Im Prozess zählen aber juristische Fakten, keine technischen! Ein vom Mazdaöl verursachter Schaden wird ersetzt, ein Materialfehler bei nicht freigegebenem Öl nicht. So ist‘s zumindest bei einem größeren süddeutschen Hersteller Usus.
P. S. da waren zwei Kollegen schneller, dies ist die Antwort auf Nr. 60