wir das Thema mal langsam abhaken?


    Nach meinem Rechtsverständnis müssen sich stets zwei geschäftsfähige Parteien über Leistung und Preis einig sein, damit ein bindender Kauf zustande kommt. (egal ob mündlich oder schriftlich)
    Die Zustimmung zum Gebot (= Angebot) blieb aus. Also...?


    btw. lassen mich einige Äußerungen hier, an der Geschäftsfähigkeit angeblicher Kaufinteressenten zweifeln. :thumbdown:

    @GarchingS54 - Ich zitiere dich jetzt mal stellvertretend für einige Äußerungen hier.


    1. Es ist ein Vertrag zustande gekommen. Er hat ein schriftliches Angebot gemacht und ich habe es durch mein Gebot angenommen. Dies ist ein Faktum das man mit jeder Menge Wortdeutungen nicht wegdiskutieren kann.


    2. Gab es kein Wort vom Anbieter zur Klarstellung, auch nicht per inbox, stattdessen wurde einfach der Angebotstext geändert. Letzteres ist schon ziemlich unverfroren.


    3. Habe ich das Anfangs auch nur als Spaß angesehen, wass sich allerdings schlagartig änderte, als 2. eintrat.


    4. Auf die Art komme ich günstig zu einem neuwertigen Kofferset.


    5. Warte ich auf ein Angebot von @A+D bezüglich der Zahlungs- und Versandmodalitäten.


    @mx572 - Ich kann dir gerade nicht ganz folgen. Was hat das ganze mit SEX zu tun? Just my ...

    So etwas macht einen echt sprachlos!Da es hier keine expliziten AGB's zum Verkauf/Kauf gibt, kann hier kein o.g. Anspruch gestellt werden. Insofern der zitierte User juristische Kenntnisse besitzt, könnte sein Posting vielmehr den Strafbestand der Nötigung erfüllen.


    Just my ...

    Das BGB, und das ist bei einem Privatverkauf massgeblich, sieht keine AGB vor.


    Mir Nötigung zu unterstellen ist eine Frechheit!


    @admins - Sollte dieser Fred editiert oder bereinigt weden, so bitte ich vorher um eine Datensicherung.

    Jetzt bleibt doch mal sachlich... es ist doch wohl logisch, daß er das Set nicht gegen irgendein Gebot weg geben wollte, war halt nur unglücklich formuliert
    :)

    Ich bin völlig sachlich und ich schreibe dir ganz sachlich das zwischen dem Anbieter und mir ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Er hat ein Angebot gemacht und ich habe es mit meinem Gebot angenommen.


    Das Angebot nachträglich zu ändern stellt den Straftatbestand des Betruges dar!


    Ich erwarte von ihm eine Nachricht, wie wir die Kaufabwicklung durchführen können!


    PS Ich benutze auch kein Smiley.

    Du hast nicht versehentlich noch den Schreibschutz aktiviert?

    Nein habe ich nicht. Ich habe mein Notebook mal neu gestartet und jetzt wird auch die SD-Karte erkannt. Aber rein in den Account komme ich dafür trotzdem noch nicht.


    Was für ein unprofessionieller Sch....