Den SUV im Auge: http://www.wiesbadenaktuell.de/typo3temp/pics/e2811869b8.jpg
Da hat er sich wohl verschluckt ...
Den SUV im Auge: http://www.wiesbadenaktuell.de/typo3temp/pics/e2811869b8.jpg
Da hat er sich wohl verschluckt ...
Hier steht zwar nichts mehr von den 90 Tagen Testzeitraum, aber ich nehme an, dass es den immer noch gibt.
Die Zeit lief in der Verganganheit ab Registrierung.
Google ist da echt restriktiv und lässt erstmal nicht den Zugriff auf den Home-Screen zu. Mit mehrfachem Drücken auf eine eventuelle Home-Taste, Einsatz des Taskmanagers oder auch je nach Situation der Notification-Bar kommt man aber auf Umwegen dorthin. Geht es Dir nur um das Auslesen des OBD-Dongles empfehle ich Dir die App "OBD2AA" in Verbindung mit Torque.
Nach dem Ausschalten des Autostarts scheint es jetzt(mehrfach getestet) immer und problemlos zu funktionieren. Nach Entsperren des AA-Bildschirms auf dem Handy durch Hochwischen, versteht sich. Ob es da wirklich einen Zusammenhang gibt, weiß ich immer noch nicht, aber so wie es ist, darf es bleiben. ![]()
Ich benutze die OBDLink App, die mit dem OBDLink LX geliefert wird. Ich denke, es handelt sich dabei um Wesentlichen um ein gebrandetes Torque. Funktioniert sehr gut und ist mit bezahlt.
Dazu Harry's Dyno, mit der Kombi komme ich im Moment gut aus.
Ich hatte jetzt mehrmals darauf hingewiesen, dass Rial (übrigens absolut vorbildlich und leider die Ausnahme)
veröffentlicht. Drei verschiedene Dokumente. Erst alle drei zusammen ergeben das vollständige Bild. Genau aus diesen Dokumenten zur Milano in 6.5x16 ET40 hatte ich oben zitiert.
Mehr sage ich dazu nicht mehr, denn meine Aussagen sind ohnehin rein private Ansichten. Ich bin weder Kfz-Meister, noch Gutachter oder Sachverständiger. Ist vielleicht alles Unsinn, was ich erzähle. So, wie das im Internet nun einmal so ist. ![]()
Richtig, aber nur beim G 131.
Da @TTempodrom im Eingangsbeitrag nach die Zeile für den G 160 angesprochen hatte, bin ich davon ausgegangen, dass er auch einen hat. Sollte in der Signatur etwas anderes stehen: Sorry, die kann ich nicht sehen.
In dem Fall gilt "Kommando zurück" und die Abnahme ist erforderlich.
Jetzt nicht mehr zu haben. Meine Garage wurde aufgebrochen und die Federn geklaut. Möge der Dieb die Krätze bekommen!
Ich kommentiere normalerweise praktisch nie in Verkaufs-Threads, aber hier mache ich eine Ausnahme und schließe mich deinem frommen Wunsch von ganzem Herzen an. ![]()
Eine solche Freistellung ist aber in dieser ABE nicht vorhanden.
Doch, genau das steht in der ABE.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
ZitatIch hab dieselbe Felge und mich mit der Reifengrösse 195/50R16 auch auf der sicheren Seite gefühlt. Leider hab ich nun ein Gewinde-Fahrwerk drin was die ABE zunichte macht. Merke: jede Abweichung vom Serienstandard (Reifengrössse, Spurplatten und erst recht Federn auch mit ABE) heben eine ABE auf!
Das ist wiederum richtig. Und steht so auch in der Anlage zum Gutachten. ![]()
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
ABE, Gutachten zur ABE und Anlage zum Gutachten sind alle hier erhältlich: http://rial.de/gutachten_abe/?…MI)/MI%20656%20_%206,5x16
Nun gut, es gibt keine Auflage, die ABE, das Festigkeitsgutachten und die für den MX-5 relevante Anlage zum Gutachten mitzuführen, aber ich würde es trotzdem tun.
Die Anlage enthält die konkrete Rad-Reifen-Kombination und den allgemeinen Hinweis auf die Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die ABE hingegen den ausdrücklichen Hinweis, dass diese Berichtigung nicht erforderlich ist.
Dies griffbereit zu haben, kann doch nicht schaden.
Wenn es eine ABE (kein Teilegutachten) für genau dein Auto gibt, in dem die gewünschte Reifengröße aufgeführt ist, dann genügt das vollkommen. Da muss Mazda gar nichts freigeben.
Du solltest nur die ABE mitführen.