Die TN16 wiegt in 18" ca. 11.3kg, das ist ein Wahnsinnsklopper. Damit wirst du dir ordentlich Fahrdynamik kaputtmachen.
Im Gutachten steht nicht nur, dass bei Bereifung 205/40R18 die Radhausschalen nachgearbeitet werden müssten (Auflage K3u), sondern auch, dass die Radläufe hinten gebördelt werde müssen (Auflage K6d).
Grundsätzlich wird für die Abnahme (wenn nur halbwegs seriös) ein Verschränkungstest gemacht. Das heißt, das Auto wird gleichzeitig vorne links/hinten rechts (und natürlich umgekehrt) maximal eingefedert. Dabei schaut sich der Gutachter dann an, ob die Reifen schleifen (auch bei Lenkeinschlag). Wenn ja, dann muss nachgearbeitet werden. Wenn nein, dann trägt ein fähiger Gutachter das auch so ein. Du solltest mit der Werkstatt deines Vertrauens und am besten mit deren Stammprüfer vorher darüber reden, wenn du bis dahin bei dem Plan geblieben bist. 
Das Nacharbeiten der Radhausschalen selbst ist - wie @Postschlumpf schon geschrieben hatte - kein großes Ding. Das Bördeln der Radläufe schon eher. Kann eine gute Werkstatt auch beschädigungsfrei, aber es ist mehr Aufwand.
Dazu kommen noch die Auflagen K1c und K2b, also die dauerhafte Befestigung von Karosserieteilen, um die Randabdeckung sicherzustellen. Also ganz tolle, angeklebte Plastikteile.
Das ist in den meisten Fällen nur dummes Gesabbel, das der Einfachheit halber von einem Gutachten ins nächste übernommen wird. Lustigerweise wusste das sogar mein Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt. Für das Bearbeiten der Rathausschalen gilt das übrigens auch in vielen Fällen.
Aber wenn du an einen Gutachter gerätst, der sich lieber auf bedrucktes Papier als auf seine eigene Sachkenntnis verlässt, kann das schon problematisch werden.
Ach ja, ganz nebenbei sind 205er Reifen auf einer 8" breiten Felge leider alles andere als ideal, wie du z.B. hier nachlesen kannst.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das eingetragen bekommst. Zur Not bei einem anderen Gutachter. Aber denk noch einmal darüber nach, ob das wirklich dem entspricht, wie du das Auto fahren willst.