Beiträge von harkpabst

    Ich wollte heute auch neue Felgen für meinen G184 beim freundlichen kaufen. Angedacht hatte ich die OZ Formula HLT in 7.5J ET35. Nach Aussage vom Meister gibt es aber keine Möglichkeit, eine Felge eintragen zu lassen die nur ein Gutachten für den G160 hat. Das ist doch aber hoffentlich Unsinn, oder?

    Da die Frage bisher noch nicht ausdrücklich beantwortet wurde (aber sehrwohl zum Thema passt): Ja, das ist Unsinn.


    Wenn es eine ABE für genau dein Auto gibt, dann darfst du die Felge (mit originaler Reifengröße) direkt an dein Auto schrauben, wenn alle Fahrwerkskomponenten serienmäßig sind.


    Wenn das nicht der Fall ist oder nur ein Teilegutachten vorhanden ist, muss mindestens eine Abnahme gemacht und eine Abnahmebestätigung erstellt werden.


    Solange es für eine Felge aber überhaupt eine ABE oder ein TGA (für ein anderes Auto) gibt, kann ein Sachverständiger natürlich eine Einzelabnahme machen, wenn die Daten der Felge und der zulässigen Bereifung zu Auto passen, was z.B. durch Vergleich mit dem Gutachten einer anderen Felge mit ABE geprüft werden kann.


    In diesem Fall unterscheiden sich die Autos (G 160 und G 184) ja (fast) gar nicht. Da kommt man wahrscheinlich alleine mit der ABE und dem Datenblatt des Autos aus.

    Danke, mir ging es wirklich um Felgen. Also ein Satz 17" Felgen geht irgendwie. Eine BF Fußraum, zwei auf dem Sitz eine im Kofferraum?

    Vergiss den Beifahrerfußraum, da passen ja kaum die Füße des Beifahrers rein. :D


    Zwei Felgen auf dem Beifahrersitz können mit guter Polsterung passen. Bei der dritten muss man wohl schon erfahrener Hochbauer sein.


    Ich habe mal ein Paket mit vier 15"-Tieftönern dort transportiert. Das war sehr, sehr knapp und ging definitiv nur mit offenem Dach.

    Ich bin da kein Experte, aber ein zukünftiger Automobilhersteller ( :rolleyes: ) hat mir letztes Jahr erklärt, dass für die Erteilung einer EG-Betriebserlaubnis nicht mehr nur ein Auspuffgeräusch im Stand gemessen wird.


    Wenn ich mich recht erinnere soll es sich um einen Durchfahrtstest durch ein 30x30m großes Quadrat handeln, Mikrofone (wie auch immer positioniert und mit mir nicht bekannter Charakteristik) an allen vier Ecken. Einfahrtsgeschwindigkeit 50 km/h, ab Erreichen der Linie volle Beschleunigung (in einem sicher definierten, aber mir wieder nicht bekannten Gang). Dabei darf der gemittelte Pegel (und vermutlich auch jeder einzelne Spitzenwert) bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Die Aussage war, dass es damit auch für die OEMs viel schwieriger geworden sei, automatisch öffnende Klappen zugelassen zu bekommen.


    Wie gesagt, Wissen aus zweiter Hand (und dann auch noch aus Holland). Klang aber in diesem Detaillierungsgrad zumindest ganz plausibel.

    Adele wollte erneut darauf hinweisen, dass der MX-5 kein Transporter ist, denk ich.


    Aber wer hat denn jetzt recht? Das sind ja schon deutlich voneinander abweichende Aussagen.

    Gab es wirklich Widersprüche?


    Ein Reifen ohne Rad (umgangssprachlich: Felge) passt mit Quetschen. Eine "Felge" (auch 17") passt in den Kofferraum. Zwei passen auf gar keinen Fall nie niemals nicht.

    Gerade bin ich durch Zufall auf dieses nette Anschauungsmaterial gestoßen.


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    Es ist zwar kein ND und es geht eigentlich (durchaus überzeugend) um den Vorteil von Versteifungen für die Stabilisatorhalterungen (beim ND nicht notwendig). Aber man sieht sehr schön welche beiden Lagerpunkte die Lenkachse definieren. Und ganz besonders schön sieht man, dass sich diese Achse jederzeit exakt gleich bewegt, wie die Senkrechte durch die Radmitte.


    Folglich ändert sich durch das Einfedern der Lenkrollradius nicht (unter Vernachlässigung einer eventuellen Änderung der wirksamen Radmitte durch extreme Sturzänderung). Und - wie bereits erwähnt - passiert bei der Tieferlegung nichts andres, außer dass man vielleicht am Sturz herumdreht.

    Ich hätte vermutet, @EmJay meint gar nicht die Nabenkappen ...


    Aber das kann er ja auch selbst noch einmal erläutern. In Orange kann ich mir das Auto ganz gut vorstellen.

    Bei zu viel Tieferlegung rubbelt das Rad am Kasten, ohne nicht. Daher glaub ich da ändert sich schon was.

    Bei der Tieferlegung mit Federn rubbelt das Rad immer exakt genauso viel oder wenig am Kasten, wie beim Einfedern. Kein Unterschied möglich. Nur wenn man ein Fahrwerk mit verkürzten Dämpfern und/oder verkürzten Anschlagpuffern (welche bei der Tieferlegung mit Federn zumindest im Falle von Eibach- und H&R-Federn unzulässig wären) einbaut, kann das Rad weiter einfedern als vorher. Aber es klingt schon so, als ob dir das durchaus bewusst ist.

    Die aktuelle Zeichnung auf Wikipedia gefällt mir weniger, als in früheren Versionen. Sie kann auch verwirren bzw. macht meiner Meinung nach nicht schön klar, welche beiden Punkte die Lenkachse definieren.


    Bei der Tieferlegung passiert beim MX-5 nichts anderes als beim Einfedern. Dabei ändert sich der Abstand zwischen dem Durchstoßungspunkt der Lenkachse und dem Aufstandspunkt des Reifens aber nicht. Folglich ändert er sich als auch beim Tieferlegen nicht.


    Alles Überlegungen in erster Näherung, die hier aber meiner Meinung nach zulässig sein sollten.