Beiträge von harkpabst

    Ich weiß leider nicht, wie man diese Plastikteile in den hinteren Radkästen, die da so raustehen, heißen und was sie bezwecken sollen.

    Sorry, aber ich steige hier aus, wie kann man sich denn über so ein banales Thema so ereifern?

    Du hast ausdrücklich gesagt, dass dir der Zweck nicht bekannt ist und wunderst dich jetzt, dass es erklärt wird? Und dann die Erklärung in Frage gestellt wird? Und dieses Infragestellen dann widerlegt wird? Nur, um weiter darüber zu diskutieren? 😉


    Willkommen im Internet. :)

    Da hilft idR ein Blick in die Teilegutachten. Hier gibt es häufig ein Kapitel "Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen".

    Manchmal steht es auch etwas versteckt, ohne eigenes Kapitel. Bei den KW-Fahrwerken steht z.B. in der Regel drin, dass keine Bedenken gegen die Verwendung von Sonderrädern bestehen.


    Genau das wird auch auf der TÜV-Seite bestätigt.


    Im übrigen gilt zumindest für mich, dass ich dem Sachverständigen nicht erklären werde, ich wüsste besser als er, welche Form der Abnahme notwendig ist.

    Sobald zwei Änderungen am Fahrwerk sind, muss immer eine Einzelabnahme+TüV gemacht werden. Weil dann beide Änderungen zusammen betrachtet werden müssen. In diesem Fall wird eine Einzelabnahme über die Tieferlegung und Felgen Kombination gemacht und auch so eingetragen. Das Gutachten zu den Felgen verliert in dem Fall die Gültigkeit. Wenn im Gutachten Kantenumlegen/Bördeln steht, muss dass dann nicht mehr gemacht werden, wenn der Gutachter die Einzelabnahme macht. Nach der Einzelabnahme gilt also nur noch das neue Gutachten vom Gutachter! Das alte Gutachten der Felgen kann man wegwerfen.

    Die Absolutheit dieser Aussagen überrascht mich etwas. Ja, in den Tuning-Ratgebern steht meistens, dass z.B. eine Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-/Reifenkombination eine Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebs­erlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich macht.


    Ich habe jetzt an drei verschiedenen NDs insgesamt viermal eine Tieferlegung (einmal Federn, drei verschiedene Fahrwerke) in Verbindung mit Sonderrädern machen lassen und jedes Mal hat der Sachverständiger (jedes Mal ein anderer) eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO als ausreichend erachtet. Sogar mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass eine Änderung des Fahrwerks in Verbindung mit einer geänderten Rad-/Reifenkombination begutachtet wurde. Einmal war wegen Umzugs eine Änderung der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt notwendig. Auch das war problemlos möglich (nachdem der überforderte erste Sachbearbeiter einen frisch auf Tuningabnahmen geschulten zweiten Sachbearbeiter hinzugezogen hatte). In drei der vier Fälle gab es (sinnlose, weil überflüssige) Auflagen bezüglich der Radabdeckung, die natürlich nicht durchgeführt worden waren.


    Mit einer Einzelabnahme sollte es natürlich in jedem Fall gehen (das Gutachten der Felgen würde ich persönlich trotzdem nicht wegwerfen ;) ), aber sie kostet eben mehr.

    Weiter unten auf der Seite stehen Gewichtsangaben für Dämpfer und Federn und es wird auf ein anderes Forum verlinkt. Zusammen mit den Angaben aus dem verlinkten Forum ergäbe sich folgendes Bild:


    Ich gehe mal davon aus, die OEM-Teile (shock/spring assembly) auch komplett mit den Domlagern gewogen wurden und die Angaben hoffentlich vergleichbar sind. Fürs Gesamtgewicht hieße das:


    Serie: 16,8 kg

    Öhlins: 15,4 kg


    Welche Federn genau verwendet wurden, bleibt offen. Man kann vermuten, dass es beim Öhlins das GWR "race kit" mit 9-"kg"-Feder vorne und 6-"kg"-Feder hinten war. Die hier übliche Bestückung dürfte demnach gewichtsmäßig darunter landen.

    Kann man das einfach ignorieren?

    Das entscheidet im Zweifelsfall der Prüfer, der die Abnahme macht. Mit anderen Worten: Eine Garantie gibt es nicht.


    Mit den hochgewichtigen 18-Zoll-Kombinationen kenne ich mich persönlich nicht aus, aber auch die Erfahrung von andern hilft dir nicht unbedingt weiter, wenn genau dein Prüfer leider nur nach dem Buchstaben des Gutachtens vorgeht. Trotzdem sind solche Erfahrungen natürlich wertvoll, wenn der Prüfer bereit ist, den tatsächlichen Status an deinem Auto zu begutachten. Wenn du vorher mit ihm sprechen kannst, dann schadet das ganz sicher nicht.

    Ich will auf folgendes hinaus: Du scheinst eher bremsenschonend zu fahren, was die Gefahr eher erhöht, dass die Beläge festgammeln und eben die Gleitbolzen nicht richtig gängig sind.


    Die Hinterachse betrifft das normalerweise stärker als sie Vorderachse, weil der Hauptteil der Bremskraft nun einmal bei Vorwärtsfahrt durch die dynamische Achslastverteilung auf der Vorderachse liegt und die hintere Bremse wenig zu tun hat. Dabei verschleißt sie entgegen der Intuition - durch dein Praxisbeispiel bestätigt - schneller (innen/außen ungleichmäßig).


    Daraus schlussfolgere ich, dass es sich vielleicht doch lohnen würde, wenn die Werkstatt (oder eine andere) die hinteren Bremssättel noch einmal gründlich reinigen und gängig machen würde.