Habe jetzt die Nummern verglichen und sie sind nicht Deckungsgleich. Meine Verwirrung, auch im Zusammenhang mit kuandys Aussage, nimmt zu.
In der Tat verwirrend.
Wenn der relevante Teil der Zulassungsnummer (wie in der ABE angegeben) nicht übereinstimmt, kann zumindest dieses Dokument nicht nachweisen, dass die Betriebserlaubnis des Autos nach der Montage fortbesteht.
Auf der anderen Seite ist es aber zumindest eine gute Nachricht, dass die Felgen über die Brembo-Bremse passt. Somit steht zumindest einer Abnahme nach §19.3 nichts im Wege. Die würde ich dann sicherheitshalber wohl anstreben. Oder zumindest irgendeine schriftliche Einlassung von einem Sachverständigen.