Kann es tatsächlich sein, dass Öhlins klammheimlich das Teilegutachten um die 70Nm-Version erweitert hat
… mit Stand 27.10.2021 wurden für die VA zwei verschiedene Federtypen angegeben und damit auch geprüft. Die 48010-19 ist die 70er Feder…
Ein klein bisschen lustig liest sich das Teilegutachten für mich ja doch. Das fängt für meinen (zugegeben verschrobenen) Geschmack schon beim Dateinamen an: Oehlins-Gutachten-ND-74kg.pdf. Im feinsten Werkstattjargon wird offensichtlich auf die Federn mit 70 N/mm bzw. 40 N/mm Federkonstante als "Siebenkilofeder" und "Vierkilofeder" referenziert. OK, findet außer mir wahrscheinlich niemand lustig.
Weiter geht es mit Abschnitt "2.2 Teileart": "Stufenlos verstellbares Fahrwerk zur Tieferlegung des Fahrzeugaufbaus an der Vorderachse um ca. 15 mm und an der Hinterachse um ca. 15 mm". Stufenlos verstellbar, aber es ist kein Verstellbereich angegeben, nur genau eine Tieferlegung um ca. 15 mm? Das setzt sich eins zu eins in "2.7 Federbeine" fort, wo genau je eine feste Restgewindelänge und je ein fester Abstand Federteller zu Befestigungsschraube angegeben ist. Vorne 62 mm/471 mm, hinten 98 mm/503mm. Und genau so steht es dann unter "4. Auflagen und Hinweise" auch als Vorschlag für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Nirgendwo ein Wort vom Einstellbereich. Der ist allerdings in der Einbauanleitung auch mit einem erheblichen Häää?-Faktor angegeben: "Ausgehend von der Standardposition liegt der Einstellbereich des Höhenverstellers bei -15 bis ±10 mm."
Wie bitte, -15 bis ±10 mm? Schade, dass das Gutachten das nicht auflöst.
Hatten wir aber glaube ich schon einmal irgendwo angesprochen. Das "bis" ist an dieser Stelle vermutlich einfach überflüssig.
Auch die Angabe "Abstandsmaß Federauflage bis untere Befestigungsschraube des Federbeins; siehe Montageanleitung" stimmt mit der Zeichnung in der Einbauanleitung exakt ganz und gar nicht überein. Dort sind die 471 bzw. 503 mm als Abstandsmaß von der Oberkante des Domlagers bis zur unteren Befestigungsschraube eingezeichnet. Es kann nicht beides gleichzeitig stimmen.
Zugegeben: Im Gutachten steht nicht, welche Federauflage gemeint ist, die obere oder die untere. Von den Zahlenwerten her kann höchstens die obere gemeint sein. Da ist die Abweichung dann kleiner, aber es stimmt trotzdem nicht überein.
Ebenfalls in Abschnitt "2.7 Federbeine", sowohl für die Vorder- als auch für die Hinterachse: "Höhenverstellsystem: Federtellermutter mit Kontermutter auf Dämpferrohrgewinde". Hmmm ... natürlich hat die über diese Federtellermutter einstellbare Federvorspannung auch Einfluss auf die Höhe, aber das ist doch nun gerade nicht der Mechanismus, der in erster Linie für die Höhenverstellung genutzt wird. 🙃
Wenn ich ganz ehrlich sein soll, verstehe ich auch den Unterschied in der "Einstellung" zwischen Mazda und Fiat an der Stelle nicht. Wenn die Länge von 471 bzw. 503 identisch, aber das Restsgewinde jeweils 5 mm länger sein soll, dann sehe ich da beim Fiat jeweils 5 mm mehr Federvorspannung (ohne für mich erkennbaren Grund). Aber vielleicht habe ich da auch einen Denkfehler.
Je länger dieser ganze Sermon wird, desto weniger lustig finde ich es eigentlich, sondern eher ärgerlich. Wenn in einem von einer Prüforganisation erstellten Gutachten schon solche zumindest arg erklärungsbedürftigen Dinge stehen, wundere ich mich nicht, wenn keiner viel darauf gibt.