Beiträge von harkpabst

    Ohne es zu wissen: Das wird wohl im internen Speicher liegen, wo auch ein Index des Speicherstickinhalts gespeichert wird.


    Diese Info auf dem Stick selbst zu speichern finde ich eher schräg.

    Bei mir (und andere haben das auch schon bestätigt) ist das Einlesen mit der 70er Firmware nicht ein bisschen, sondern viel, viel schneller als mit der 59er oder 56er. An die 55er kann ich mich nicht mehr erinnern.


    Wenn trotzdem noch Probleme bestehen, sollte man sich noch einmal die allgemeinen Tipps für die Verwaltung der Daten auf dem Stick angucken. Zum Beispiel: Saubere, nicht unnötig verschachtelte Ordnerstruktur? Keine überflüssigen Dateien (Grafiken, Logs, etc)? Sauber gepflegte ID3-Tags? Valide MP3-Dateien?

    Notfalls soll der freundliche Mazda-Händler dazu etwas sagen oder am besten gleich eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen.


    Technisch passen werden die Felgen ziemlich sicher. Außer den von mir schon genannten Kriterien kommen noch zur F Lage passende Randmuttern dazu, aber Mazda verwendet meines Wissens ohnehin bei allen Modellen exakt die gleichen Muttern mit Kegelsitz.


    Außerdem muss ausreichend Abstand zu allen feststehenden Teilen des Autos gegeben sein, insbesondere zur Bremse. Vom MX-5 zum 2er ist das wahrscheinlich auch kein Problem.


    Trotzdem würde ich wie gesagt den fMH mit in die Pflicht nehmen.


    PS: Bei Zubehörfelgen, wie bei @Sting ist die Sache viel übersichtlicher. ABE für den MX-5 und für den zweier und der Drops ist gelutscht.

    Nur die vom Hersteller serienmäßig oder ggfs. noch von diesem als Originalzubehör gelieferte Räder darf man einfach so an sein Auto stecken, weil sie mit dem Auto typgenehmigt wurden.


    Sonderräder darf man nur ohne Änderunsabnahme direkt benutzen, wenn es eine Allgemeine Betriebserlaubnis für das Rad am eigenen Auto gibt. Für Serienräder der Hersteller gibt es aber quasi nie eine ABE, schon gar nicht für die Autos anderer Hersteller.


    Bei einem Rad, das keine ABE für das eigene Fahrzeug hat, muss ein Gutachter eine Änderungsabnahme durchführen. Das geht in der Regel einfach, wenn ein passendes Teilegutachten vorliegt. Wenn kein TGA vorliegt, in dem das eigene Auto erwähnt wird, hilft ggfs. eine ABE oder ein TGA einer vergleichbaren Felge (gleiche Dimensionen, sehr ähnliche Radlast. Aber auch in diesem Fall muss ein Gutachter amtlich bestätigen, dass der am Auto verbaute, vorgefundene Zustand nicht zu beanstanden ist. Für die Mazda-Serienräder gibt es natürlich auch kein Teilegutachten.


    Das Mindeste, was man für eine Einzelabnahme bräuchte, wäre ein Festigkeitsgutachten. Aber auch das liegt für die Serienräder natürlich nicht vor.


    Kurz gesagt stehen die Chancen eher schlecht, die originalen MX-5-Räder auf einem anderen Fabrikat legal zu montieren, selbst wenn die Felgenbreite, der Durchmesser, die Einpresstiefe, der Lochkreis und der Durchmesser der Mittellochbohrung (beim MX-5 mit 54,1 mm sehr klein) passen.

    Ich warte, bis Jan@SPS ein entsprechendes Paket anbietet :)

    Da wirst du vermutlich lange warten müssen, denn Jan hatte verschiedentlich schon angekündigt, dass sie reines Software-Tuning gar nicht anbieten wollen.


    Das Ergebnis ist eben im Vergleich zu dem, was beim Turbo möglich ist, immer relativ mau und somit die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde hinterher offen (oder schlimmer noch hintenrum über Facebook) moppert relativ groß.

    Es waren nicht die gleichen Reifen montiert, wie gesagt ich will keine Studie erstellen, ist nur ein "Laienhafter" Vergleich.

    Dennoch, kennst du die beiden Fahrzeuge? Ich nicht und da nichts weiteres dazu geschrieben wurde gehe ich zunächst mal davon aus das beide mit Serienbereifung unterwegs sind, sie haben eine vergleichbare Laufleistungen, vermutlich Auto wie Reifen, damit sind die Rahmenbedingungen für eine Vergleichsmessung sehr gut und Abweichungen in der Schleppleistung können daher u.U. andere Ursachen haben, wie von mir schon genannt z.B. die Optimierung im inneren des G184 Motors, was ja etwas sehr positives ist. Dafür jetzt nur auf die Reifen zu schielen halte ich für falsch da keine genaueren Infos bekannt erst mal von sehr geringen Unterschieden bei genau diesen angenommen werden können.

    Dass nicht bei beiden Autos die Serienbereifung montiert war, hatte @Drifter ausdrücklich geschrieben. Genaueres nicht, das ist richtig. Aber schon die Annahme vergleichbarer Laufleistung wird dadurch rein spekulativ.


    Die Frage, ob die konstruktiven Maßnahmen, die Mazda dem G 184 angedeihen ließ, tatsächlich in der Schleppleistung sichtbar werden ist ja rein interessehalber berechtigt. Aber eine geringere gemessene Schleppleistung (die Gründe lasse ich erst einmal offen) führt ohne Frage automatisch zu einer geringeren berechneten Leistung an der Kurbelwelle. Ein reiner Messfehler (wodurch auch immer ausgelöst) würde die Abweichung zuungunsten des G 184 also mindestens ebenso gut erklären.


    Beweisbar ist beides nicht, dazu ist wiederum die Stichprobe zu klein.


    Unbestritten bleibt, dass der G 184 sich vom G 160 erst bei hohen Drehzahlen nennenswert absetzen kann. Das lässt sich valide auch aus diesen Messungen ableiten.


    Vielleicht kann@'Drifter' ja noch Genaueres zur Bereifung schreiben.


    @Watashi wa Sven desu: G 165 ist die Bezeichnung des 2-Liter-Saugers, wie er z.B. im Mazda 3 eingebaut wurde. Ob die Leistungsreduktion zum G 160 auf 160 PS den zum Zeitpunkt der Homologation verschärften Abgasnormen oder dem anderen Packaging geschuldet waren weiß ich allerdings nicht.