Jede überflüssige Autofahrt (also jede reine Vergnügungsfahrt) kann als Verstoß gegen § 1 StVO interpretiert werden, sobald man zumindest zeitweise auf andere Verkehrsteilnehmer trifft. Dreimal um den Kreisverkehr gefahren? § 1! Umweg auf dem Heimweg? § 1! Tour mitgefahren? Ganz fetter §1!
Wird das wirklich so gehandhabt? Zum Teil schon. Aber es gibt ja auch noch andere Rechtsgüter, gegen die hier abgewogen werden muss. Es hat auch seinen Grund, dass sie StVO nicht nur aus § 1 besteht.
Deshalb nutzt es nichts, hier alles über einen Kamm scheren zu wollen. Grundsätzlich ist der, welcher einen anders und für seinen Geschmack besser klingenden Auspuff montieren lässt, nicht zu kriminalisieren, solange er die einschlägigen Bestimmungen einhält.
Wo Rücksichtslosigkeit und Belästigung anfangen ist allerdings einem steten gesellschaftlichen Wandel unterworfen, der auch - aber nicht nur - von der verfügbaren Technik geprägt wird. Deshalb sage auch ich: Rücksichtslosigkeit muss man nicht tolerieren. Aber bitte nicht päpstlicher als der Papst.