Nur die vom Hersteller serienmäßig oder ggfs. noch von diesem als Originalzubehör gelieferte Räder darf man einfach so an sein Auto stecken, weil sie mit dem Auto typgenehmigt wurden.
Sonderräder darf man nur ohne Änderunsabnahme direkt benutzen, wenn es eine Allgemeine Betriebserlaubnis für das Rad am eigenen Auto gibt. Für Serienräder der Hersteller gibt es aber quasi nie eine ABE, schon gar nicht für die Autos anderer Hersteller.
Bei einem Rad, das keine ABE für das eigene Fahrzeug hat, muss ein Gutachter eine Änderungsabnahme durchführen. Das geht in der Regel einfach, wenn ein passendes Teilegutachten vorliegt. Wenn kein TGA vorliegt, in dem das eigene Auto erwähnt wird, hilft ggfs. eine ABE oder ein TGA einer vergleichbaren Felge (gleiche Dimensionen, sehr ähnliche Radlast. Aber auch in diesem Fall muss ein Gutachter amtlich bestätigen, dass der am Auto verbaute, vorgefundene Zustand nicht zu beanstanden ist. Für die Mazda-Serienräder gibt es natürlich auch kein Teilegutachten.
Das Mindeste, was man für eine Einzelabnahme bräuchte, wäre ein Festigkeitsgutachten. Aber auch das liegt für die Serienräder natürlich nicht vor.
Kurz gesagt stehen die Chancen eher schlecht, die originalen MX-5-Räder auf einem anderen Fabrikat legal zu montieren, selbst wenn die Felgenbreite, der Durchmesser, die Einpresstiefe, der Lochkreis und der Durchmesser der Mittellochbohrung (beim MX-5 mit 54,1 mm sehr klein) passen.