Beiträge von harkpabst

    Eine solche Freistellung ist aber in dieser ABE nicht vorhanden.

    Doch, genau das steht in der ABE.


    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
    The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE.


    Zitat

    Ich hab dieselbe Felge und mich mit der Reifengrösse 195/50R16 auch auf der sicheren Seite gefühlt. Leider hab ich nun ein Gewinde-Fahrwerk drin was die ABE zunichte macht. Merke: jede Abweichung vom Serienstandard (Reifengrössse, Spurplatten und erst recht Federn auch mit ABE) heben eine ABE auf!


    Das ist wiederum richtig. Und steht so auch in der Anlage zum Gutachten. :)


    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


    ABE, Gutachten zur ABE und Anlage zum Gutachten sind alle hier erhältlich: http://rial.de/gutachten_abe/?…MI)/MI%20656%20_%206,5x16

    Nun gut, es gibt keine Auflage, die ABE, das Festigkeitsgutachten und die für den MX-5 relevante Anlage zum Gutachten mitzuführen, aber ich würde es trotzdem tun.


    Die Anlage enthält die konkrete Rad-Reifen-Kombination und den allgemeinen Hinweis auf die Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die ABE hingegen den ausdrücklichen Hinweis, dass diese Berichtigung nicht erforderlich ist.


    Dies griffbereit zu haben, kann doch nicht schaden.

    Hier geht im Moment einiges durcheinander. Es ist keineswegs so, dass das einlagige Verdeck unempfindlicher bezüglich der Scheuerspuren wäre. Die amerikanische Service Information (nur in USA sind sie öffentlich) sagt sogar ausdrücklich das Gegenteil.
    https://www.miata.net/garage/t…%20TOP%20Top%20Fabric.pdf


    Es geht auch bei @biesthexe nicht darum, ob das einlagige Verdeck konstruktiv neuer, gleich gut oder sogar besser wäre. Es geht zunächst einmal nur darum, dass der Händler - vorsichtig formuliert - komplett daneben lag, was er mittlerweile ja offenbar eingesehen hat. Es stimmt einfach nicht, dass - wie behauptet - einfach nur das mittlerweile verbesserte Verdeck verbaut worden wäre.


    Nach wie vor sind alle Neuwagen ab Center-Line aufwärts ab Werk mit dem zweilagigen Verdeck ausgestattet. Ich warte gespannt auf den ersten, der nach einem Verdeckschaden versucht, absichtlich das einlagige anstelle des zweilagigen Verdecks im Austausch zu bekommen. Wird Mazda das machen? Sportlerwette: Ich sage, nein.

    Du kannst das Handy entsperren und auch Anwendungen laufen lassen (Handy entsperren und dann nach oben wischen). AA-Anwendungen (z.B. Maps) werden allerdings auf dem Handydisplay nicht angezeigt aber das ist ja nicht Dein Problem.

    Hmmm ... ich würde jetzt glatt behaupten, dass das bei mir erst funktioniert, seit ich wie von @gpo123 beschrieben das Häkchen rausgenommen habe. Kann aber auch sein, dass es davor nur genau einmal nicht funktioniert hat ...

    Wenn es die Lösung aller Probleme ist und es außer der inneren Optik keine Nachteile hat muss man es objektiv bewerten und für sich
    entscheiden.

    Das ist zwar theoretisch völlig richtig. Aber noch einmal: Wo ist auch nur ein einziger neuer Sports-Line mit einlagigem Verdeck zu haben?


    Antwort: Nirgendwo.


    Das ist Spekulation. Aber eine, auf die ich meinen Arsch verwette. :D

    Mann kann aber relativ schnell zwissen den Systemen durch längeres Drücken der Home / Häuschen-Taste am Mulit-Commander zwischen den Systemen wechseln. Wieviel nimmt Blendorf für den Einbau ?

    Mir ging es vor allem darum, dass die Bedienoberfläche des Handys während des AA-Betriebs ja ebenfalls auf AA festgelegt ist und man an andere Apps (z.B. Auslesen des OBD2 Dongles) nicht gleichzeitig herankommt.


    Blendorf nimmt für das Komplettpaket 349€.