§ 1 der Straßenverkehrsordnung ist allerdings auch auf der Autobahn jederzeit einzuhalten und das ist im vorliegende Fall meiner Meinung nach bereits nicht geschehen.
Auch Site jedem klar sein, dass die "Autobahnrichtgeschwindigkeit" nicht nur ein Wort ist, sondern eine rechtliche Bedeutung hat.
Zum Thema ist aus meiner Sicht tatsächlich schon das Wichtigste gesagt worden: Wenn ein ND richtig eingestellt ist, muss er auch bei Tacho 230 km/h nicht unruhig liegen. Wirklich schneller fährt er ja ohnehin nicht mehr.